Das Oberste Gericht gibt bekannt:
Die mündliche Verhandlung
in dem Verfahren
über
die Anträge festzustellen:
1. es wird der Widerspruchsbeklagten im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt, ihre Beschlüsse vom 24. August 2022 gegen die Klägerinnen zu vollstrecken;
2. es wird festgestellt, dass die Beschlüsse der Widerspruchsbeklagten gegen § 22 I Satz 1 Halbsatz 2 ModAdminG und § 22 IV ModAdminG i. V. m. §§ 1, 15 StGB verstoßen;
3. der erste Beschluss der Widerspruchsbeklagten vom 24. August 2022 wird aufgehoben und es wird der Widerspruchsbeklagten untersagt, die Vollstreckung der Strafe in Höhe einer einstweiligen Sperre von zwölf Stunden gegen die Widerspruchsklägerinnen zu vollstrecken;
4. der zweite Beschluss der Widerspruchsbeklagten vom 24. August 2022 wird aufgehoben und es wird der Widerspruchsbeklagten untersagt, die Vollstreckung der Strafe in Höhe einer einstweiligen Sperre von zweiundsiebzig Stunden gegen die Widerspruchsklägerinnen zu vollstrecken;
5. hilfsweise: der erste Beschluss der Widerspruchsbeklagten vom 24. August 2022 wird aufgehoben und die Sache an die Administration zurückverwiesen;
6. hilfsweise: der zweite Beschluss der Widerspruchsbeklagten vom 24. August 2022 wird aufgehoben und die Sache an die Administration zurückverwiesen;
von Dr. Edelgard Fischer
- Widerspruchsklägerin zu 1 -
u n d
Dr. Irina Christ
- Widerspruchsklägerin zu 2 -
g e g e n
Administration
- Widerspruchsbeklagte -
beginnt am Montag, den 7. November 2022 um 19:00 Uhr.
Kratzer
Der Start der mündlichen Verhandlung dient erstmal dazu, dass das der sprichwörtliche Stein hier wieder ins Rollen kommt und wir darüber - wie von allen Seiten ja auch eigentlich gewünscht - dann doch nicht ewig brauchen.
Für Details muss ich - und Jan denke ich auch - erstmal wieder etwas lesen. Ich werde am Montag also nicht mit einem seitenlangen Fragenkatalog kommen und erwarte auch keine fünf Seiten langen Vorträge.