Abstimmung (Einspruchsgesetz) | Gesetz zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes

  • Über folgenden Antrag wird nun 72 Stunden abgestimmt


    Ich darf Sie nun fragen:


    Soll der Bundesrat den Gesetzesentwurf billigen oder den V-Ausschuss anrufen?

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Das Land NRW erhebt Einspruch, würde aber den Ausschuss nicht anrufen wollen.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Das Land NRW erhebt Einspruch, würde aber den Ausschuss nicht anrufen wollen.

  • Das Land NRW erhebt Einspruch, würde aber den Ausschuss nicht anrufen wollen.

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Damit verstehe ich das Abstimmungsverhaltens Hamburgs so das dieses für die Billigung des Gesetzesentwurfes stimmen.


    Damit stelle ich eine Mehrheit für die Billigung fest und schließe die Abstimmung

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,


    Wenn Hamburg und Bayern keinen Einspruch erheben, Thüringen sich enthält und NRW Einspruch erhebt, ist das Ergebnis 8:8 und die absolute Mehrheit die hier benötigt wird nicht erreicht.

  • Enthaltungen werden laut GO- als Neutral gewertet und somit ist eine absolute Mehrheit gefunden.


    Und sofern wir nicht Wochenlang die Abstimmung offen lassen wollen würde ich das als Billigung durch den BR auslegen

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Enthaltungen werden laut GO- als Neutral gewertet und somit ist eine absolute Mehrheit gefunden.


    Und sofern wir nicht Wochenlang die Abstimmung offen lassen wollen würde ich das als Billigung durch den BR auslegen

    In soweit was unsere GO angeht, würde ich Ihnen ja zustimmen, leider schießt diese gegen § 17 Abs. (6) vDGB. Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse, abweichend von §9, mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen. Entscheidend sind nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Gesamtzahl der Stimmen des Bundesrats.

  • Enthaltungen werden laut GO- als Neutral gewertet und somit ist eine absolute Mehrheit gefunden.


    Und sofern wir nicht Wochenlang die Abstimmung offen lassen wollen würde ich das als Billigung durch den BR auslegen

    In soweit was unsere GO angeht, würde ich Ihnen ja zustimmen, leider schießt diese gegen § 17 Abs. (6) vDGB. Der Bundesrat fasst seine Beschlüsse, abweichend von §9, mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen. Entscheidend sind nicht die abgegebenen Stimmen, sondern die Gesamtzahl der Stimmen des Bundesrats.

    Aber wie sollen wir nun verfahren? Entweder wir lassen die Abstimmung laufen bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist, oder verkürzen das und sagen gleich wir erheben keinen Einspruch


    Läuft aufs gleiche Endergebnis hinaus

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Da es mindestens aus einem BL einen Einspruch gibt, die absolute Mehrheit im BR nicht erreicht wurde, würde ich sagen der Gesetzesentwurf geht an den BT zurück. Der Bt kann den Entwurf dann selber mit einer Mehrheit beschließen.


  • Da es mindestens aus einem BL einen Einspruch gibt, die absolute Mehrheit im BR nicht erreicht wurde, würde ich sagen der Gesetzesentwurf geht an den BT zurück. Der Bt kann den Entwurf dann selber mit einer Mehrheit beschließen.


    Aber ohne einen wirksamen Einspruch kann auch der Bundestag nicht handeln. Das einzige was wir nun tun können ist warten bis die Frist abläuft und vielleicht ein Bundesland seine Meinung ändert

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Man sollte eine Arbeitsgruppe - Anpassung des Bundesrats - ins leben rufen um ein paar Dinge zu fixen :)

    Zitat

    Der Antrag auf Bildung eines solchen Ausschusses steht jedem Mitglied des BR´s frei. (Und ich würde das unterstützen)

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


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  • Ja wieso?


    - Einspruch

    - mehrheitlicher Einspruch

    - 2/3 Mehrheit für einen Einspruch


    Wir haben hier m.M.n. einen Einspruch.

    Aber soll das Präsidium entscheiden.

  • Die Frage war "Soll der Bundesrat den Gesetzesentwurf billigen oder den V-Ausschuss anrufen?"


    Das ist nunmal die Wahl vor der der BR hier stand. 8 Stimmen sind für eine Billigung, 3 Enthalten sich und 5 für den V-Ausschuss.


    In der gängigen Praxis (meines Wissens) braucht es auch hier für beide Optionen eine Mehrheit von 9 Stimmen.

    Da aber mehr für die Billigung als die Ablehnung/V-Ausschuss sind würde ich diese so stehen lassen.

    (Die GO macht es in solch einem Fall nicht unbedingt leicht)

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


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  • Leon Mus

    Hat das Thema geschlossen