Anfrage | TH 013/011 Hassgewalttaten im Freistaat Thüringen

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    ANFRAGE


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    folgende Anfrage an die Staatsregierung des berufenen Bürgers Jan-Lucas Goldhammer zu "Hassgewalttaten im Freistaat Thüringen" wurde eingereicht.


    Anfrage

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    Dreizehnte Wahlperiode






    Drucksache 013/XXX


    A n f r a g e

    des berufenen Bürgers Jan-Lucas Goldhammer (I:L)


    an die Staatsregierung




    Hassgewalttaten im Freistaat Thüringen



    1. Wie viele Hassgewalttaten gab es im Jahr 2022 bislang im Freistaat Thüringen?

    Ungefähr 150.000 Bürger und Bürgerinnen sind bislang von Hass im Internet dieses Jahr betroffen worden. Die Anzahl von Hass mit Gewalt beläuft sich auf ca. 100 Fälle, bei denen ungefähr 140 Menschen betroffen sind. Darunter handeln ca. 60% von Rassismus und ca. 20% sind Angriffe auf politische Gegner. Es sind aber wahrscheinlich nicht alle Hassgewalttaten erfasst worden.

    1.1 Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen Angehörige der LGBTIQ+-Community?

    Dazu haben wir leider keine genaue Zahl.

    1.2 Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen BPoC (Black and People of Color)?

    Wie oben schon erwähnt, wurden ca. 60% der Gewalttaten als rassistische angesehen. Demnach wären dies auch ca. 60 Hassgewalttaten gegen BPoC.

    1.3. Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen Jüd*innen?

    Ca. 1/4 der Gewalttaten richteten sich gegen Juden und Jüdinnen. Der Großteil davon handelt von Sachbeschädigung oder verletzendem Verhalten und nur ein kleinerer Teil besteht aus wirklichen Angriffen.

    1.4. Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen Muslim*innen?

    Leider gibt es auch hierzu keine genaue Zahl.

    Ich gehe davon aus, dass der größere Teil der überbleibenden 15% Gewalttaten gegen die LGBTIQ+-Community ist, da dort vergleichsweise die meisten Menschen betroffen sind.


    2. Wie gedenkt die Staatsregierung die Sicherheit von Angehörigen von Minderheiten vor Hasskriminalität zu verbessern?

    Die zuständigen Behörden dürfen die Bearbeitung solcher Fälle von Hassgewalt nicht lange hinausziehen und eine vernünftige Strafverfolgung muss dadurch geschaffen werden.

    Aber auch die Solidarität der Gesellschaft, den Bürgern und Bürgerinnen darf nicht nachlassen und es muss ein gemeinsames Leben geschaffen werden. Die Solidarität und Akzeptanz aller ist hierbei nicht aus den Augen zu lassen.

    2.1 Sind konkrete Gesetze zur Verbesserung der Sicherheit vor Hasskriminalität geplant?

    Geplant ist dazu aktuell nichts konkret.

    2.2 Wenn nein, warum nicht?

    Weil andere Gesetze zeitweise Vorrang haben. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode wird es aber ein Gesetz zum Schutz und zur Unterstützung von Bürgern und Bürgerinnen der LGBTQIA+-Community geben.




  • Theo Pahlke

    Hat das Thema geschlossen