Anträge an das Landtagspräsidium

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Vierzehnte Wahlperiode



    Anfrage

    der Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Friedrich Augstein



    an den Minister des Innern, der Justiz, für Kommunales und digitale Infrastruktur



    Drucksache XIV/XX


    Anfrage über die Agenda des Ministeriums



    1. Zum Geschäftsbereich Inneres
    1.1 Welche Initiativen plant der Minister im Geschäftsbereich des Innern für diese Legislaturperiode?

    1.2 Hält der Innenminister an dem Plan der Landesregierung Herzog fest, eine neue Abschiebehaftanstalt am Flughafen Düsseldorf zu errichten?

    1.2.1 Wenn nein, warum nicht?

    1.3 Plant das Innenministerium eine Erhöhung der Einstellungsermächtigung bei der Polizei?

    1.3.1 Wenn ja, in welcher Höhe?

    1.3.2 Wenn nein, weshalb nicht?

    1.4 Welche Maßnahmen beabsichtigt das Innenministerium zu ergreifen, um die Polizisten besser vor Messerangriffen zu schützen?

    1.5 Plant das Innenministerium - den Ländern Schleswig-Holstein, Thüringen und Hessen folgend - die Beschaffung eines Nachfolgemodells für die Mitteldistanzwaffe MP5, das dieser gegenüber zielgenauer, durchschlagsfähiger und reichweitenstärker ist?

    1.5.1 Wenn nein, warum nicht?

    1.5.2 Wenn ja, wann ist mit einem Abschluss des Vergabeverfahrens zu rechnen?

    1.6 Welche Maßnahmen beabsichtigt das Innenministerium zu ergreifen, um Ausreisepflichtige konsequent abzuschieben?

    1.7 Führt das Land NRW momentan Abschiebungen in den Iran durch?

    1.7.1 Wenn nein, welche Abschiebehindernisse bestehen hinsichtlich junger, straffälliger Männer?


    2. Zum Geschäftsbereich Justiz

    2.1 Welche Initiativen plant der Minister im Geschäftsbereich der Justiz für diese Legislaturperiode?

    2.2 Wie positioniert sich das Ministerium in der Diskussion um die Einführung eines in das rechtswissenschaftliche Studium integrierten Jura-Bachelors?

    2.3 Wie bewertet das Ministerium die in § 12 JAG-NRW vorgesehene Möglichkeit der Abschichtung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung?


    3. Zum Geschäftsbereich Kommunales

    3.1 Welche Initiativen plant der Minister im Geschäftsbereich Kommunales für diese Legislaturperiode?

    3.2 Welche Maßnahmen plant das Ministerium, um die Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen?

    3.3 Wie bewertet das Ministerium die finanzielle Belastung der Stadtwerke infolge der Energiepreiskrise?

    3.3.1 Sind Entlastungspakete oder Schutzschirme geplant?


    4. Zum Geschäftsbereich digitale Infrastruktur

    4.1 Welche Initiativen plant der Minister im Geschäftsbereich digitale Infrastruktur für diese Legislaturperiode?

    4.2 Welche Chancen bieten die technischen Möglichkeiten der Digitalisierung beim Katastrophenschutz?



    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

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    Eröffnung einer Aktuellen Stunde zur Entscheidung des Innenministers Unschuldige beobachten zu lassen.


    Sehr geehrtes Präsidium,


    hiermit beantrag die Allianz Fraktion die Eröffnung einer aktuellen Stunde im Landtag zur zur jüngst getroffenen Entscheidung des Landesinnenministers NRW der Beobachtung von unschuldigen Personen durch den Landesverfassungsschutz.


    Herzlichen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen

    Marko Kassan, MdL

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

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    Vierzehnte Wahlperiode



    Anfrage

    der Fraktion der Allianz und des Abgeordneten Marko Kassab



    an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen



    Drucksache XIV/XX


    Anfrage zur Beobachtung Unschuldiger



    1. Wurde die Ministerpräsidentin und das Landeskabinett über die Entscheidung des Innenministers zur Beobachtung von Allianzpolitiker vorab informiert?


    2. Wie denkt die Ministerpräsidentin über diese Schritt?


    3. Wurde dieser Entscheidung durch die Ministerpräsidentin zugestimmt?


    3.1 Wenn ja, weshalb?


    3.2. Wenn nein, gibt es Pläne den Innenminister abzuberufen?


    4. Wird es durch die Ministerpräsidentin eine sofortige Annuliierung des Erlasses geben?


    5. Ist es unter einer grünen Ministerpräsidentin üblich, dass Unschuldige durch den Verfassungsschutz beobachtet werden?


    6. Welche Gruppen sollen noch unter eine Beobachtung gestellt werden?


    7. Wie beziffert die Landesregierung die Mehrausgaben durch solch eine Beobachtung?



    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Landtag Nordrhein-Westfalen

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    Novelle

    der Fraktion der CDSU und des Abgeordneten Dr.Reichsgraf Schenk von Wildungen





    Entwurf einer Novelle zum Verbot der Straßenblockaden in NRW

    zuzüglich zum

    Gesetz
    zur Einführung eines nordrhein-westfälischen Versammlungsgesetzes und zur
    Änderung weiterer Vorschriften (VersammlungsgesetzEinführungsgesetz
    NRW –VersGEinfG NRW)






    A. Problem

    Seit Monaten sind sogenannte Klimaschützer dabei , die Staßen in den Städten unseres Landes zu blockierem!

    Niemand spricht den Demonstranten das verfassungsgemäße Recht aud Demonstrationen ab, aber das was dort geschieht, geht eindeutig zu weit. Der Bürger darf und soll demonstrierten, aber bitte dort, wo er nicht zur Gefahr für sich und vorallem für andere wird!

    Dies ist nicht mehr gegeben, seit man sich auf den Straßen festklebt.

    Mit der ersten Toten infolge dieser unsinnigen Aktion , muss nun schärfer gegen diese Leute vorgegangen werden.

    Wir als CDSU bringen deshalb diese Novelle ein, um unsere Bürger zu schützen.

    Es wird daher folgendes vorgeschlagen, ein Bussgeld in der Höhe zwischen 1000 und 10000 Euro für den Bürger, ein Bussgeld in Höhe zwischen 50000 und 100000 Euro für den/die Organisatioren, besagter Aktionen! Ersatzweise ein bis drei Jahre Haft!


    B. Kosten

    Keine.



    Novelle zum Verbot der Straßenblockade

    zum VersGEinfG NRW


    Um der immer weiterverbreiten Unsitte der Straßenblockaden her zu werden, ergehen folgende Verbote=


    1.) Verbot der Sitzblockade auf Fahrwegen und Bürgersteigen

    2.) Verbot des Festklebens ( allgemein)

    3.) Verbot des Festkettens auf Fahrwegen, Bürgersteigen, und Gebauden

    4.) Verbot der Menschenkette auf Fahrwegen ( genehmigungspflichtige Erlaubnis auf Bürgersteigen gilt weiterhin)


    Strafen bei Nichtbeachtung:

    A) Ein Bussgeld in der Höhe zwischen 1000 und 10000 Euro für den Bürger, ein Bussgeld in Höhe zwischen 50000 und 100000 Euro für den/die Organisatioren, besagter Aktionen!

    B) Ersatzweise ein bis drei Jahre Haft!


    Die Novelle wird dem VersGEinfG NRW hinzugefügt.


    Diese Novelle tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.












    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Thüringischen Landtages a. D.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Eröffnung einer Aktuellen Stunde zum Bruch der Koalition


    Sehr geehrtes Präsidium,


    hiermit beantrage ich die Eröffnung einer aktuellen Stunde im Landtag zum Bruch der Koalition.


    Herzlichen Dank.


    Mit freundlichen Grüßen

    Katharina Haßelmann

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW


  • Sehr geehrtes Landtagspräsidium,


    ich beantrage hiermit auf Grund der Untätigkeit der Regierung ein konstruktives Misstrauensvotum. Ich erkläre zugleich, dass ich als Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die amtierende Ministerpräsidentin kandidiere.


    Hochachtungsvoll,


    Gerold von Hohenelmen-Lützburg MdL

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    Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

    Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen


  • Landtag Nordrhein-Westfalen


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    Sehr geehrtes Landtagspräsidium,


    die Fraktion der CDSU NRW beantragt eine Aktuelle Stunde mit dem Titel:"Vorgänge in Lützerath"!


    Hochachtungsvoll,

    Dr. Reichsgraf Schenk von Wildungen, MdL

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Sehr geehrter Kollege von Wildungen,


    evtl. ist Ihnen entgangen, dass wir gerade eine neue LTW hatten, daher noch mal zur Erinnerung.


    Eine Liste mit Mandatsträgern oder Trägerinnen beim Präsidium einreichen und Dienstausweise bekommen bzw. wieder frei geschaltet werden.


    Meines Wissens nach hat sich die CDSU bisher weder Konstituiert noch liegt dem Präsidium überhaupt eine Nachricht vor die ersichtlich mach, wer aus der CDSU das Mandat inne hat.

    Auch kann ich mich nicht erinnern, sollten Sie nicht zu den Mandatsträgern gehören, dass eine Mitteilung einging das Sie nur noch berufener Bürger sind..


    Daher wird der Antrag abgelehnt bis die Formalien nachgeholt wurden.

  • Kollege Manuel Gilbert


    wenn Sie auch noch so freundlich währen und dem Präsidium einen Kandidaten oder Kandidatin vorschlagen würden, könnte man die Einleitung veranlassen, aber so ganz ohne Vorschlag wird das schwierig und von er Kristallkugel halte ich aktuell nicht viel.

  • Ich schlage seine Durchlaucht Dr. von Hohenelmen-Lützburg ( CDSU) vor!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Sehr geehrtes Präsidium,


    meine Fraktion Grüne/vPiraten schlagen meine Person für das Amt der Ministerpräsidentin vor.


    Herzlichen Dank.

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW


  • Ich schlage seine Durchlaucht Dr. von Hohenelmen-Lützburg ( CDSU) vor!

    Ich kandidiere für das Amt des Ministerpräsidenten.

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    Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

    Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen


  • Landtag Nordrhein-Westfalen

    Fünfzehnte Wahlperiode

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    Eröffnung einer Aktuellen Stunde zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus


    Sehr geehrtes Präsidium,


    die Landesregierung beantragt eine Aktuelle Stunde zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus.


    Herzlichen Dank.


    Katharina Haßelmann

    Ministerpräsidentin

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW


  • Landtag Nordrhein-Westfalen

    Fünfzehnte Wahlperiode

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    Eröffnung einer Aktuellen Stunde zur Regierungspolitik


    Sehr geehrtes Präsidium,

    gemäß Paragraph 24 der Geschäftsordnung beantrage ich eine aktuelle Stunde zur Regierungspolitik


    Gezeichnet

    Löwenstein-Boum

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    Mitglied des Deutschen Bundestages |12., 16., 20. und 21. Legislaturperiode |

    Vizepräsidentin des XX. Deutschen Bundestages

    Ehemalige Fraktionsvorsitzende der Internationalen Linke im Bundestag


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



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    Fünfzehnte Wahlperiode320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.png



    G e s e t z e n t w u r f
    der Landesregierung vertreten durch das Ministerium für Gesundheit & Soziales, Dr. Sascha Ende





    Entwurf eines Gesetzes zur Integration beeinträchtigter Personen in die
    Arbeitswelt



    A) Problem
    Immer noch müssen beeinträchtigte Personen, die z.B. das Down-Syndrom haben in Behindertenwerkstätten arbeiten und verdienen so einen viel zu geringen Lohn, um selbständig leben zu können. Sie sind immer auf Hilfe von Außenstehenden angewiesen.


    B) Lösung
    Um diesen Menschen das Leben fair und leichter zu machen, wollen wir, dass diese keine Schwierigkeiten bei einer Bewerbung im normalen Arbeitsfeld mehr haben und somit ihren Traumjob zu fairen Konditionen ausüben können. Ebenso soll der Mindestlohn in Behindertenwerkstätten derselbe sein, wie in der normalen Arbeitswelt.


    C) Alternativen
    Nur die Anpassung des Mindestlohns in Behindertenwerkstätten.


    D) Kosten
    Mehrkosten nur für das zuständige Amt bzw. der Träger der Einrichtung.



    Entwurf eines Gesetzes zur Integration beeinträchtigter
    Personen in die Arbeitswelt
    (Kurzbezeichnung -IbPA)
    vom 0 6 . 0 2 . 2 0 2 3


    Artikel 1
    Allgemeines
    (1) Behinderte und beeinträchtigte Personen mit einem Grad der Behinderung von maximal 50 müssen die Chance auf eine Bewerbung für einen Job außerhalb einer Behindertenwerkstatt bekommen.
    (2) Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Behindertenwerkstätte.


    Artikel 2

    Integration
    (1) Beeinträchtigte Personen dürfen nach Art. 1 Abs. 1 nicht aufgrund Ihrer Behinderung abgelehnt werden. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei gesunden Menschen.
    (2) Ausgenommen von Art. 2 Abs. 1 sind Personen, die nach Prüfung den Job nicht selbstständig ausüben können und auf Hilfe anderer angewiesen sind.
    (3) Wenn möglich, muss beeinträchtigten Personen technische Hilfe gewährleistet werden, sofern sie Anspruch darauf haben und sie benötigen, um den Job ausüben zu können.

    Artikel 3
    Mehrkosten
    (1) Wenn nach Art. 2 Abs. 3 Anspruch auf technische Hilfe besteht, kann der Arbeitnehmer unverzüglich einen Kredit bei der zuständigen Bank aufnehmen, sollte er diesen brauchen.
    (2) Der gesetzliche Mindestlohn wird auch in Behindertenwerkstätten gelten und passt sich ebenfalls an, sollte er geändert werden.


    Artikel 4
    Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am 01.03.2023 in Kraft.




    Dr. Sascha Ende

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    die CDSU-Fraktion beantragt eine Schweigeminute und kurze Aussprache zu den Opfern des Erdbebens in der Türkei und Syrien.


    Herzliche Grüße

    Gerold von Hohenelmen-Lützburg MdL

    8380-staatskanzlei-png


    Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

    Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen


    Einmal editiert, zuletzt von Gerold von Hohenelmen-Lützburg ()

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    Fünfzehnten Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Juliane Linke



    Drucksache XV/10


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk (WDR)


    A. Problem

    Durch eine Änderung des WDR-Gesetzes durch Antrag der CDSU-Fraktion und durch Verabschiedung im Landtag wird dem WDR momentan zwanghaft das Gendern untersagt. Zu einer freien Gesellschaft gehört aber das liberale Recht, vor allem auch für den ÖRR, seine Berichterstattung und die Weise, wie berichtet wird, frei zu wählen.


    B. Lösung

    Der § 4 Abs. 4a wird umgeändert.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Keine.



    Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk (WDR)

    vom 25.02.2023



    § 1

    Änderung des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk (WDR)


    (1) Das Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk wird wie folgt geändert:


    Der § 4 Abs. 4a WDR-Gesetz wird wie folgt geändert:


    ,,§ 4 Programmauftrag


    (4a) In den Angeboten des WDR soll grundsätzlich die verantwortliche Redaktion befinden, in welcher Geschlechtsform berichtet werden soll. Gendersprache in all ihren Varianten ist grundsätzlich aber zu fördern. Hiervon kann abgewichen werden, wenn die Gendersprache selbst thematischer Gegenstand eines Angebots oder einer journalistischen oder künstlerischen Darstellung ist.''



    § 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt nach der Verkündung in Kraft.

  • Landtag Nordrhein-Westfalen

    Fünfzehnte Wahlperiode

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    Eröffnung einer Aktuellen Stunde zum Besuch des Bundespräsidenten und eine Rede


    Sehr geehrtes Präsidium,


    die Ministerpräsidentin beantragt eine Aktuelle Stunde mit dem Titel "Besuch des Bundespräsidenten in NRW"


    Herzlichen Dank.


    Katharina Haßelmann

    Ministerpräsidentin

    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW