TH 013/007 Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Photovoltaik

  • Meine Damen und Herren,


    folgender Gesetzesentwurf der Landesregierung steht zur Debatte.

    Dafür vorgesehen sind 3 Tage, also bis zum 02. Oktober um 14:30 Uhr.


  • Geht zum Rednerpult und trinkt einen Schluck aus seinem Glas


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    vor uns liegt der Gesetzesentwurf zur verpflichtenden Photovoltaik an privaten, öffentlichen und staatlichen Gebäuden.

    Die Landesregierung möchte den Schutz der Umwelt, sowie den Ausbau erneuerbarer Energien in Thüringen garantieren. Ich denke, dass wir mit dieser Maßnahme auf einem guten Weg sind.


    Das Gesetz sieht vor, dass alle Gebäude, sprich private, Firmen oder staatliche Gebäude, ab dem Baujahr 1990 und einem Mindestwert im 5-stelligen Bereich, sowie Neubauten eine Photovoltaikanlage von mindestens 15 Quadratmetern besitzen müssen. Grund hierfür ist der mangelnde Umweltschutz, weshalb wir den Ausbau von solchen Anlagen unterstützen, sowie den Ausbau erneuerbarer Energien.

    Der dadurch gewonnene Strom kann für den Eigengebrauch verwendet werden oder eingespeist werden.

    Da eine solche Anlage mindestens um die 4050€ kosten wird, fördert der Staat ausschließlich private Haushalte mit 50% des Preises, also mindestens 2025€.

    Für die Installation gilt eine Frist von zweieinhalb Jahren, die beginnt, sobald das Gesetz am 01.01.2023 in Kraft tritt.

    Die Summe von ca. 500 Millionen Euro wird nicht auf einmal ausgegeben, sondern nur dann ein Teil, wenn ein Haushalt eine Photovoltaikanlage installiert. Und dafür sind insgesamt zweieinhalb Jahre vorgesehen. Ein positiver Effekt ist auch, dass durch die erneuerbare Energie und durch die Photovoltaikanlagen der Staat viele Kosten einsparen kann und somit weitere wichtige Projekte finanzieren kann.

    Zudem ist noch zu bemerken, dass die installierten Photovoltaikanlagen einen Feuerwehrschalter besitzen müssen, um Sicherheit bei einem Brand zu gewährleisten. Sollte ein solcher Schalter noch nicht vorhanden sein, muss dieser innerhalb einer Frist von 2 Jahren unbedingt nachgerüstet werden.


    Ich hoffe, dass auch die Opposition die Wichtigkeit dieses Gesetzes anerkennt und dafür stimmen wird.


    Ich bedanke mich.


    Trinkt einen Schluck und geht dann auf seinen Platz zurück

  • Herr Präsident, da es keinen weiteren Redebedarf gibt, beantrage ich die vorzeitige Schließung der Debatte

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Theo Pahlke

    Hat das Thema geschlossen