XIII/011: Anfrage des Abgeordneten Willenburg an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Familie (oder Bundeskanzler)

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    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Frau Bundesministerin Kaja Sembrant und/oder Herr Bundeskanzler Jan Friedländer



    nachfolgende Anfrage ist eingegangen, die sie bitte innerhalb von drei Tagen zu beantworten vermögen.




  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    13. Wahlperiode



    Drucksache XIII/011


    Antwort

    der Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Familie



    auf die kleine Anfrage auf Drs. XIII/011


    Anlage 1


    Kulturelle Aneignung und ihre Bedeutung


    Die Bundesministerin beantwortet die Anfrage wie folgt:


    1. Für die Bundesregierung stellt das Begriffspaar ,,kulturelle Aneignung'' dem Grunde nach eine unerlaubte Entwendung geistigen Eigentums, traditionellen Wissens oder kultureller Artefakte und Symbole dar.
    2. Die Bundesregierung ist sich des derzeitigen Diskurses in der Gesellschaft dazu bewusst.
    3. Der Bundesregierung ist bewusst, dass kulturelle Aneignung ein Thema darstellt, welches sehr differenziert zu betrachten ist, um vorschnelle oder auch zu kurz gegriffene Schlüsse auszuschließen. Eine Kultur birgt immer den Charakter der dieser Kultur angehörigen Gruppen und stellt eine hohe Charakteristik für die Betroffenen dar. Es ist evident, dass die eigene Kultur immer einen großen Stellenwert für die Kulturangehörigen haben wird und eine so verstandene böswillige Aneignung durch kulturfremde Personen regelmäßig als Affront an die Kultur als solche gesehen wird. Die Bundesregierung steht für den klaren Schutz aller Kulturen vor Ausbeutung, Verschmähung oder böswillige Aneignung. Im Sinne der Frage ist eine definitive Antwort, wie die Bundesregierung denn kulturelle Aneignung bewertet, grundsätzlich nicht gegeben. Kulturelle Aneignung ist ein zu breit gefächertes Themenfeld, als dass eine triviale Beantwortung nach dem Schema der Fragesteller der Komplexität des Themenfeldes nicht gerecht wird.
      1. Die Bundesregierung verweist dazu auf die Antwort zu Frage 3.
      2. Die Bundesregierung verweist dazu auf die Antwort zu Frage 3.
    4. Eine definitive Abgrenzung zur Aneignung in böswilliger Absicht ist nicht Auslegungs- oder Kompetenzgegenstand der Bundesregierung. Zu solchen juristischen Fragen ist eine Anfrage an die Wissenschaftlichen Dienste zu empfehlen.
    5. Die Bundesregierung verweist dazu auf die Antwort zu Frage 4.
    6. Die Bundesregierung verweist dazu auf die Antwort zu Frage 4.
    7. Die Bundesregierung verweist dazu auf die Antwort zu Frage 4.
    8. Die Bundesregierung verweist dazu auf die Antwort zu Frage 4.
    9. Die Bundesregierung verweist dazu auf die Antwort zu Frage 4.
      1. Die Bundesregierung verweist dazu auf die Antwort zu Frage 4.



    Die Bundesministerin



    Bemerkungen

    Die Bundesministerin merkt an, dass eine Aufschlüsselung von juristisch behafteten Sachverhalten keine Kompetenz der Bundesregierung als solches Organ ist und Fragen in dieser Richtung empfehlenswerterweise an die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages richtbar sind.

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    Vizepräsident des Deutschen Bundestages

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    Hiermit wird die Anfrage als beantwortet und beschlossen betrachtet.