XII/030 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches

  • Nichts Neues, es wurden schon stockbesoffen Reden gehalten:

    Siehe dazu


    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Alkohol im Bundestag!?

    *flüstert der Kollegin im Vorbeigehen grinsend zu*

    Das erklärt viele Äußerungen des Märchenprinzen im Parlament...

    *tritt ans Rednerpult*


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wie wir hier gut an den intrafraktionelllen Meinungsverschiedenheiten erkennen können, ist der $166 eine sehr komplexe Angelegenheit.
    Eine der wichtigsten Aufgabe eines demokratischen Staates ist es, seine Bürgerinnen und Bürger vor Diskriminierung und Hassverbrechen zu schützen.

    Wer das StGB nicht in seiner Gesamtheit betrachtet, der wird den Paragraphen, mit Hinblick auf unsere deutsche Geschichte, als ein wichtiges Instrument gegen Hass und Hetze deuten.

    Wie die Kollegin Christ allerdings schon eingangs erwähnt hat, gibt es aber im StGB auch andere Paragraphen die vor Diskiminierung, Hass und Ausgrenzung schützen. Besonders hervorzuheben sind dabei §130, §192a und §185 ff.

    Betrachtet und analysiert man diese Paragraphen, wird der hier debattierte Paragraph obsolet.


    Stattdessen ist das Alleinstellungsmermal des §166 der vollig veraltete Aspekt der Blasphemie.
    Manch ein zurückgebliebener Möchte-Gern-Monarch würde vor mittelalterlicher Nostalgie erfreut in die Hände klatschen, wenn man bedenkt wie rückschritlich dieser Gesetzesaspekt ist.
    Die UN sprach 2011, also schon vor mehr als zehn Jahren, davon, dass Gesetze, die Blasphemie einschränken, nicht mit den allgemeinen Menschenrechtsstandarts kompatibel sind.


    Die Internationale Linke bekennt sich zu den Menschenrechten.
    Aus diesem Grund stimmt die I:L dem Antrag zu, fordert die Bundesregierung aber gleichzeitig dazu auf, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, die dem Schutz vor Hass und Diskriminierung dienen, weiter zuverschärfen.


    Ich danke Ihnen

  • Herr Präsident,

    wenn wir wirklichen Hass untersagen wollen, dann müssen wir zuerst diese linkslastigen Stinker aus dem Bundestag jagen, denn jene hassen alles Deutsche, sie hassen Deutschland abgrundtief.

    Wenn des wirklich darum ginge, deutsche Bürger vor Diskriminierung und Hassverbrechen zu schützen, so müsste man folgericht jene , welche hier nicht hergehören, die fremdländischen Dahergelaufen, aus diesem unserem Land weisen.

    Blasphemie ist wenn die christlichen Religionen und auch die jüdische Religion verhöhnt und beschimpft werden, daher soll auch der §166 so bleiben wii er ist.

    Gott schütze Deutschland.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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