XII/028 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne hiermit die Debatte über Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland auf Drs. XII/028, eingebracht von der Fraktion der Grünen. Die Debatte dauert 72 Stunden.


    Ich bitte die antragstellende Fraktion um die Antragsbegründung.


    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/028


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    §1

    Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. In Satz 1 werden die Wörter „seiner Rasse“ und das Komma gestrichen und werden vor dem Wort „benachteiligt“ die Wörter „oder rassistisch“ eingefügt.


    2. Folgender Satz wird angefügt:
    „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

    § 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Dr. Irina Christ und Fraktion


    Begründung

    Erfolgt mündlich.