XII/022 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

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    Präsident des Deutschen Bundestages

    _________________________________________________________________________________________



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich eröffne hiermit die Debatte über den Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf Drs. XII/022, eingebracht von der Fraktion der Grünen. Die Debatte dauert 72 Stunden.


    Ich bitte nun die antragstellende Fraktion um die Antragsbegründung.


    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/022


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    A. Problem und Ziel


    Bisweilen ist es so, dass die Angelegenheiten von Religion und Staat nicht durchgehend getrennt betrachtet werden. Das passt jedoch in keiner Weise zu dem Anspruch an einen modernen Bundesstaat, der sich allen Religionen gegenüber neutral verhält. Dementsprechend soll das Staatsziel einer strikten Trennung von Religion und Staat eingeführt und das Recht von Religionsgemeinschaften zur Erhebung von Steuern abgeschafft werden. Es ist nur angemessen, dass Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten autonom regeln.


    B. Lösung

    Änderung des Grundgesetzes:

    - Vorschreiben des Staatsziels des Laizismus in einem Artikel 20b GG

    - Abschaffung des verfassungsmäßigen Rechtes von Religionsgemeinschaften zur Erhebung von Steuern

    - Abschaffung des Gottesbezuges aus der Präambel des Grundgesetzes


    C. Alternativen

    Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage.


    D. Kosten

    Keine.


    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    § 1

    Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. In der Präambel werden die Wörter "Gott und" gestrichen.


    2. Es wird ein Artikel 20b eingefügt, der wird wie folgt gefasst wird:
    "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein laizistischer Bundesstaat."


    3. Artikel 140 wird wie folgt gefasst:
    "
    Die Bestimmungen des Artikels 136, des Artikels 137 Absätze 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8, des Artikels 138, des Artikels 139 und des Artikels 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."


    § 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Dr. Irina Christ und Fraktion


    Begründung

    siehe Vorblatt





  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Kirchenarbeitsrecht, Gehälter für hochrangige Kirchenfunktionäre, nicht finanziert aus der Kirchensteuer, sondern aus den Steuern, die alle Menschen hierzulande zahlen, und dann auch noch die Kirchensteuer: andere Organisationen finanzieren sich selbst, während die öffentlichen Finanzämter dafür sorgen, dass Kirchen finanziert werden und weitere Privilegien. Mal ganz abgesehen vom sogenannten Gottesbezug in der Präambel unseres Grundgesetzes. Passt das zum Anspruch des Staates an sich selbst, gegenüber verschiedenen Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen neutral zu sein? Gewiss nicht. Was in diesem Land fehlt, ist der Grundsatz des Laizismus, der strikten Trennung von Staat und Kirche. Jede Person soll an das glauben können, was sie will, aber das sollte dann auch wirklich, abseits der notwendigen Gewährleistung freier Religionsausübung, Privatsache sein. Wir als Fraktion der Grünen wollen, dass Religion und Staat getrennt werden, denn auch nur dieses Religionsverfassungsmodell passt zu einem Staat, in dem immer weniger Menschen der Kirche angehören und in dem die religiöse Vielfalt immer weiter zunimmt. Deswegen werbe ich mit Nachdruck: unterstützen Sie bitte unseren Plan und tragen Sie unseren Vorschlag, Laizismus in die Verfassung aufzunehmen und das Recht der Religionsgemeinschaften, Steuern zu erheben, mit und sorgen Sie mit Ihrer Stimme für ein zeitgemäßes Religionsverfassungsmodell, vielen Dank!

  • Herr Präsident,

    wenn der Müll hier durchkommt, mus ja auch der Atheismus verboten werden, der er ist ja auch auch nur eine Religion, "ICH GLAUBE DAS ICH NICHT GLAUBE"!

    Die selben Typen welchen sich seit jahrzehnten vehemend gegen ein verbot es Islam stellen, wollen jetz unseren christlichen Glauben verbieten!

    Ich findes es ehrlich gesagt einfach nur wiederlich und lehne diesen glaubensfeindlich Akt ab.

    Dieser Antrag gehört auf den Müll!

    Es lebe das christliche Deutschland , jetzt und immer dar!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Das Gnädigste ist ein und das selbe! Christliche Kirche und Staat gehören untrennbar zusammen!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Gnädigste, es gab nie eine Theokratie auf deutschen Boden, sehr wohl aber ein enges Bündnis von christlicher Kirche und Staat!

    Das soll auch weiterhin, bis in alle Ewigkeit, so sein!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Jetzt aber raus mit der Sprache, wann gab es auf deutschen Boden eine Theokratie, sprich eine Priesterherrschaft?

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Ich frage mich ein wenig, welche konkreten Folgen diese Grundgesetzänderung hätte - welche konkreten Gesetze laufen Gefahr, hierdurch Verfassungswidrig zu werden? Wir gehen hier das Risiko ein, dass in einigen Belangen juristische Unklarheiten entstehen könnten, die erst langwierig juristisch geklärt werden müssten. Da das Kirchenrecht auch das Arbeitsrecht betrifft, kann es passieren, dass wir Arbeitnehmer hierdurch sehr in der Luft hängen lassen. Ich denke, eine derartige Grundgesetzänderung sollte eher im Rahmen eines größeren Gesetzespakets sein, dass juristische Unklarheiten direkt beseitigt. Man trennt Staat und Kirche nicht so einfach in einem lapidaren Handgriff. Ich unterstütze die Sache, die Art und Weise lässt mich aber deutlich Zweifeln.


    Und wenn mir diese Anmerkung gestattet ist: Ich finde es bemerkenswert, dass dieser Gesetzesantrag von einer Regierung unter Beteiligung von Allianz und CDSU kommt. Da fragt man sich doch glatt, was da im Hinterzimmer für ein Preis für ausgehandelt worden ist, und falls nicht, ob Allianz und CDSU nicht politisch schwächeln, dass man die eigene Klientel so hängen lässt. Aber das nur am Rande.

  • Werte Frau Kollegin,


    zu Ihren Fragen:


    1.

    Für die Kirchensteuergesetze der Länder würde die Gesetzgebungskompetenz entzogen, da Artikel 105 und 106 die Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern zur Erhebung von Steuern als Teil der Finanzverfassung abschließend regelt und sich die Kirchensteuer nicht zu den dort genannten Steuerarten zuordnen lässt (vgl. insoweit etwa BVerfGE 145, 171, Leitsätze 1 bis 3).


    2.

    Zum Kirchenarbeitsrecht: Ich möchte auf diesen, durch den Bundespräsidenten noch auszufertigenden, Gesetzentwurf verweisen ( https://forum.politik-sim.de/i…rung-im-arbeitsrecht-pdf/ ), der bereits eine einfachgesetzliche Aufhebung der Ausnahmen von religionsgemeinschaftlichen Betrieben vom Arbeitsrecht vorsieht. Am Tage nach der Ausfertigung würde dann das staatliche Arbeitsrecht in Kraft treten.

  • *Tritt braun gebrannt ans Rednerpult und nimmt einen Schluck Wasser*




    Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    diese Debatte zeigt wieder einmal auf, wie unglaublich zurückgeblieben die Abgeordneten des FFDs sowohl im historischen Sinne, als auch in ihrem Bildungsstand sind.

    Doch ich möchte den Möchte-Gern-Theokraten gar nicht mehr Aufmerksamkeit als notwendig schenken und zum Thema der heutigen Debatte kommen:


    Jenes Thema, welches wir heute hier in diesem hohen Hause besprechen, ist ein sehr wichtiges und es bestimmt die Form unseres Zusammenlebens in unserem Land für die kommenden Generationen.


    Artikel 4 unseres Grundgesetztes schützt die Freiheit von Glauben und Gewissen. Diese Aspekte weisen einen engen Bezug zur durch Art. 1 Absatz 1 GG geschützten Menschenwürde auf, weswegen die Rechtsprechung ihnen einen besonders hohen Stellenwert in der Rechtsordnung beimisst. Darüber hinaus begründen diese Aspekte eine Schutzpflicht für den Staat: Dieser muss den Grundrechtsträgern eine Sphäre schaffen, innerhalb derer sie sich religiös entfalten können. Zudem soll er vor Störungen der freien Grundrechtsausübung schützen. Schließlich enthält Art. 4 GG ein gleichheitsrechtliches Element, indem er den Staat zur Neutralität in Bezug auf Religion und Weltanschauung verpflichtet. Dieses Neutralitätsgebot zeigt sich in drei Ausprägungen: Der Staat darf sich nicht mit einzelnen Glaubensgemeinschaften identifizieren, muss Toleranz gegenüber unterschiedlichen Glaubensrichtungen üben und diese in gleicher Weise behandeln.


    Hier genau besteht eine große Diskrepanz zum aktuellen Zeitpunkt. Der Staat verhält sich nicht neutral gegenüber den Religionen, wie der Antrag der Regierung zeigt


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    in unserer Gesellschaft herrscht eine deutliche christliche Dominanz und das möchte ich heute auch gar nicht kritisieren oder anzweifeln, aber eine soziale Dominanz darf nicht noch staatlich gefördert werden, vor allem nicht wenn die Verfassung dieses explizit verbietet.


    Die Trennung von Staat und Kirche ist nicht nur die Basis für ein friedliches, demokratisches und tolerantes Zusammenleben, sondern auch der Schutz der Institutionen vor fundamentalen Strömungen.


    Zum aktuellen Zeitpunkt wirkt die christliche Mehrheitsgesellschaft, mit staatlicher Duldung und Unterstützung, repressiv auf Andersgläubige bzw. religiöse Minoritäten.
    Das fängt beim zelebrieren christlicher Feiertage und der gleichzeitigen Ignoranz gegenüber Riten und Festivitäten anderer Religionen und Weltanschauungen an und endet bei der Zurschaustellung von christlichen Symbolen in und an öffentlichen Gebäuden; sei es das Kreuz in bayrischen Amtsstuben oder die Initialen der sogenannten drei „heiligen“ Könige am schleswig-holsteinischen Landtag.
    Die bevorzugte Behandlung einer einzigen Glaubensgruppierung, gerade wenn diese sozio-kulturell dominiert, führt zu Diskriminierung und Ausgrenzung von Minoritäten und ihren AnhängerInnen.
    Die staatliche Förderung und Bevorzugung des christlichen Glaubens führt automatisch zu Islamophobie, Antisemitismus und der Angst vor Fremden und Andersartigem.


    Es ist nicht Aufgabe des Staates unsere Gesellschaft zu spalten. Es ist Aufgabe des Staates Inklusion zu fördern und zu fordern, denn nicht der Diskriminierte exkludiert, sondern der Aggressor.


    Auch wenn die Internationale Linke, trotz der politischen und persönlichen Nähe zu den Grünen, die derzeitige Regierungskoalition entschieden ablehnt, so sind wir bereit dem Antrag der Regierung zuzustimmen, damit die notwendige 2/3 Mehrheit erreicht werden kann.
    Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und fordern Bund und Länder auf auch in der Feiertagsordnung von der christlichen Dominanz Abstand zu nehmen.
    Das heißt entweder die christlichen Feiertage komplett zu überdenken oder aber auch Feiertage anderer Religionsgemeinschaften als gesetzliche Feiertage anzuerkennen.

    Ich danke Ihnen.



  • Her Präsident,

    wir bitten sie diese Novelle mit dem hinweis auf das GG Art. 4 abzuschmettern.

    Wir waren sind und bleiben ein christlich geprähtes Land und zu gehört auch der Bezug zu Gott!

    Abgesehen davon das dieselben Figuren ,welchen jetzt den christlichen Gott streichen würden ,ohnen Bedenken, diesen durch den islamischen zu ersetzen.

    Das haben die Typen of genug, auch hier im hoihen Hause durchblicken lassen, so wen es um ein Verbot oder zumindest ein Niederhalten dieses Kutes galt.

    Diesen Leuten ist nur eines gemeinsam, der abgrundtiefe Hass auf die christliche Religion und damit auf Deutschland.

    Der Kommunistenführer und die Obergrüne endblöden sich nicht, hier von einer Theokrartie zu sprechen, einer Priesterherrschaft, welches es auf deutschen Boden so nie gab, nicht unter Münzer und auch nicht unter Rottmann, um nur zwei religiöse Schwärmer zu nennen, die es zwar versuchen jedoch scheiterten und gerichtet wurden.

    Das der Kommunistenführer sogar die christlichen Feiertage antasten will sagt ja wohl alles über diese Leute aus!

    Was aber kommt dann als nächstes ? Das ebenfalls in Deutschland verankerte, wenn auch über die Jahrhunderte immme wieder verunglimpfte Judentum? Wobei im letzteren Fall wir Christen zugebenermaßen viel Schuld auf uns geladen haben!

    Es lebe das christliche Deutschland!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • *ruft dazwischen*

    Welch ein islamophober Schwachsinn!
    Wenn Sie mich einen Kommunistenführer nennen, darf ich Sie auch Nazi nennen!

    Können Sie nicht, Sie Undeutscher! Sie sind doch der Führer der Kommunisten, ich aber habe mit Nationalsozialisten bicht am Hut, bin Monarchist!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • 2022-06-13_19_07_55-Dokument1_-_Word-removebg-preview.png

    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    dem Antrag auf Debattenverlängerung wird hiermit stattgegeben. Die Debatte wird folglich um drei Tage verlängert.


    Der Antrag kann - entgegen der Ansicht des Kollegen Wildungen - nicht durch das Präsidium in Hinblick auf Art. 4 GG zurückgewiesen werden. Für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes ist das Oberste Gericht zuständig. Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat hierüber nicht zu entscheiden.


    Weiter erinnere ich erneut daran - und das muss ich definitiv viel zu oft - in diesem Hause einen respektvollen Umgang miteinander zu pflegen. Weitere Verstöße hiergegen werde ich mit einem Ordnungsruf ahnden.

  • Sehr geerhter Herr Präsident,

    verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    dieser Antrag hat aus zweierlei Gründen unsere Verwunderunge ausgelöst.

    Erstens, dass wir solche Dinge nun hier und heute in unserem Land besprechen, wo es dich dringendere Probleme zu lösen gäbe, und zweitens, dass gerade die Fraktion der Grünen solch einen Antrag stellt, während sie in einer Koalition mit zwei Parteien ist, welche zumindest in Strömungen den Konservatismus und die Christlichen Werte in sich tragen. Nicht nur die CDSU welche das Christliche Leitbild bereits im Namen trägt, auch die Allianz bekennt sich zum Christentum.


    Das Grundgesetz ist in unserem Land seit Ende des Zweiten Weltkrieges das Symbol für Freiheit, SIcherheit und Fortschritt und die Präambel stellt die einleitenden Worte für dieses Werk dar.

    Die Bundesrepublik geht in ihrer Gründung und Vergangenheit auf Christliche Werte zurück und dies ist unauslöschlich in der DNA dieses Landes verankert. Christliche Werte sind soziale Werte.

    Wir halten es für falsch und durchaus teilweise verwerflich, die Vergangenheit und die Werte auf denen unser Land aufgebaut ist mit der Tilgung mancher Wörter mit Füßen zu treten.

    Es ist jeher bereits so, dass bei einer Vereidigung für ein öffentliches Amt die religiöse Beteuerungsformel weggelassen werden kann. Dies ist ein Zeichen für die VIelfalt unserer Republik und darf von jedem selbst entschieden werden. Dies ist wiederrum ein Ausdruck der Wurzeln dieser Demokratie und dieses Staates, wo viele der Regierungen seit 1945 unter der Leitung von Christlich geprägten Parteien waren, sehen wir diesen Vorstoss als Anmaßung sondergleichen an. Es wird niemand in diesem Land gezwungen sich zum Christlichen Glauben zu bekennen, eine religiöse Beteuerungsformel auszusprechen oder ähnliches. Doch die Freiheit dies zu tun darf aus unsere Sicht nicht angetastet werden. Ich möchte Sie an dieser Stelle erinnern, und ich bedauere das ich dies tun muss da dies noch garnicht allzulange her ist.

    Nicht weniger als 5 von 10 Mitglieder dieser Regierungskoalition haben die reiligöse Beteuerungsformel aus freien Stücken während der Vereidigung gebraucht.

    Diesen Antrag nun, in einer solchen Konstallation ins Parlament einzubringen gleicht einem Schlag ins Gesicht der Partner.


    In Artikel 20 (1) des Grundgesetzes heißt es: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat" und aus unsere Sicht ist damit alles Notwendige gesagt.

    Ihr Vorstoss zur Einführung einer weltanschaulichen Begrifflichkeit ist vollkommen unnötig. Sie sind damit nicht auf dem Weg die Bevölkerung von Doktrinen zu befreien, sondern diesem neue zu geben. Es herrscht Religionsfreiheit in diesem Land und dies beinhaltet ebenso, dass jemand aus einer Kirche austreten kann oder sich einer Glaubensgemeinschaft anschliessen kann, welche keinen Steuern erhebt. Die Kirchen tun viel für unser Land, was der Staat nicht zu leisten vermag. Bereits heute schwinden die Zahlen der Kirchenmitglieder und die Finanzierung wird immer mehr von freiwilligen Spenden abhängig. Bürden SIe den Kirchen nun noch mehr bürokraitische Hürden und Aufgaben auf indem diese sich um die gesamten Finanzierung selbst kümmern müssen, so belasten SIe das soziale Leben und die Ausführung von sozialen DIensten durch die Kirchen umso mehr.


    Ihr Gesetzentwurf ist Augenwischerrei und macht in diesem Land nichts besser. Dieses durchpressen ihrer eigenen sozialen Vorstellung und die Opferung von christlich und sozialen Traditionen auf denen dieses Land gegründet wurde, erschreckt zutiefst.

    Ich bin der felsenfesten Überzeugung, dass es zwingendere Problemen in diesem Land gibt, die zu lösen sind. Inflation, Gesundheitsvorsorge, Armut und Rasissmus sind kein Probleme welche man durch eine Schwächung der Kirchen entgegen treten kann. Im Gegenteil, ohne die Kirchen wäre die Bevölkerung viel mehr von Armut, steigenden Preisen und Krankenversorgung betroffen. DIe Kirchen leisten hier mit Tafeln, Krankenhäusern und Unterstützungsprogrammen wertvolle Hilfe an Stellen, an denen der Staat versagt.


    Wir als Allianz distanzieren und hier und heute klar von diesem Gesetzentwurf. Dieser war nicht mit den Regierungsparteien abgestimmt und ist eine reine Augenwischerrei der Grünen Fraktion, welche nicht ertragen kann, dass es noch andere moralische und soziale Instanzen gibt, als die linken Gleichmacher-Parteien in diesem Land.

    Auf uns werden SIe bei dieser nötigen 2/3-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes nicht bauen können, und auf die Kollegen von CDSU und FFD mit Sicherheit ebenso wenig.


    Herzlichen Dank.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|