[Auftrag] - Gleichstellung von Informatik als naturwissenschaftliches Fach

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Zwölften Wahlperiode



    Antrag

    der Fraktion der liberal-konservative Allianz und des Abgeordneten Dennis Willenburg



    Drucksache XII/XX



    Antrag zur Gleichstellung von Informatik als naturwissenschaftliches Fach


    A. Problem

    Nach dem Beschluss von 2020 gilt Informatik als Pflichtfach in der fünften und sechsten Klasse, ist jedoch in der Sekundarstufe im dritten Aufgabenfeld (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch) nachgeordnet. Dadurch besteht keine Möglichkeit Informatik anstelle von Biologie, Physik oder Chemie zu wählen, außer eine klassische Naturwissenschaft ist bereits belegt.


    B. Lösung

    Diese Regelung besteht durch die bundesweite Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung der Kultusministerkonferenz. Diese Regelung soll durch die Initative des nordrhein-westfälischen Bildungsminister evaluiert werden.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Keine.




    Antrag zur Gleichstellung von Informatik als naturwissenschaftliches Fach

    vom 24.06.2022


    Der Nordrhein-Westfälische Landtag möge beschließen:


    1. Der Landtag stellt fest, dass

    a) die bereits beschlossene und zum Schuljahr 2021/22 erfolgende Einführung von Informatik als Pflichtfach in den Klassen 5 und 8 ein wichtiger Schritt zur Stärkung der informatischen Grundkompetenzen aller Schüler in NRW ist.

    b) es zur weiteren Stärkung der informatischen Bildung in der Schule zusätzlich der Gleichstellung des Fach als Leitwissenschaft in der digitalen Transformation und essenziellen Bestandteils des MINT-Fächerkanons mit den "klassischen" Naturwissenschaften Physik, Biologie und Chemie bedarf.


    2. Der Landtag beauftragt die Landesregierung

    a) sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz für eine entsprechende Änderung der "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung" und damit für die Gleichstellung des Fachs Informatik mit den Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie in der gymnasialen Oberstufe einzusetzen.

    b) daran anschließend durch eine Änderung der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe eine Gleichstellung des Schulfachs Informatik mit den drei naturwissenschaftlichen Fächern der Sekundarstufe II in Nordrhein-Westfalen herbeizuführune und damit Informatik als gleichwertiges Fach sowohl in der Einführungsphase, als auc hin der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe

    c) der Kernlehrplan des Schulfachs Informatik zu evaluieren.