[Gesetzesänderung] - (PolG NRW) Gesetzes zur Änderung des Landespolizeigesetzes - Einführung der Schleierfahndung

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    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Siebte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung, vertreten durch den Landesinnenminister



    Drucksache VII/XX


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespolizeigesetzes - Einführung der Schleierfahndung


    A. Problem

    Das Schengener Übereinkommen von 1985 ebnete den Weg zur Aufhebung von Binnengrenzkontrollen in der Europäischen Union. Was zu wirtschaftlicher Flexibilisierung und einer engeren europäischen Zusammenarbeit führte, hat gleichzeitig neue Möglichkeiten für grenzüberschreitende Kriminalität eröffnet. Mitunter auch durch die fehlende Sicherung der europäischen Außengrenzen begünstigt die zunehmende Kriminalität im grenzüberschreitenden Raum. Aufgrund fehlender Kontrollen der Binnengrenzen sind die Landessicherheitsbehörden auf zusätzliche Befugnisse angewiesen, um die innere Sicherheit auf einem hohen Niveau gewährleisten zu können.


    B. Lösung

    Das Polizeigesetzes NRW wird um die Befugnisse der sogenannten Schleierfahndung erweitert.


    C. Alternativen

    Alternativen.


    D. Kosten

    /





    Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

    vom xx.xx.xxxx



    Artikel 1

    Änderung von § 12 PolG NRW


    § 12 Abs. 1 PolG NRW wird um die wie folgt lautende Nr. 5 ergänzt:

    "im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 20 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität."



    Artikel 2
    Änderung von § 40 PolG NRW


    § 40 Abs. 1 PolG NRW wird um die wie folgt lautende Nr. 7 ergänzt:

    "sie sich an einem der in § 12 Abs. 1 Nr. 5 genannten Orte befindet."



    Artikel 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 15.01.2022 in Kraft

  • Dr. Sascha Ende

    Hat den Titel des Themas von „[Gesetzesänderung] - Gesetzes zur Änderung des Landespolizeigesetzes - Einführung der Schleierfahndung (PolG NRW)“ zu „[Gesetzesänderung] - (PolG NRW) Gesetzes zur Änderung des Landespolizeigesetzes - Einführung der Schleierfahndung“ geändert.