Landtag Nordrhein-Westfalen
Siebte Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung, vertreten durch den Landesinnenminister
Drucksache VII/XX
Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ein Förderprogramm zur Stärkung der kommunalen Cyberabwehr
Der Landtag beschließt:
Dem Landesministerium des Innern und für Digitalisierung werden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind zweckgebunden zur Durchführung eines Förderprogramms zur Stärkung der Abwehr elektronischer Angriffe auf die kommunale IT-Infrastruktur zu verwenden. Das Landesministerium des Innern und für Digitalisierung wird beauftragt, eine Richtlinie zu erarbeiten, welche die Voraussetzungen für die zweckmäßige Vergabe der Fördermittel regelt.