[Beschluss] - Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ein Förderprogramm zur Stärkung der kommunalen Cyberabwehr

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    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Siebte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung, vertreten durch den Landesinnenminister



    Drucksache VII/XX


    Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ein Förderprogramm zur Stärkung der kommunalen Cyberabwehr


    Der Landtag beschließt:


    Dem Landesministerium des Innern und für Digitalisierung werden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000.000,00 € zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind zweckgebunden zur Durchführung eines Förderprogramms zur Stärkung der Abwehr elektronischer Angriffe auf die kommunale IT-Infrastruktur zu verwenden. Das Landesministerium des Innern und für Digitalisierung wird beauftragt, eine Richtlinie zu erarbeiten, welche die Voraussetzungen für die zweckmäßige Vergabe der Fördermittel regelt.