Ausschuss für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens

  • Kommen wir zu den vorerst letzten Fragen:
    - Welche Auswirkungen auf die Wirtschaft hätte eine flächenmäßige Umstellung auf ein gesamtbayerisches Rechtsinformationssystem?

    - Wie verhält sich ein bayerisches Rechtsinformationssystem zur Datenbank des bayerischen Landesrechts und zur Verkündungsplattform Bayern?


    Bezüglich ersterer gibt es grundsätzlich zwei Bereiche, die wir denke ich im Blick behalten müssen, einerseits der landesweite und andererseits der kommunale.

    Landesweit ist natürlich die Bayerische Staatszeitung GmbH als private Gesellschaft finanziell stark betroffen. Ergehen ihr doch viele Einnahmen dadurch, dass ein digitales Gesetzblatt (außer Ausdrücken für das Archiv) praktisch keinen Druck mehr benötigt. Diese Auswirkungen sollten aber grundsätzlich von geringer Natur sein. Auch wenn ich dazu keine Zahlen finden konnte, so sind die Hauptbezieher des GVBl. wohl die Notare, die dazu nach § 32 Bundesnotarordnung verpflichtet sind (was ich sehr befürworte, da die Bürger dadurch einen Zugang zu digitalem Recht haben und bei dezentralen Modellen ein gewisses System schnell entstehen kann), sowie die Bibliotheken (oftmals staatlich oder mit öffentlichen Geldern gefördert), Archive und Interessenten aus rechtspflegenden Berufen. Außerdem wird auch das BayMBl. nicht mehr gedruckt, sondern schon lang im Internet veröffentlicht. Auch dort sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Bayerische Staatszeitung GmbH wohl gering ausgefallen; selbiges sollte für das GVBl. gelten.

    Auf Ebene der Gemeinden sind neben den Kosten (und Einnahmen) des Drucks, die sich wegen Exemplaren in Höhe von Hundertmillionen wohl im höheren Bereich bewegen, auch die der Verteilung: Diese Minijobs sind eine (kleine) Einkommensmöglichkeit für Menschen, die z.B. ihre Familie unterstützen und deswegen keiner vollzeitlichen Erwerbstätigkeit nachkommen können oder die auf die Schule gehen oder studieren. Außerdem helfen sie, die Beziehung zwischen Gemeindebürgern und Gemeinde zu stärken und damit auch die Demokratie. Wie oben ausgeführt werden Gemeinden aber vermutlich nicht damit aufhören, ihre "Blätter" herauszugeben, sondern möglicherweise nur deren Umfang teilweise einschränken oder die Authentizität der Veröffentlichungen ändern. Dies ist aber selbstverständlich Entscheidung der Gemeinde.

    Zusammenfassend ist nicht damit zu rechnen, dass eine flächenmäßige Umstellung auf ein Rechtsinformationssystem für die Wirtschaft große Einnahmensverluste bedeutet.

    Außerdem möchte ich noch sagen: grundsätzlich ist es ja gut, wenn der Staat weniger Geld ausgibt und damit auch den Staatshaushalt entlastet. Auch wenn es natürlich neue Kosten durch die Entwicklung des Rechtsinformationssystems gibt, die insbesondere am Anfang diese des Drucks übersteigen könnten, das möchte ich gar nicht ausschlagen, aber die Vorteile eines RIS im Gegensatz zum konventionellen Druck sollten diese Kosten Wert sein.


    Zur zweiten Frage möchte ich auf meine Äußerungen am Anfang verweisen. Das Anbieten von drei Lösungen (Rechtsinformationssystem, Datenbank des Landesrechts, Verkündungsplattform) ist nicht sinnvoll. Es ist damit zu rechnen, dass die Staatsregierung diese entsprechend einstellen wird, da deren Funktionalität durch das Rechtsinformationssystem genauso gut erfüllt werden kann.


    (SO: Der Bericht wurde lange Zeit nicht mehr aktualisiert, werde das in den nächsten Tagen versuchen, bevor wir dann zur Ausformulierung von Gesetzesvorschlägen kommen)

  • Erstmal danke an das Präsidium, dass den Ausschuss nicht geschlossen hat. Ich bin dem sehr verbunden.


    Eine Sache die wir zwar noch nicht erörtert haben aber dennoch wichtig ist, ist das Format der Verkündung. Auf europäischer wie schweizerischer Ebene ist das PDF-Format, genauer gesagt die Version A-1a oder A-2. Inzwischen gibt es aber auch schon neuere Versionen. Ich denke aber nicht, dass wir das so endgültig festlegen sollten, das also das Landesamt als zuständige Stelle dort auf neue Entwicklungen reagieren kann, wenn das denn zweckdienlich ist.


    Darüber hinaus möchte ich mich noch kurz dazu äußern, wie wir den generell an die Sache rangehen sollten.

    Ich finde es benötigt ein neues Gesetz, da es einerseits bisher kein Gesetz über das GVBl. gibt, welches man also ändern könnte. Andererseits denke ich ist es einfach hilfreich, wenn für alle, die etwas verkünden möchten, die Regelungen zentral in einem Gesetz geregelt sind. Das erleichtert es uns auch auf weitere Entwicklungen schneller und effizienter zu reagieren.

    Ob entsprechend auch die Regeln des Landesstraf- und verordnungsgesetzes oder des BayEGovG geändert werden sollen kann denke ich dahingestellt werden. In ersterem Falle würde meiner Meinung nach das neue Gesetz die Regelungen des LStVG zumindest ersetzen. In zweiterem Falle wäre es sogar ganz gut, wenn das BayEGovG, welches mit sehr allgemeinen Regeln daherkommt, den Behörden einen weiten Spielraum gibt, während sich das Bekanntmachungsgesetz ja auf etwas genauere Situationen bezieht.

    Möglicherweise könnte man aber die Regelungen über das Amtsblatt der Staatsregierung in ein neues - ich nenne es jetzt mal so - Bekanntmachungsgesetz tun, was ich denke auch die Wichtigkeit des Ministerialblattes wieder spiegelt.

    (Außerdem: Bericht aktualisiert bzw. wird gleich aktualisiert, sind zwar nur 10 Seiten Inhalt, aber immerhin, es wird es wird; findet sich gleich am Anfang des Threads)

  • Ich danke dem Präsidium wieder einmal...


    Wie Sie alle sicherlich bereits mitbekommen haben, sind bald Landtagswahlen. Dass das ursprüngliche Ziel, einen Gesetzesvorschlag einzubringen nicht mehr möglich ist, das muss ich Ihnen nicht erklären. Auch nicht zuletzt wegen eigener Verfehlungen auf meiner Seite.


    Dennoch haben wir gute Fortschritte erzielt. Die inhaltlichen Elemente sind soweit vollständig erörtert. Nun könnten wir uns, vielleicht ja in der nächsten Legislaturperiode, der Gesetzesausarbeitung widmen. Viele dazu nützliche Informationen auf die Gesetze unserer deutschen und europäischen Nachbarn finden Sie in dem Ungetüm des Anhang A. Ich habe auf die Auflistung der Schweizer Kantone verzichtet; ich hoffe, Sie nehmen mir das nicht übel. Nun denn, es geht zum Ende, deswegen stelle ich folgenden Antrag:

    Der Ausschuss möge beschließen:

    1. Der Ausschuss stellt folgenden Zwischenstand des Berichts fest: main.pdf

    2. Sofern der Ausschuss sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Wahl des Ministerpräsidenten rekonstituiert soll der Bericht in der Fassung des Zwischenstandes dem Landtag zur Verfügung gestellt werden; dabei können Rechtschreibfehler und andere offensichtliche Unrichtigkeiten verbessert werden.

    3. Der Ausschuss löst sich auf.


    Sim-Off-Bitte an das Präsidium: Den Ausschuss-Thread bitte nicht sofort archivieren, um eine Nutzung in der nächsten Legislaturperiode zu ermöglichen. (Einfacher Zugriff auf bisherige Debattenbeiträge.)


    Ich eröffne gleich die Abstimmung. Sie ist für 48 Stunden, also bis zum 2. August 23:00 Uhr, geöffnet.

    Da ich nicht die Möglichkeit habe, die Abstimmungen wie das Landtagspräsidium durchzuführen, schlage ich vor, dass Sie ihr Abstimmungsverhalten dem Ausschuss mitteilen; die Abstimmung hat sowieso namentlich zu erfolgen.


    Ich stimme wie folgt ab: Zustimmung.

  • Dr. Irina Christ

    Hat den Titel des Themas von „Ausschuss für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens“ zu „Ausschuss für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (LP XII)“ geändert.
  • Der Ausschuss wird wieder eröffnet.


    Es gilt: drei Abgeordnete binnen sieben Tage müssen sich als Mitglied melden, damit die Konstituierung erfolgreich ist.

  • Dr. Irina Christ

    Hat den Titel des Themas von „Ausschuss für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (LP XII)“ zu „Ausschuss für Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens“ geändert.
  • Ich nehme selbstredend teil.


    Gemäß § 15 der Geschäftsordnung können die Fraktionen und Gruppen die folgende Anzahl an Mitgliedern benennen:

    - Grüne: 2 Mitglieder

    - Allianz: 2 Mitglieder

    - SDP: 1 Mitglied

    - BSV: 1 Mitglied

    - CDSU: 1 Mitglied
    - vPiraten: 1 Mitglied

    Darüber hinaus kann die Internationale Linke ein nicht stimmberechtigtes Mitglied benennen.