ANTRÄGE | Anträge an den 12. Deutschen Bundestag

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/021


    Antrag

    der Abgeordneten Sylvie Jachère-Wessler und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei


    Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde mit dem Titel "Umgang der Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag"


    Anlage 1


    Durchführung einer Aktuellen Stunde mit dem Titel "Umgang der Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag


    Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei beantragt hiermit die Durchführung einer solchen aktuellen Stunde, um die Missachtung des parlamentarischen Fragerechts durch die Bundesregierung in einem angemessenen Rahmen zu thematisieren.



    Sylvie Jachère-Wessler und Fraktion

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    A. Problem und Ziel


    Bisweilen ist es so, dass die Angelegenheiten von Religion und Staat nicht durchgehend getrennt betrachtet werden. Das passt jedoch in keiner Weise zu dem Anspruch an einen modernen Bundesstaat, der sich allen Religionen gegenüber neutral verhält. Dementsprechend soll das Staatsziel einer strikten Trennung von Religion und Staat eingeführt und das Recht von Religionsgemeinschaften zur Erhebung von Steuern abgeschafft werden. Es ist nur angemessen, dass Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten autonom regeln.


    B. Lösung

    Änderung des Grundgesetzes:

    - Vorschreiben des Staatsziels des Laizismus in einem Artikel 20b GG

    - Abschaffung des verfassungsmäßigen Rechtes von Religionsgemeinschaften zur Erhebung von Steuern

    - Abschaffung des Gottesbezuges aus der Präambel des Grundgesetzes


    C. Alternativen

    Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage.


    D. Kosten

    Keine.


    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    § 1

    Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. In der Präambel werden die Wörter "Gott und" gestrichen.


    2. Es wird ein Artikel 20b eingefügt, der wird wie folgt gefasst wird:
    "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein laizistischer Bundesstaat."


    3. Artikel 140 wird wie folgt gefasst:
    "
    Die Bestimmungen des Artikels 136, des Artikels 137 Absätze 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8, des Artikels 138, des Artikels 139 und des Artikels 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes."


    § 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Dr. Irina Christ und Fraktion


    Begründung

    siehe Vorblatt




  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Antrag

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen


    Klar Stellung beziehen - Russlands Handeln als Völkermord anerkennen


    Anlage 1


    Klar Stellung beziehen - Russlands Handeln als Völkermord anerkennen


    Der Bundestag möge beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag erkennt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine als Völkermord an und verurteilt diesen. Die massenhaften Kriegsverbrechen der Russischen Armee, gezielt gegen das Ukrainische Volk gerichtet und gezeichnet von täglichen Vergewaltigungen ukrainischer Frauen, tägliche Morde und Folter sowie die Pläne der Russischen Föderation, den ukrainischen Staatsapparat nachhaltig zu schädigen und einen illegitimen Regierungswechsel herbeizuführen (vgl. https://www.tagesspiegel.de/po…der-ukraine/28545996.html), lassen keinen anderweitigen Schluss zu.


    2. Der Deutsche Bundestag ist entschlossen, alle notwendigen und gangbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Russische Föderation dazu zu bewegen, ihren völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und das Vorantreiben des Genozides am Ukrainischen Volk zu beenden, und fordert die Bundesregierung dazu auf, alle notwendigen und möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu ergreifen.




    Dr. Irina Christ und Fraktion







  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht

    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    §1

    Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Artikel 18 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 geändert worden ist, wird aufgehoben.


    § 2

    Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht


    1. § 6 Absatz 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: "(weggefallen)"


    2. § 23 wird wie folgt gefasst:


    "§ 23

    Verfahren in Fällen des § 6 Abs. 1 Nr. 6b, 11, 11a, 12


    Der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung und die Landesregierungen haben die Möglichkeit, in Verfahren gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 6b, 11, 11a, 12 innerhalb von 7 Tagen eine Stellungnahme abzugehen."



    § 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Dr. Irina Christ und Fraktion


    Begründung

    Erfolgt mündlich.



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    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen

    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Strafgesetzbuches


    § 176 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. März 2022 geändert worden ist (BGBl. I S. 4), wird wie folgt geändert:


    1. In Absatz 1 werden die Wörter "sechs Monaten" durch "einem Jahr" ersetzt.

    2. In Absatz 3 werden die Wörter "einem Jahr" durch "drei Jahren" ersetzt.

    3. In Absatz 4 werden die Wörter "drei Monaten" durch "einem Jahr" ersetzt.

    4. In Absatz 5 werden die Wörter "drei Monaten" durch "einem Jahr" ersetzt.


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.




    Dr. Irina Christ und Fraktion


    Begründung

    Erfolgt mündlich.



  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen

    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung von Bedürftigen in Zeiten der Inflation


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung von Bedürftigen in Zeiten der Inflation.pdf





    Dr. Irina Christ und Fraktion


    Begründung

    Erfolgt mündlich.



  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Antrag

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen


    Tarifdschungel beenden, sozial-ökologische ÖP(N)V-Wende einleiten


    Anlage 1


    Tarifdschungel beenden, sozial-ökologische ÖP(N)V-Wende einleiten


    Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

    a) Der Verkehrssektor ist das größte deutsche Problemkind im Hinblick auf die verursachten Treibhausgasemissionen. Um die Klimaziele zu erreichen und sicherzustellen, dass Deutschland seinen gerechten Beitrag zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze leistet, ist eine umfassende und schnellstmögliche Emissionsreduktion im Verkehr notwendig.

    b) Eine Säule einer erfolgreichen Mobilitätswende stellt der sozial-ökologische Ausbau des Öffentlichen Personen(nah)verkehrs (ÖP(N)V) dar. Im Moment sind zum einen Menschen im ländlichen Raum unzureichend an den ÖPNV angeschlossen, zum anderen Menschen in Ballungsgebieten von unzureichenden Kapazitäten im ÖPNV betroffen.

    c) Hinzu kommt, dass der ÖP(N)V sehr teuer ist. Ein dauerhaft preiswertes, bundesweit gültiges Ticket für den ÖP(N)V ist notwendig. Österreich ist Vorbild mit einem letzten Jahres eingeführten Klimaticket.

    d) Der massenweise und klimaschützende Umstieg vom Auto auf den ÖP(N)V gelingt nur, wenn die benannten Missstände behoben werden.


    2. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

    a) dafür zu sorgen, dass wesentlich mehr Geld in die Kapazitätssteigerung des ÖP(N)V investiert wird,

    b) ein Konzept für ein dreistufiges Klimaticket-Modell (Bund, Land, Region) zu erarbeiten,

    c) mit den Tarifverbänden und der Deutschen Bahn AG hierüber in Beratungen zu treten,

    d) zu erörtern, inwieweit das Klimaticket auch für den Fernverkehr der Deutschen Bahn gültig sein kann,

    c) den Deutschen Bundestag regelmäßig über Fortschritte zu unterrichten.




    Dr. Irina Christ und Fraktion



    Begründung

    Erfolgt mündlich.

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Vom ...


    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:



    §1

    Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland


    Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Januar 2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. In Satz 1 werden die Wörter „seiner Rasse“ und das Komma gestrichen und werden vor dem Wort „benachteiligt“ die Wörter „oder rassistisch“ eingefügt.


    2. Folgender Satz wird angefügt:
    „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jedwede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

    § 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Dr. Irina Christ und Fraktion


    Begründung

    Erfolgt mündlich.



  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ, Dr. Kerstin Siegmann, Dr. Matthias Linner und der Fraktion der Grünen

    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes

    zu den Protokollen zum Nordatlantikvertrag
    über den Beitritt der Republik Finnland und
    des Königreichs Schweden


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Ratifikation


    Den in Brüssel am 5. Juli 2022 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokollen zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Finnland und des Königreichs Schweden wird zugestimmt. Die
    Protokolle werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

    (2) Der Tag, an dem die Protokolle nach ihrem Artikel II für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.





    Dr. Irina Christ und Fraktion


    Begründung

    Erfolgt mündlich.



  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Irina Christ und Dr. Matthias Linner

    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Strafgesetzbuches


    § 166 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. März 2022 geändert worden ist (BGBl. I S. 4), wird aufgehoben.


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.




    Dr. Irina Christ und Dr. Matthias Linner


    Begründung

    Erfolgt mündlich.



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    2022-08-14_13_33_34-vBundesrepublik_Aktivitatsberechnung_-_Google_Tabellen.png


    Anm.: Die bisher nicht beendeten Abstimmungen sind schon eingerechnet. (Kleine) Änderungen durch noch erfolgende Abstimmungen sind bis heute 18 Uhr möglich.