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Elfte Legislaturperiode
Drs. 11/XXX
Antrag der Staatsregierung, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Justiz, Verbraucherschutz und Integration Annalena Burberg
Antagstitel: Entwurf eines Gesetzes zur Aufrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
Die ehrenamtlichen Feuer- und Brandwehren Thüringens bilden das Grundgerüst des Katastrophenschutzes vor allem in ländlichen Regionen des Freistaats.
Mit umfassenden finanziellen Fördermaßnahmen wollen wir sicherstellen, dass die freiwilligen Feuerwehren
über das zum Katastrophenschutz notwendige Equipment verfügen und weiterhin in ihren Kapazitäten und Etats gefördert werden.
A) ProblemDen freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Thüringen fehlt es an moderner Ausstattung, man spricht von Investitionsstau.
In der Vergangenheit Floß zu wenig Geld, in die Fahrzeugbeschaffung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren in Thüringen.
Dadurch wird den Kameraden ihre Arbeit erschwert.
B) LösungUm die freiwilligen Feuerwehren vernünftig ausrüsten zu können, braucht es ein Investitionsprogramm, damit der Investitionsstau abgearbeitet werden kann und die freiwilligen Feuerwehren ihre Einsätze mit guter Ausrüstung absolvieren können. Die Arbeit, der Menschen wird mit moderner Ausstattung ebenfalls um ein Vielfaches verbessert.
C) Alternativen
Keine
D) Kosten40 Mio. Euro jährlich.
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Gesetz über Einrichtung eines Investitionsprogrammes zur besseren Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren
(IAFF)
§1
Die Staatsregierung des Freistaates startet ein Investitionsprogramm"Moderne Zukunft in den freiwilligen Feuerwehren" ein.
§2
Das Investitionsprogramm untersteht dem Staatsministerium des Innern.
§2a
Das Staatsministerium des Innern bildet eine Abteilung die über die Vergabe der Mittel entscheidet.
§3
Das Budget des Investitionsprogrammes darf nur für die persönliche Schutzausrüstung, den Fuhrpark und
den Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehren verwendet werden.
§4
Das Staatsministerium des Innern stellt dafür aus seinem Etat jährlich 40. 000. 000 € zur Verfügung.
Das Gesetz tritt zum 01.07.2022 in Kraft.
Die Debatte dauert 2 Tage an.