TH 011/009 Gesetz zur Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren

  • Die Debatte dauert 2 Tage an.

  • Ernst Haft

    Hat den Titel des Themas von „TH 011/009 Antrag zur Änderung der Verfassung in Thüringen“ zu „TH 011/009 Gesetz zur Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren“ geändert.
  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    Die Intension des Antrages ist die Richtige.

    Einfach 40 Mio/pro Jahr zur Verfügung stellen aber der falsche Weg, zumal nicht klar ist, wie dieses Vorhaben finanziert werden soll, da noch kein Haushaltsplan vorgelegt worden ist.

    Wir haben in Thüringen 782 Freiwillige Feuerwehren. Alle den Kommunen unterstellt, in denen Sie tätig sind.

    Wie werden die Gelder verteilt? Gleichberechtigt unter den Einsatzstellen aufgeteilt oder nach Größe der Kommune? Wer sitzt alles im Entscheidergremium und wie stellt sich dieses zusammen?

    Nach welchen Vorgaben oder Priorisierungen werden die Gelder verteilt?

    Solange kein Haushaltsplan vorhanden ist, ist eine Investition, egal welcher Höhe nicht zu rechtfertigen. In dem Fall konkret aus zwei Gründen. Erstens ist nicht ersichtlich, wie die Landesregierung dieses Vorhaben finanzieren will und zweitens ist der Modus der Verteilung vollkommen unklar und intransparent.

    Es steht lediglich geschrieben, dass eine eigens geschaffene Abteilung, welche auch wieder Verwaltungskosten verursacht,damit beauftragt werden soll.

    Daher lehnen wir diesen Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt und ohne einen Haushaltsplan ab.


    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Ernst Haft

    Hat das Thema geschlossen