Begründung
Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelmittelsicherheit zeigen, daß Titandioxid im Verdacht steht, bei oraler Aufnahme kanzerogen und gentoxisch zu wirken. Entsprechend wurde die Verbindung 2022 EU-weit in Lebensmitteln verboten. Dennoch ist der Stoff weiterhin bei kosmetischen Mitteln in Gebrauch, die verschluckt werden können - insbesondere Zahnpasta und Produkte für die Lippen. Um die Bevölkerung zu schützen, wird die Verordnung über kosmetische Mittel angepaßt. Um die Bevölkerung möglichst zügig zu schützen, aber auch den Herstellern kosmetischer Produkte genug Vorlaufzeit zur Umstellung zu geben, tritt die Verordnung zum 1. Juli 2024 in Kraft. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Bonn, den 06. Jänner 2023
Die Bundeskanzlerin
Lara Lea Friedrich
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Moritz Rehm-Häberlin