[DEBATTE] XI/001 – Geschäftsordnung des XI. Deutschen Bundestages

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich begrüße Sie zur ersten Debatte in dieser Legislaturperiode. Die Fraktion der Grünen hat einen Antrag zum Beschluss der Geschäftsordnung eingebracht. Ich erteile zum Beginn der dreitägigen Aussprache einem Vertreter der antragstellenden Fraktion das Wort.

  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    die Fraktion der Grünen hat Ihnen einen Entwurf für die Geschäftsordnung vorgelegt, der in weiten Teilen identisch mit jener aus der 10. Legislaturperiode ist. Wir haben nur kleinere sprachliche Veränderungen und Konkretisierungen vorgenommen, die unserer Ansicht nach notwendig waren. Im Grunde genommen hat sich diese Geschäftsordnung in den letzten Legislaturperioden bewährt, weshalb wir an ihr festhalten möchten. Wenn eine Fraktion oder einzelne Abgeordnete aber weiteren Änderungsbedarf sehen, sind wir gerne bereit, darüber zu sprechen. Ziel soll es ja gerade sein, für uns alle eine möglichst gute und klar verständliche Arbeitsgrundlage zu schaffen.


    Vielen Dank!

  • Frau Präsidentin,

    Frau Jachère-Wessler,


    gerne kann ich Ihnen die inhaltlich relevanten einzelnen Änderungen kurz erläutern:


    In § 5 Abs. 1 wurde konkretisiert, dass es sich bei einer Fraktion um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Abgeordneten handeln muss und ein einzelner Abgeordneter keine Fraktion i.S.d. Geschäftsordnung darstellen kann.


    In § 9 Abs. 1 Satz 2 wurde konkretisiert, dass alle Mitglieder der Bundesregierung zur Ordnung gerufen werden können, nicht nur die Bundesministerinnen und Bundesminister.


    In § 10 Abs. 3 wurde eingebaut, dass eine Missachtung des Sitzungsausschlusses eine automatische Verlängerung der Dauer des Sitzungsausschlusses um einen Tag zur Folge hat.


    In § 13 wurde der Passus gestrichen, dass die Mitglieder des Bundestages, die ein Mitglied der Bundesregierung herbeirufen wollen, unterschiedlichen Parteien angehören müssen.


    In § 15 Abs. 5 wurde konkretisiert, dass Redebedarf dann offensichtlich nicht mehr besteht, wenn in der entsprechenden Debatte in den letzten 24 Stunden kein Beitrag veröffentlicht wurde.


    In § 17a Abs. 1 wurde die Dauer der Fragestunde auf 72 Stunden erhöht. Dazu wurde das Intervall zwischen der zulässigen Beantragung einer Fragestunde von 7 auf 5 Tagen herabgesetzt. Dazu wurde die Frist zur Benennung der teilnehmenden Mitglieder der Bundesregierung in Abs. 4 von 72 auf 48 Stunden herabgesetzt.


    In § 18 Abs. 1 wurde in die Geschäftsordnung aufgenommen, dass eine Ausschussgründung in der letzten Sitzungswoche unzulässig ist.


    In § 29 haben wir dazu eine Debatte über die Frage, ob ein vom Bundesrat erhobener Einspruch zurückgewiesen werden soll, vorgesehen.


    In § 36 Abs. 1 wurde die Debattenzeit über mögliche Stellungnahmen von 48 auf 72 Stunden erhöht.



    Ich hoffe ich habe Ihre Frage damit hinreichend beantwortet, Frau Kollegin! Vielen Dank!

  • Ich schliesse die Debatte über die Geschäftsordnung, die Abstimmung wurde bereits eingeleitet.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|