Bereich für allgemeine Mitteilungen des Gerichts.
Allgemeine Mitteilungen
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Ich trete hiermit von meinem Amt als Präsident am Obersten Gericht zurück.
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Die Richter des Obersten Gerichts haben bei erstem zusammentritt, nach dem Rücktritt der Richter Müller und Kerstenbaum, am 09. November 2020 Felix Schwalbenbach als Präsident des Obersten Gerichts bestimmt.
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BEKANNTMACHUNG
Das Oberste Gericht hat gem. § 4 OGG Herrn Dr. Andreas Brandstätter als Präsidenten des Obersten Gerichtes bestimmt.
Als Vizepräsidentin wurde Frau Dr. Lisa Baumgärtner bestimmt.
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BEKANNTMACHUNG
Es wird bekanntgegeben, dass Herr Felix Schwalbenbach und Frau Sophie Bloomberg aufgrund ihrer 14-tägigen Inaktivität gem. § 2 Abs. 6 OGG i.V.m. § 5a vDGB vorzeitig aus ihrem Amt als Richterin bzw. Richter am Obersten Gericht ausscheiden.
Die Nachwahl hat gem. § 3 Abs. 3 OGG zu erfolgen.
Felix Neuheimer Jan Friedländer Falk Hildebrandt Victoria Mechnachanov Leo Stief
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Geschäftsordnung des Obersten Gerichts
(OGGO 2020)
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Vollzitat:
"Geschäftsordnung des Obersten Gerichts vom 14. Dezember 2020"ersetzt BVerfGGO 2015
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Das Plenum des Obersten Gerichts hat sich aufgrund von § 1 Absatz 3 OGG folgende Geschäftsordnung gegeben:
Schlussformel
DER PRÄSIDENT DES OBERSTEN GERICHTS
ANDREAS BRANDSTÄTTER
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BEKANNTMACHUNG
Es wird bekanntgegeben, dass Herr Dr. Josef Marschall aufgrund seiner 14-tägigen Inaktivität gem. § 2 Abs. 6 OGG i.V.m. § 5a vDGB vorzeitig aus seinem Amt als Richter am Obersten Gericht ausscheidet.
Die Nachwahl hat gem. § 3 Abs. 3 OGG zu erfolgen.
Victoria Mechnachanov Elias Jakob Lewerentz
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PRESSEMITTEILUNG
Der amtierende Präsident des Obersten Gerichts, Dr. Andreas Brandstätter, veröffentlichte heute folgendes Schreiben:
"Geschätzte Damen und Herren,
mit großem Bedauern musste ich heute feststellen, dass bei der Wahl des vierten Obersten Richters bzw. der vierten Obersten Richterin im Bundesrat keine einzige Stimme abgegeben worden ist. Ich persönlich bin enttäuscht, dass eine solche Wahl von eigentlich sehr hohem Stellenwert im Bundesrat von allen dort vertretenen Parteien derart vernachlässigt wird. Das Gebot der gegenseiteigen Rücksichtnahme zwischen den Verfassungsorganen muss auch insoweit gelten, als dass Bundestag und Bundesrat dem Obersten Gericht gegenüber die Aufgabe haben und insoweit dazu angehalten sind, die entsprechenden Richterinnen und Richter zu wählen und so die Handlungsfähigkeit des Obersten Gerichts zu gewährleisten. So sieht es unser Grundgesetz vor, weshalb es in meinen Augen ein unhaltbarer Zustand ist, dass im Bundesrat kein einziges Land seine Stimme bei der entsprechenden Wahl abgegeben hat.
Im Namen des Obersten Gerichts muss ich an dieser Stelle eindrücklich an die Länderchefs plädieren, die laufende Richterwahl im Bundesrat zumindest so weit zu würdigen, als dass jedes Land seine Stimme abgibt. Dies ist der Bundesrat nicht nur dem Obersten Gericht, sondern auch den Kandidaten und Kandidatinnen schuldig. Schließlich ist es im Interesse aller, dass das Oberste Gericht möglichst effektiv und schnell, aber auch objektiv und unabhängig arbeitet, was eben nur dann auch zweifelsfrei gewährleistet ist, wenn alle Richterposten besetzt sind."
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BEKANNTMACHUNG
Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Präsidenten des Obersten Gericht, Dr. Andreas Brandstätter, aus dem Amt des Obersten Richters und Präsidenten des Obersten Gerichts erging am 2. Juni 2021 folgender Beschluss des Plenums:
1. Dr. Helmut Müller wird zum Präsidenten des Obersten Gerichts bestimmt.
2. Prof. Dr. Robert Geissler wird zum Vizepräsidenten des Obersten Gerichts bestimmt.
Müller | Geissler | Thälmann | Siebert
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BEKANNTMACHUNG
Nach vollständiger Neuwahl des Obersten Gerichts erging folgender einstimmiger Beschluss des Plenums:
1. Prof. Dr. Robert Geissler wird zum Präsidenten des Obersten Gerichts bestimmt.
2. Prof. Dr. Roland von Gierke wird zum Vizepräsidenten des Obersten Gerichts bestimmt.
Geissler | Gierke | Müller | Schlupp
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BEKANNTMACHUNG
Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Präsidenten des Obersten Gericht, Prof. Dr. Robert Geissler, aus dem Amt des Obersten Richters und Präsidenten des Obersten Gerichts erging am heutigen Tage, den 24. Mai 2022, folgender einstimmiger Beschluss des Plenums:
1. Dr. Viktoria Christ-Mazur wird zur Präsidentin des Obersten Gerichts bestimmt.
2. Prof. Dr. Roland von Gierke verbleibt Vizepräsident des Obersten Gerichts.
Christ-Mazur | von Gierke | Neuheimer
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BEKANNTMACHUNG
Es wird bekanntgegeben, dass Herr Felix Schwalbenbach aufgrund seiner vierzehntägigen Inaktivität gemäß § 2 VI OGG in Verbindung mit § 5a I vDGB vorzeitig aus seinem Amt als Richter am Obersten Gericht ausscheidet.
Die Nachwahl hat gemäß § 5a II vDGB in Verbindung mit § 3 III OGG über den Deutschen Bundestag zu erfolgen.
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BEKANNTMACHUNG
Nach dem Ausscheiden des ehemaligen Vizepräsidenten des Obersten Gerichtes, Prof. Dr. Roland von Gierke, aus dem Amt des Obersten Richters und Vizepräsidenten des Obersten Gerichts erging am heutigen Tage, dem 01. Juni 2022, folgender einstimmiger Beschluss des Plenums:
1. Dr. Viktoria Christ-Mazur verbleibt Präsidentin des Obersten Gerichtes.
2. Nils Neuheimer wird zum Vizepräsidenten des Obersten Gerichtes bestimmt..
Christ-Mazur | Neuheimer | Thälmann
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PRESSEMITTEILUNG
Die Präsidentin des Obersten Gerichtes, Dr. Viktoria Christ-Mazur, besuchte vom 05. bis zum 07. Juli 2022 die Vereinigten Staaten von Amerika. Neben zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Justiz, Rechtspflege und Wissenschaft war zentraler Programmpunkt insbesondere ein Treffen mit dem Chief Justice des United States Supreme Court, John Glover Roberts, mit Associate Justice Ketanji Brown Jackson sowie mit Associate Justice Clarence Thomas. Neben einem persönlichen Kennenlernen hat man sich darüber hinaus über Fragen der Verfassungsgerichtsbarkeit ausgetauscht. Inhaltliche Schwerpunkte des Treffens waren die Meinungsfreiheit sowie die Rolle der Judikative für den demokratischen Verfassungsstaat. Insbesondere in Zeiten, in denen die freiheitlich-demokratische Grundordnung unter Beschuss steht und in solchen, die von Krisen verschiedener Art geprägt ist, sei es wichtig, dass die Verfassungsgerichte demokratischer Staaten, zu deren Grundlagen die Mäßigung staatlicher Macht und die Gewaltenteilung gehörten, für die Einhaltung der jeweiligen Verfassungen und demokratischer Grundprinzipien sorgen sowie Ansehen und Wirkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu wahren, so Christ-Mazur. Überdies diente das Treffen dem allgemeinen Erfahrungsaustausch beider Gerichte. Am späten Abend des 07. Juli reiste die Gerichtspräsidentin wieder nach Deutschland.
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BEKANNTMACHUNG
Es wird bekanntgegeben, dass Herr Felix Thälmann aufgrund seiner vierzehntägigen Inaktivität gemäß § 2 VI OGG in Verbindung mit § 5a I vDGB vorzeitig aus seinem Amt als Richter am Obersten Gericht ausscheidet.
Die Nachwahl hat gemäß § 5a II vDGB in Verbindung mit § 3 III OGG über den Deutschen Bundestag zu erfolgen.
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BEKANNTMACHUNG
Nach der Neubestimmung der Richterinnen und Richter am Obersten Gericht wurde das Gerichtspräsidium neu bestimmt:
1. Dr. Viktoria Christ-Mazur wird zur Präsidentin des Obersten Gerichtes bestimmt.
2. Prof. Dr. Robert Geissler wird zum Vizepräsidenten des Obersten Gerichtes bestimmt..
Karlsruhe, den 18. Oktober 2022.
Christ-Mazur | Geissler | Neuheimer | Langenfeld
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BEKANNTMACHUNG
Es wird bekanntgegeben, dass für Frau Dr. Simone Langenfeld keine Nachwahl hat gemäß § 5a II vDGB in Verbindung mit § 3 III OGG durchzuführen ist. Die Inaktivitätsmeldung durch den Bot ist vorliegend nachweislich fehlerhaft; eine vierzehntägige Inaktivität konnte widerlegt werden. Entsprechend bleibt Frau Dr. Simone Langenfeld weiterhin im Amt.
Karlsruhe, 25. Dezember 2022.
Christ-Mazur | Geissler | Neuheimer
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BEKANNTMACHUNG
Es wird bekanntgegeben, dass Herr Prof. Dr. Robert Geissler aufgrund seiner vierzehntägigen Inaktivität gemäß § 2 VI OGG in Verbindung mit § 5a I vDGB vorzeitig aus seinem Amt als Richter am Obersten Gericht ausscheidet.
Die Nachwahl hat gemäß § 5a II vDGB in Verbindung mit § 3 III OGG über den Deutschen Bundestag zu erfolgen.