MITTEILUNGEN DES BUNDESTAGSPRÄSIDIUMS
Mitteilungen an das Präsidium sind hier nicht an der richtigen Stelle.
MITTEILUNGEN DES BUNDESTAGSPRÄSIDIUMS
Mitteilungen an das Präsidium sind hier nicht an der richtigen Stelle.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Mitglieder der Allianz-Fraktion,
mit großem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass Herr Friedrich Augstein aufgrund von 14-tägiger Inaktivität sein Amt als Bundestagsabgeordneter verloren hat. Ihm wünsche ich persönlich, aber auch im Namen des ganzen Hauses alles Gute auf seinem weiteren Lebensweg. Frau Katharina von Habsburg ist gemäß der Wahlliste der Liberal-Konservativen Allianz zur Bundestagswahl Nachrückerin. Ich bitte sie, sich in der Benutzergruppe entsprechend zu bewerben oder ggf. ihren Amtsverzicht gemäß § 46 (1) BWahlG zu erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvie Jachère-Wessler
Bundestagspräsidentin
Das Präsidium gibt bekannt, dass der Kollege Helmut Kohle sein Mandat bedauerlicherweise aufgrund spurlosen Verschwindens verloren hat. Entsprechend der Liste der Konservativen Partei zur Bundestagswahl übernimmt Herr Dr. Georg Gorski sein Mandat. Im Namen des ganzen Hauses darf ich Sie ganz herzlich im Deutschen Bundestag begrüßen und Ihnen eine erfolgreiche Legislaturperiode wünschen.
Herr Kohle hat seinen Account leider ohne Ankündigung gelöscht und scheidet daher aus.
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
die Bundeskanzlerin hat dem Bundesrat den nachstehenden Entwurf am 6. März 2022 zugeleitet, damit dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme nach Art. 76 II GG hat.
Der Bundesrat hat sich nach Aussprache dazu entschieden keine Stellungnahme abzugeben, daher übersende ich Ihnen beiliegend den Gesetzesentwurf.
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herr Bürgermeister
Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Mijat Russ
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/098
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Oberste Gericht
A. Problem und Ziel
Das Oberste Gericht ist bei der Entscheidung, ob eine mündliche Verhandlung durchzuführen, an die Zustimmung der am Verfahren beteiligten Parteien zum Verzicht auf eine mündliche Verhandlung gebunden. Da eine ausdrückliche Zustimmung der Parteien zum Verzicht erfolgen muss, ist auch dann eine Verhandlung von Rechts wegen durchzuführen, wenn eine Partei auf die Anfrage des Gerichts, ob die Partei einem Verzicht auf mündliche Verhandlung zustimmt, gar nicht antwortet. Dies führt unter Umständen zu erheblichen, nicht notwendigen Verfahrensverzögerungen, da von diesen Verhandlungen in der Regel auch keine Förderung des Verfahrens ausgeht.
Dazu wurde in das Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik eine mögliche Amtsenthebung für Wahl-Administratoren aufgenommen.
B. Lösung
Das Oberste Gericht soll fortan darüber entscheiden können, ob eine mündliche Verhandlung durchzuführen ist oder nicht. Im Gegensatz zur aktuellen Gesetzeslage, soll mit dem Entwurf ein aktives Fordern einer mündlichen Verhandlung durch eine oder beide Prozessparteien erfolgen, damit eine solche von Rechts wegen durchzuführen ist. Somit kann ein reibungsloserer Ablauf der Gerichtsverfahren, auch bei Prozessparteien, die keine Antworten auf schriftliche Anfragen senden, ermöglicht werden.
Dazu soll im Entwurf die Implementierung des Amtsenthebungsverfahrens für die Wahl-Administratoren erfolgen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Begründung
Zu Nr. 1:
In der Vergangenheit hat es sich meist als zweckdienlich entschieden, wenn das Oberste Gericht selbst die Entscheidung trifft, ob eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden soll oder nicht. Durch die Einholung der Zustimmung der Parteien bzgl. des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung geht, meist unnötig, Zeit verloren. Das Gericht kann schließlich selbst am besten einschätzten, ob eine Förderung des Verfahrens von einer solchen Verhandlung zu erwarten ist, oder nicht. Dennoch haben die am Verfahren beteiligten Parteien weiterhin die Möglichkeit ausdrücklich auf eine mündliche Verhandlung zu bestehen - dies darf ihnen schließlich nicht verwehrt werden.
Zu Nr. 3:
Durch die Einführung und Wahl der Wahl-Administratoren greifen nun auch die von der Spielerschaft gefassten Regelungen hierüber. So ist nach § 4 Abs. 3 Satz 3 ModAdminG ein Amtsenthebungsverfahren auch gegen einen Wahl-Administrator zulässig. Hieran soll das Oberstes-Gericht-Gesetz angepasst werden.
Berlin, den 18. März 2022
Hochachtungsvoll
Sebastian Fürst
Vizepräsident des Bundesrates
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Den beiliegenden Gesetzentwurf habe ich ordnungsgemäß zur Kenntnis genommen und werde ihn zeitnah im Bundestag zur Debatte stellen. Ich bitte Sie allerdings, Anträge an den Bundestag zukünftig im dafür vorgesehenen Postfach abzulegen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Sylvie Jachère-Wessler
Bundestagspräsidentin
Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
ich beantrage gem. § 13 Abs. 4 S. 1 vDGB die Offenlegung der Aktivitätsdaten.
Vielen Dank vorab.
Kotting-Uhl
Fraktionsvorsitzende der Grünen im Deutschen Bundestag
Ist jetzt im falschen Thread gelandet, aber wenn wir das einfach ignorieren, ignoriere ich das doppelte "I" in Mitteilungen
Alles anzeigenSehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin,
ich beantrage gem. § 13 Abs. 4 S. 1 vDGB die Offenlegung der Aktivitätsdaten.
Vielen Dank vorab.
Kotting-Uhl
Fraktionsvorsitzende der Grünen im Deutschen Bundestag
Ist jetzt im falschen Thread gelandet, aber wenn wir das einfach ignorieren, ignoriere ich das doppelte "I" in Mitteilungen
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
sehr gern lege ich im Anhang die Aktivitätsdaten offen und bedanke mich für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvie Jachère-Wessler
Bundestagspräsidentin
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund von Inaktivität verlieren die Abgeordneten Diogenes Hammerschmidt und Leon Hennekemp ihre Mandate. Ich bitte die Fraktionen, dem Präsidium die Nachrücker bekanntzugeben bzw. die Nachrücker, sich für die entsprechende Benutzergruppe zu bewerben.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvie Jachère-Wessler
Bundestagspräsidentin
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Präsidium informiert darüber, dass Herr Stefan Herzinger als Nachrücker das vakant gewordene Mandat der Sozialdemokratischen Partei übernimmt.