TH02/003 Verordnung zum Vorkaufsrecht des Landes im Rahmen des Kulturgutschutzes in Thüringen

  • Der Abgeordnete von Wildungen von der Fraktion der UWL hat folgenden Antrag eingereicht:



    Antrag des Abgeordneten Schenk von Wildungen (UWL)


    Verordnung zum Vorkaufsrecht des Landes im Rahmen des Kulturgutschutzes in Thüringen



    Der Landtag möge folgendes beschließen:



    1.) Die Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechtes an Kulturgütern.

    2.) Als Kaufpreis der ist übliche Marktpreis zu entrichten.

    3.) Das Land kann das Vorkaufsrecht auch im Namen von Gemeinden ausüben.

    4.) Das Land muss dem Auktionshaus binnen vierzehn Tagen eine schriftliche Bestätigung schicken, damit der Erwerb per Vorkaufsrecht wirksam werden kann.

    5.) Diese Verordnung tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.





    Begründung:

    Es muss die Abwanderung aller kulturell bedeutsamen Werke verhindert werden!


    Die Debattenzeit beträgt 72 Stunden. Die Debatte endet am 01.10.2020 gegen 15:40 Uhr.


    Der Antragsteller hat das Wort.

  • Frau Präsident,

    hohes Haus,


    immer wieder hört man davon wie auf Auktionen Kunstschätze an den Meistbietenden verhökert werden und sann in irgendwelchen dunkeln Hinterzimmern privater Sammler zu verschwinden.

    Daher muss es die Aufgabe des Landes sein, Werke thüringischer Künstler, aber auch Kunstwerke welche einst durch thüringische Handelsherrn und Fürsten angekauft, auf dem heimatlichem thüringischen Boden zu belassen und sie damit dem gierigen Zugriff privater Investoren, zumeist aus dem Ausland zu entziehen.

    Hier sollte, hier muss das Bundesland, wenn nötig mit Hilfe des Bundes, dass Vorkaufrecht erhalten um Kunstschätze dort zu lassen, wo sie sind. Auch sollte das Bundesland , seine Gemeinden, in selbiger Angelegenheit unterstützen.

    Wem außer dem Investor nützt es wenn, z.B. ein Gemälde von P.P. Rubens, einst von einen wohlhabenden thüringischen Handelsherrn erworben, nun von dessen Nachfahren zur Auktion frei gegeben, anstatt in öffentliche Hand, im besagter privaten Hinterzimmer verschwindet.

    Wehren wir uns dagegen und schützen wir unsere Kunstschätze, die einheimischen, wie die erworbenen.

    Lassen Sie uns ein Vorkaufsrecht des Bundeslandes erschaffen.

    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Liebes Kollegium,

    Herr Wildungen,


    Die Absicht des Antrages, wenn man die Begründung mal außer Acht lässt, ist vielleicht gut verständlich. Kunst und Kultur des Landes Thüringen sollen erhalten und der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Gegen diese Grundabsicht habe ich auch nichts, soweit stimme ich dem zu. Doch es gibt 2 wichtige Gründe, weshalb wir ihren Antrag auf sachlicher Ebene ablehnen müssen.


    Ihr Gesetz ist neben der sehr kurzen und schwammigen Formulierung auch voller Rechtschreib- und Grammitkfehler und in dieser Form nicht annehmbar. Außerdem bleiben wichtige Fragen offen. Wie definieren wir "den üblichen Marktpreis"? Welche Kulturgüter können mit diesem Vorkaufsrecht belegt werden? In ihrem Gesetz steht nicht, welcher Herkunft und welche Standarts diese Werke erfüllen müssen. Zusammengefasst: Für einen seriösen Antrag reichen ihre 5 Sätze leider nicht aus, auch wenn sie dafür die Schriftgröße extra groß machen.


    Als Zweites ist nicht angedacht, inwiefern dieses Vorkaufsrecht genutzt werden soll. Bei weitem hat das Land Thüringen nicht die nötigen Finanziellen Mittel alle zu verkaufenden Kunstwerke zu kaufen, geschweige denn sie auszustellen und sie zu bewachen.


    Wenn sie so gerne große Töne spucken, müssen sie auch liefern. Mit diesem Antrag haben sie das leider nicht getan.


    Danke.

  • Frau Präsident,

    Hohes Haus,

    Herr Russ


    Herr Russ , Sie irren , der Freistaat Thüringen hat das Geld um seine Kunstwerke zu schützen.

    Geben wir das Geld lieber für Kunstwerke aus , als für anderen Unsinn.

    Wir schmeißen genug Geld heraus für Dinge, die mit unsere Kultur nichts zutun haben, nehmen wir das Geld um unsere Kunstwerke zu schützen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Das einer wie Sie Herr Russ, wenn es um heimische Kultur geht , durchdreht war völlig klar.

    Aber es geht auch um jene Werke, die die thüringischen Landgrafen, fürsten und vermögenden Handelsherrn ankauften.

    Deutschland, im allgemeinen und auch Thüringen krankt immer noch an den Auswirkungen des zweiten Weltkrieges, als die Sieger Kunstwerke ins Ausland verschleppten.

    Daher muss jedes einzelne Kunstwerk, welches sich auf dem Boden des Freistaates befinden , vor dem Verkauf in die Fremde geschützt werden.

    Aber was bitte, kann ich nicht belegen? Dass das Land Thüringen unnötig Gelder herausschmeißt, oh doch das kann ich sehr wohl belegen.


    Wenn Parlamentsarbeit Sie so nervt, dann treten Sie zurück. Es kann nun einmal nicht jeden Tag , den der Herrgott werden lies, ihr Lieblingsthema , wie schade ich dem Deutschen behandelt werden.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

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  • Eieiei. Lesekompetenz: 6, Herr Wildungen...

    Was habe ich denn gesagt? Ich halte es für richtig Kunst und Kultur zu schützen, wenngleich Werke die in anderen Ländern ausgestellt sind genauso der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Worum es mir geht ist ihr Gesetz. Ihrem wichtigen Thema widmen sie nichteinmal 5 grammatikalisch richtige Sätze und lassen viel zu viele Lücken offen. Ihre Kritikunfähigkeit zeigt, wie wenig ihnen an der Sache liegt.

  • Herr von Wildungen, Herr Russ,


    Zuerst bitte ich Sie auch bei Hitze der Debatte um sachlichen Umgang miteinander in der Debatte.


    Nun aber zum o.g. Antrag:


    Wie der Kollege Russ schon ausführte, ist die Intension des Antrages begrüßenswert, aber auch ich werde den Antrag ablehnen.

    1. Der Antrag hat keine Kostenaufstellung.

    2. Wenn,wie soll Thüringen das Geld aufbringen?

    3. Man kann einen privaten Besitzer von Kunstgütern auch nur bedingt zwingen, bzw. vorschreiben, an wen er verkauft.


    Vielen Dank

  • Werte Frau Präsident,


    der Antrag hat einen Kostenpunkt.

    Als Kaufpreis der ist übliche Marktpreis zu entrichten.

    Da ich den aktuellen Marktpreis nicht kenne, da jener flexibel, habe ich es so ausgedrückt.

    Das Land braucht nur das Geld von unnützen Projekten abzuziehen.

    Der Staat muss immer an erster Stelle stehen, ergo kann man die Besitzer von Kunstobjekten zwingen.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

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  • Victoria Mechnachanov

    Hat das Thema geschlossen