Antragstitel: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Antragsteller: Hajime Nagumo (vPiraten)
Antragsinhalt:
Antragsbegründung: erfolgt ggf. mündlich
Antragstitel: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Antragsteller: Hajime Nagumo (vPiraten)
Antragsinhalt:
Antragsbegründung: erfolgt ggf. mündlich
Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion zum 2.Wahlgang zur Wahl eines Ministerpräsidenten für das Land Niedersachsen
Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Niedersachsens erbittet das Landtagspräsidium den 2.Wahlgang einzuleiten.
Für diese Wahl schlagen wir erneut den Abgeordneten
Lando Miller
vor.
Vorschlag der Fraktion der Unabhängige Partei der Solidarität II zur Wahl des Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsens
Der parlamentarische Klub der Unabhängige Partei der Solidarität und der Landesverband Hannover der Niedersachsenpartei bittet das Landtagspräsidium, eine zweite Abstimmung zu veranlassen.
Auch für diese Wahl schlagen wir wieder einen neuen Landespräsidenten vor
Prof.Adolf Kiefert
vor.
Niedersächsische Staatskanzlei - Der Ministerpräsident - Planckstraße 2 - 30169 Hannover
Niedersächsischer Landtag
Landtagspräsidium
Landtagspräsident Hajime Nagumo
Hannah-Arendt-Platz 1
30169 Hannover
Berufung der neuen Landesregierung (Kabinett Miller II)
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Hajime Nagumo,
nachdem ich heute erneut zum Ministerpräsident des Landes Niedersachsen gewählt und vereidigt wurde, möchte ich nun mein Kabinett bilden. Da die Minister*innen der Landesregierung gemäß niedersächsischer Verfassung vom Landtag bestätigt werden müssen, teile ich Ihnen hiermit die von mir gewünschte Zusammensetzung der künftigen Landesregierung mit und bitte darum, dass sie die erforderliche Abstimmung gemäß Verfassung einleiten.
Ich möchte folgende Personen in die Landesregierung berufen:
Ich danke Ihnen für die Mühe.
Hannover, den 05.05.2021
Lando Miller, MdL Niedersachsen
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen
Niedersächsischer Landtag
Drs. VII / 07
Hannover, 10. Mai 2021
Antrag
der Landesregierung, vertreten durch den niedersächsischen Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Bildung, Finanzen, Verkehr & Bau Lando Miller
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Erhöhung des Eigenbedarfs bei Cannabis
A. Problem
In Niedersachsen diskusstieren wir seit Jahren das Thema Cannabislegalisierung und wie viel man für den Eigenbedarf nutzen darf. In Niedersachsen beträgt die Menge für den Eigenbedarf 6g, diese Grammanzahl wollen wir erhöhen. Da die Landesregierung keine größere Gefahr sieht wie in Alkohol, Nikotin und Tabak.
B. Lösung
Zahlreiche Studien belegen jedoch, dass Cannabis wesentlich weniger schädlich ist als Alkohol und Tabak. Deshalb wollen wir die Menge für den Cannabiseigenbedarf von 6g auf 14g erhöhen. Cannabis wird auch zu medizinischen Zwecken bei Schmerzpatienten erfolgreich angewandt. Natürlich ist das Rauchen von Hanfblüten nicht völlig risikolos. Des Weiteren entlasten wir ein Stück weit die Justiz in Niedersachsen mit diesem Schritt.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine
Anlage 1
Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumentinnen
und Betäubungsmittelkonsumenten
Artikel 1
Änderung des §31 Absatz 2.1.1
Hinweise zur Anwendung des § 31a BtMG durch die Staatsanwaltschaften
2.1
Geringe Mengen zum Eigenverbrauch
2.1.1 Bezieht sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisprodukten ausschließlich zum Eigenverbrauch in einer Menge von nicht mehr als 6 g 14g und verursacht die Tat keine Fremdgefährdung, so kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 31a BtMG einstellen. Dasselbe gilt, soweit der in Satz 1 bezeichnete unerlaubte Umgang mit Amphetamin in einer Menge bis 3 g oder von bis zu fünf Tabletten Ecstasy (bis zu insgesamt 1,8 g) betroffen ist.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Beschlussfassung in Kraft.
Niedersächsischer Landtag
Drs. VI / 10
Hannover, 12. Mai 2021
Antrag
der Landesregierung, vertreten durch den niedersächsischen Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Bildung, Finanzen, Verkehr & Bau Lando Miller
Der niedersächsische Landtag möge beschließen:
Sanierung und Modernisierung der Häfen in Niedersachsen
A. Problem
Viel unsere Häfen in Niedersachsen brauchen dringend eine Sanierung und Modernisierung, um Niedersachsen als Hafenstandort zu festigen und auszubauen. In den vergangen Jahren wurde dieser Themenschwerpunkt stark vernachlässig, das wollen wir jetzt mit diesem Antrag ändern damit unsere Häfen für die Zukunft gut ausgestattet sind.
B. Lösung
Das Land Niedersachsen will seine Seehäfen aufwerten. Die Regierung plant, bis 2026 mindestens 160 Millionen Euro an die Standorte zu verteilen. Infrastruktur soll saniert und ausgebaut werden. Die Kapazität unserer Häfen ist mitentscheidend für das Wachstum der außenhandelsorientierten deutschen Wirtschaft. Demnach soll mit 56,3 Millionen Euro der größte Anteil dem Emder Hafen zugutekommen. Teuerstes Projekt ist die Sanierung der Großen Seeschleuse in Emden. Außerdem soll im Außenhafen ein neuer Liegeplatz für Großschiffe entstehen. Neben Emden sollen auch andere Standorte von den Landes-Mitteln profitieren. Für Projekte in Norden und Norddeich (Landkreis Aurich) sollen 16,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 11,1 Millionen Euro sind es für Brake (Landkreis Wesermarsch), 10,1 Millionen Euro für Wilhelmshaven und 9,8 Millionen Euro für Cuxhaven. Unter anderem sollen der Fähranleger auf Norderney saniert und Liegeplätze für größere Schiffe gebaut werden. In Cuxhaven gibt es eine Baugenehmigung für 1,2 Kilometer Kaikante entlang der Elbe mit drei zusätzlichen Liegeplätzen.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
160 € Millionen
Anlage 1
Niedersächsisches Gesetz zur Sanierung der niedersächsischen Häfen
Artikel 1
Wir werden unsere Häfen in Niedersachsen sanieren, modernisieren und ausbauen, damit wir in Zukunft für den stärkeren Schiffverkehr gewappnet sind. Die niedersächsischen Seehäfen haben eine erhebliche regionalwirtschaftliche und strukturpolitische Bedeutung für die Küstenregion in Niedersachsen. Sie liegen durchweg in strukturschwachen Regionen. Die durch die Häfen entstehenden Arbeitsplätze sind deshalb für die Gebiete an der Küste von besonderer Wichtigkeit. Mit den 160 Mio.€ stärken wir diese Regionen für die Zukunft.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Beschlussfassung in Kraft.
Gesetz zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus in Niedersachsen
Antragsteller:
die Landesregierung, vertreten durch die Landesministerin für Soziales, Katja Barley
Antragsinhalt:
§ 1 Grundsätze
(1) Zur Förderung des kommunalen Wohnungsbaus wird von Seiten des Bundeslandes Niedersachsen ein Investitionsfond mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 225 Mio. Euro bereitgestellt.
(2) Der Investitionsfond ist dem Ministerium für Bau und dem Sozialministerium gemeinsam unterstellt.
(3) Auf Antrag erhalten Antragsteller aus dem Investitionsfond finanzielle Mittel zum Ausbau kommunaler Wohnungen, welche den Regelungen des WoBindG und WoFG unterliegen (Sozialer Wohnungsbau).
§ 2 Voraussetzungen
(1) Antragsberechtigt sind kommunale Wohnungsgenossenschaften und private Investoren, die nachweislich Fördermittel in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen aus dem Investitionsfond zum Bau des
kommunalen Wohnungsbestandes benötigen. Als Bau gelten hierbei der Neubau von Wohnungen als auch der Kauf, die Aneignung und rechtliche Entschädigung von leerstehendem privatem Wohnraum.
(2) Antragsberechtigt sind des Weiteren Eigentümer sozialen Wohnungsbestandes nach dem WoBindG und WoFG, die Fördermittel für die Sanierung ihres Wohnraums sowie für den Umbau des Wohnraums im Sinne des altersgerechten Wohnens benötigen.
(3) Der Antrag ist beim Ministerium für Bau zu stellen und wird dort geprüft. Zwischen dem Datum des Eingangs des Antrages und dem Datum des Zugangs des rechtskräftigen Bescheides dürfen nicht länger als sechs Monate liegen.
§ 3 Förderarten
(1) Zuschüsse können bis zu einem Anteil von zehn von hundert der förderfähigen Gesamtsumme ausgereicht werden, wenn damit der Energiestandard KFW 55 hergestellt wird. Bis zu einem Anteil von fünfzehn von hundert der förderfähigen Summe wird dabei die Herstellung des Energiestandards KFW 40 bezuschusst.
(2) Zinsgünstige Darlehen stellen die regelmäßige Förderart dar. Der effektive Zinssatz darf dabei den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank maximal um 0,5% übersteigen und wird durch den Förderfond für jeden Antrag verbindlich festgelegt. Die Zinsbindungsfrist oder Förderdauer darf eine Laufzeit von 25 Jahren nicht überschreiten.
§ 4 Soziale Zweckbindung
(1) Für Wohnraum nach §2 Abs. 1, der mit Mitteln dieses Gesetzes gefördert wurde, gilt eine Mietpreisbindung von 50 Jahren nach Regelungen des WoBindG und WoFG. Der Wohnraum darf vorher nicht veräußert werden.
(2 ) Für Wohnraum nach §2 Abs. 2, der mit Mitteln dieses Gesetzes gefördert wurde, wird dessen Mietpreisbindung nach Regelungen des WoBindG und WoFG um weitere 30 Jahre verlängert. Der Wohnraum darf vorher nicht veräußert werden.
(3) Bei der Umwidmung von Wohnraum nach Ende der Mietpreisbindung ist die Förderung als marktüblicher Kredit zu behandeln, nachträglich zu verzinsen und an das Bundesland zurückzuzahlen. Zuschüsse sind erstattungspflichtig.
§ 5 Änderungen und Ende
(1) Der Fond wird für unbestimmte Zeit eingerichtet. Die Auflösung des Fonds bedarf eines Gesetzes.
(2) Über die weitere Ausstattung mit Fördermitteln ist durch den Landtag zu entscheiden.
(3) Die Ausreichung von Förderungen bei Erschöpfung des Fondvolumens kann durch die Tilgungszahlungen erfolgen. Die Zinszahlungen fließen dem Landeshaushalt zu. Tilgungszahlungen fließen dem Landeshaushalt zu,
sofern nicht nach Satz 1 Verfahren wird.
§ 6 Rechtsverordnung
(1) Die zuständigen Ministerien können durch Rechtsverordnungen Kriterien zur Vergabe von Zuschüssen nach §3, Abs. 1 und zur Vergabe der Darlehen nach §3, Abs. 2 festlegen.
(2) Die zuständigen Ministerien zum Erhalt des Fondvolumens die Tilgungsleistungen dem Fond durch Rechtsverordnung zuweisen.
Begründung:
erfolgt mündlich/ im Plenum
Kosten:
225 Mio. € erstmalig zur Einrichtung des Fonds
Niedersächsischer Landtag
7. Wahlperiode
Hannover, den 2. Juni 2021
Drucksache VI/010
Antrag
der Landesregierung, vertreten durch den niedersächsischen Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Bildung, Finanzen, Verkehr & Bau
Erhalt und Stärkung des Automobilstandortes Niedersachsen
A.Problem
Die Automobilwirtschaft befindet sich weltweit in einem tiefgreifenden Wandel, der auch für die Branche in Norddeutschland nicht folgenlos ist. Erhebliche technische Veränderungen, die von den energie- und klimapolitischen Erfordernissen ausgehen, verändern die Rahmenbedingungen der Branche grundlegend. Die Bedeutung der Automobilindustrie auf die Beschäftigung im Dienstleistungsbereich in Niedersachsen ist ebenfalls sehr groß, reicht die Bandbreite doch von logistischen Dienstleistungen über Finanzdienstleistungen bis hin zum Tourismus. Angesichts der technologischen Umwälzungen im Zuge der Elektromobilität und des damit zusammenhängenden Markteintritts neuer Wettbewerber werden die traditionellen Wettbewerbsstärken der deutschen Automobilindustrie in bisher ungeahnter Weise auf den Prüfstand gestellt.
B. Lösung
Wir sind der Ansicht, dass wir den Automobilstandort Niedersachsen stärken müssen. Neue energie- und klimapolitische Rahmensetzungen stellen wesentliche Parameter bisheriger Geschäftsmodelle bei Autoproduzenten und Zulieferern grundlegend in Frage. Die Stärke des Industriestandorts Niedersachsen zu erhalten und auszubauen ist das Ziel des Strategiedialogs. Für die Landesregierung ist es wichtig, dass Innovation und Internationalisierung in der Automobilindustrie durch die Vernetzung ihrer bestehenden regionalen Branchencluster mit landesweiten und überregionalen Netzwerken, Forschungseinrichtungen, Landesinitiativen und Technologieclustern verstärkt werden.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
1,5 Millionen Euro
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Anlage 1
Gesetz zum Erhalt und Stärkung der Automobilindustrie und Mobilitätswirtschaft in Niedersachsen
Artikel 1
Kurzprofil
Automobilindustrie und Mobilitätswirtschaft in Niedersachsen
Für das Land Niedersachsen ist Mobilität eines der zentralen Zukunftsthemen. Die Automobilindustrie hat überragende Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung in Niedersachsen. Sie ist die mit Abstand wichtigste Industriebranche. 250.000 Beschäftigte – das ist jeder dritte Industriearbeitsplatz in Niedersachsen – sind unmittelbar von der Automobilproduktion abhängig. Indirekt mit der Autoindustrie verbunden sind darüber hinaus neben dem Maschinenanbau auch wesentliche Bereiche der metallverarbeitenden Industrie, der gummi- und kunststoffverarbeitenden Industrie sowie wichtige Teile der chemischen Industrie. Fast jeder zweite Industriearbeitsplatz in Niedersachsen ist demnach direkt oder indirekt von der Automobilindustrie abhängig.
Traditionelle Wettbewerbsstärken der deutschen Automobilindustrie werden durch technologische Umwälzungen im Zuge der Elektromobilität und des damit in Zusammenhang stehenden Markteintritts neuer Wettbewerber in bisher nicht gekannter Weise auf den Prüfstand gestellt. Neue energie- und klimapolitische Rahmensetzungen stellen wesentliche Parameter bisheriger Geschäftsmodelle bei Autoproduzenten und Zulieferern grundlegend in Frage. Die Stärke des Industriestandorts Niedersachsen zu erhalten und auszubauen ist das Ziel des Strategiedialogs.
Organisationsstruktur:
Initiatoren des Strategiedialogs sind die Niedersächsische Landesregierung(Staatskanzlei und Ministerium für Arbeit, Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung), die IG Metall und der Verband der Metallindustriellen Niedersachsen. Gemeinsam mit den zwei wichtigen industriellen Partnern, der Volkswagen AG und derContinental AG, bilden die Initiatoren eine Lenkungsgruppe. Diese Gruppe hat es sich zur Aufgabe gemacht,diese Systemtransformationvorrausschauend zu begleiten und zu gestalten,Innovationspotenziale niedersächsischer Unternehmen zu nutzensowie Beschäftigung und Arbeitsplätze zu sichern. Die Projektverantwortung obliegt dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung. Zur Umsetzung des Strategiedialoges isteine Geschäftsstelle bei derInnovationszentrum NiedersachsenGmbHeingerichtet, die das Projekt fachlich, sachlich und organisatorisch begleitet.
Innovatorenrunden
Entlang der absehbaren technologischen Entwicklungspfade und der konkreten Herausforderungen der Unternehmen soll der Strategiedialog einen substanziellen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Automobilindustrie und ihrer Beschäftigten leisten. Im Strategiedialog soll ein vorausschauendes Transformations-Management der niedersächsischen Automobilindustrie für den Aufbruch in ein zukünftiges mobiles Zeitalter offensiv unterstützt werden. Die inhaltliche Arbeit des Strategiedialogs wird in drei themenspezifischen Innovatorenrunden erfolgen. Diese drei Themenblöcke sind:
Innovatorenrunde I: | Technologie, Innovation, Wertschöpfungsketten - beschäftigt sich mit Entwicklungen und Trends in den Wertschöpfungsprozessen der Automobilindustrie produkt- und prozessseitig
|
Innovatorenrunde II: | Markt und Infrastruktur - beschäftigt sich mit marktseitigen Entwicklungen und Trends der für die Automobilindustrie und die Mobilitätswirtschaft relevanten Infrastruktur
|
Innovatorenrunde III: | Arbeit und Qualifizierung - beschäftigt sich mit den Auswirkungen des politisch induzierten technologischen Wandels auf Arbeit und Bildung |
Diese Runden bestehen im Kern aus je 15 bis 18 Mitgliedern sowie einer Leitung und Stellvertretung. Die Besetzung der themenspezifischen Innovatorenrunden mit Unternehmen und Institutionen sowie der Leitungsfunktionen sind im Einvernehmen der Initiatoren bestimmt worden. Für die Begleitung der Innovatorenrunden werden die relevanten ministeriellen Ressorts konsultierend zuarbeiten.
Zeitplan für 2022 und 2023
Die geplante Projektlaufzeit des Strategiedialogs Automobilwirtschaft in Niedersachsen beträgt drei Jahre. Bei der Auftaktveranstaltung am 10.5.2019 finden die konstituierenden Sitzungen der Innovatorenrunden statt, ihre jeweiligen Schwerpunkte, Arbeitspakete und Termine für 2022 und 2023 festzulegen.
Die Mitglieder der drei Innovatorenrunden werden mindestens zweimal pro Jahr auf der Grundlage ausgewählter Fachthemen tagen und mögliche Herausforderungen identifizieren und diskutieren. Zur Vertiefung von Fachthemen können Unterarbeitsgruppen eingerichtet und zusätzliche Experten und Expertisen eingeholt werden.
Ergebnisse
Die Zwischenergebnisse der einzelnen Innovatorenrunden aus 2022 und 2023 werden miteinander vernetzt und in einem iterativen Prozess in Abstimmung mit den Initiatoren in Handlungsempfehlungen, Maßnahmen, Projekte, Pilotvorhaben und mögliche Förderprogramme einfließen. Die Zusammenfassung aller Erkenntnisse wird dann in einen Abschlussbericht münden.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am 01.07.2021 in Kraft
Antragssteller: Hajime Nagumo
Antragstitel: Gebung einer Geschäftsordnung
Antragsinhalt:
Der Landtag möge beschließen, dass die GO des sechsten Landtages als die GO des siebten Landtages eingesetzt wird.
Antragsbegründung: erfolgt ggf. mündlich
Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion zur Wahl eines Ministerpräsidenten für das Land Niedersachsen
Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Niedersachsens erbittet das Landtagspräsidium die Ministerpräsidenten-Wahl einzuleiten.
Für diese Wahl schlagen wir den Abgeordneten
Lando Miller
vor.
Berufung der neuen Landesregierung (Kabinett Miller III)
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin Katja Barley,
nachdem ich heute erneut zum Ministerpräsident des Landes Niedersachsen gewählt und vereidigt wurde, möchte ich nun mein Kabinett bilden. Da die Minister*innen der Landesregierung gemäß niedersächsischer Verfassung vom Landtag bestätigt werden müssen, teile ich Ihnen hiermit die von mir gewünschte Zusammensetzung der künftigen Landesregierung mit und bitte darum, dass sie die erforderliche Abstimmung gemäß Verfassung einleiten.
Ich möchte folgende Personen in die Landesregierung berufen:
Ich danke Ihnen für die Mühe.
Hannover, den 23.07.2021
Lando Miller, MdL Niedersachsen
Ministerpräsident des Landes Niedersachsen