Freitag, der 17. Dezember 2021
AA | Erklärung zum Urteil des Kammergericht Berlin im Prozess um den Tiergartenmord
Als Reaktion auf das Urteil des Kammergericht Berlin im Prozess zum Mord im Tiergarten am 23. August 2019 bestellte Bundesminister für Auswärtiges Emmanuel Oswin DuMont zum Amtsantritt den russischen Botschafter in Berlin ein und erklärte verschiedene Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin zur "persona non-grata", darüberhinaus telefonierte der deutsche Außenminister mit seinem russischen Amtskollegen Sergei Lavrov. Folgende Presseerklärung erfolgte am Freitag, den 17. Dezember 2021:
"Im am vergangenen Mittwoch ergangenen Urteil im Prozess um den Mord im Tiergarten am 23. August 2019 folgte das Gericht der vom Generalbundesanwalt vertretenen Auffassung, dass der Mord im Auftrag staatlicher Stellen der Russischen Föderation erfolgte.
Im Gespräch mit dem Botschafter und Außenminister der Russischen Föderation klärte Bundesminister für Auswärtiges DuMont die Gesprächspartner seitens der Russischen Föderation darüber auf, dass die territoriale Integrität der Bundesrepublik nicht zur Disposition stehe. Das Beordern und Ausführen eines Mordanschlags auf deutschem Boden, am helllichten Tag in der Bundeshauptstadt, stellt einen massiven Eingriff in die Souveränität der Bundesrepublik dar. Der Bundesminister verurteilt dieses Vorgehen und stellt fest, dass dieser Schritt eine nicht tolerierbare Aggression und Eskalation, und somit eine erhebliche Belastung der deutsch-russischen Beziehungen, darstellt.
Im Gespräch mit dem russischen Botschafter erklärte Bundesminister DuMont nicht nur die Ausweisung bestimmter Mitarbeiter der russischen Botschaft, sondern versicherte darüberhinaus seinen Gesprächspartnern, dass dieser Schritt lediglich der erste Schritt der deutschen Reaktion sein werde auf diese Verletzung deutschen und internationalen Rechts, auch in Hinblick auf die unveränderte Position der Bundesrepublik Deutschland zur eigenen Souveränität und der ihrer europäischen Partner."