Mitteilungen an das Präsidium

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    An die Hamburgische Bürgerschaft


    Sehr geehrtes Präsidium,


    in der derzeitigen Vakanz der Hamburgischen Bürgerschaft, melde ich mich hiermit, nach meiner privat bedingten Auszeit,

    zurück als Berufener Bürger für die Internationale Linke der Freien und Hansestadt Hamburg in der Hamburgischen Bürgerschaft.


    Mit hochachtungsvollen und antifaschistischen Grüßen


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    Ernesto B. Dutschke

    Landessprecher der I:L Hamburg

    Präsident der Hamburgischen Bürgerschaft a.D,

    Innensenator a.D.

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    An die Hamburgische Bürgerschaft



    Sehr geehrtes Präsidium,


    Entgegen der Mitteilung des Genossen Meiers in der Konstituierenden Sitzung der 11. Hamburgischen Bürgerschaft, muss ich Sie leider darüber informieren, dass der Genosse Alex Gysi es aus privaten Gründen nicht schafft sein Mandat auszufüllen.

    Dementsprechend gibt es einen Wechseln in der Besetzung der Mandate.


    Die Fraktion der Internationalen Linken in der Hamburgischen Bürgerschaft setzt sich nun wie folgt zusammen:

    • Ernesto B. Dutschke (Fraktionsvorsitzender)
    • Enrico Meier
    • Ella Löwenstein-Boum

    Wir bitten um Kenntnisnahme und Einleitung der administrativen Schritte.



    Mit hochachtungsvollen und antifaschistischen Grüßen


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    Ernesto B. Dutschke

    Landessprecher der I:L Hamburg

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    Der Erste Bürgermeister


    Bestätigung des vom Ersten Bürgermeister berufenen Zweiten Bürgermeisters,

    sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren

    Gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung habe ich zu Senatorinnen und Senatoren der Freien und Hansestadt Hamburg berufen:

    Herrn Enrico Meier - Senator für Inneres und Sport, Soziales, Wirtschaft, Geschlechtergerechtigkeit, Wohnungsnot, Enteignung und Vergesellschaftung (Zweiter Bürgermeister)


    Frau Ella Löwenstein-Boum - Senatorin für Bildung,, Forschung,, Digitalisierung und Kultur


    Frau Asmara Rajabi - Senatorin für Umwelt, Justiz, Familie und Verbraucher*innenschutz


    Herrn Ernesto B. Dutschke - Senator für Gesundheit, Inklusion, Verkehr und Finanzen



    Hiermit beantrage ich gemäß Artikel 34 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung die gemeinsame Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren durch die Bürgerschaft.




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    Ernesto B. Dutschke

    Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg


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    Der Erste Bürgermeister


    Entlassung der Senatorin Rajabi


    Hiermit wird Frau Asmara Rajabi mit sofortiger Wirkung von Ihren Amtspflichten entbunden.



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    Ernesto B. Dutschke

    Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg



  • Sehr geehrtes Bürgerschaftspräsidium,


    hiermit melde ich mich als berufener Bürger für die Hamburger Bürgerschaft.


    Ich bitte höflichst um Kenntnisnahme.



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    Der Präsident



    Sehr geehrter Kollege Haft,

    das Präsidium nimmt Ihr Schreiben zur Kenntnis und begrüßt Sie sehr herzlich als fraktionsloser Berufener Bürger im Rathaus der Freien und Hansestadt Hamburg.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    gerne ich teile Ihnen mit, dass ich gemäß § 14 Abs. 6 vDGB fortan in der Bürgerschaft als berufener Bürger mitarbeiten werde.


    Mit freundlichem Gruß


    Toni Kamm

    Generalsekretär der Liberal - Konservativen Allianz

    Bundestagspräsident der 19. LP

    Bundestagspräsident der 16. + 17. LP a.D.

    Stellv. Bundestagspräsident der 15. LP a.D.

  • Die Mitteilungen der Kollegen Grauweiler, Kamm, Van der Speed und Lang sind zur Kenntnis genommen worden.


    Das Präsidium begrüßt Sie herzlich in der Bürger*innenschaft. Zeitgleich bedanken wir uns bei der Kollegin Lang für die Mitwirkung im hohen Hause und wünschen für ihren weiteren persönlichen und politischen Lebensweg alles gute.

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    Mitglied des Deutschen Bundestages |12., 16. und 20. Legislaturperiode |

    Vizepräsidentin des XX. Deutschen Bundestages

    Fraktionsvorsitzende der Internationalen Linke im Bundestag


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

    Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft

    Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Soziales, Kultur und Finanzen


    Generalsekretärin der I:L

    Ehemalige Parteivorsitzende der I:L



    Einmal editiert, zuletzt von Ella Löwenstein-Boum ()

  • Sehr geehrtes Landtagspräsidium,


    gegen den mir in der Debatte "XI 016" erteilten Ordnungsruf erhebe ich Einspruch. Sollten Sie einen Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen des Landtagspräsidiums für unstatthaft halten, bitte ich darum, mir dies schriftlich mitzuteilen.


    Der mir erteilte Ordnungsruf wahrt schon nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 3 Abs. 4 BürgGO HA. Danach kann das Bürgerschaft sich im Parlament äußernde Personen zur Ordnung rufen, wenn diese sich nicht angemessen verhalten. Es fehlt schon an einem unangemessenen Verhalten meinerseits. Der Präsident begründet seinen Ordnungsruf damit, dass ich mit meiner fortgesetzten Anrede des Präsidiums als "Landtagspräsidium" den Anordnungen des Präsidiums zuwiderhandle. Dies wird in tatsächlicher Hinsicht auch nicht bestritten. Gleichwohl begründet diese Missachtung kein unangemessenes Verhalten iSd Vorschrift. Das ist bei der Missachtung einer präsidialen Anordnung grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn die Anordnung ihrerseits rechtmäßig ist. Das vom Präsidenten ausgesprochene Verbot, das Parlamentspräsidium mit "wertes Landtagspräsidium" anzusprechen, findet keine Grundlage in der Geschäftsordnung. Insbesondere handelt es sich dabei nicht um eine Verletzung der Würde oder Ordnung des Hauses. Dass die gewählte Anrede ortsunüblich wäre, kann dahinstehen. Jedenfalls drückt sie gleichermaßen eine Wertschätzung für das Parlamentspräsidium aus, wie zum Beispiel die Anreden "wertes Präsidium" oder "wertes Bürgerschaftspräsidium". Schon aus Art. 16 HmbVerf folgt, dass die Bezeichnung der Hamburger Bürgerschaft als Landtag jedenfalls nicht die Würde des Parlaments verletzt, denn der Artikel stellt die Bürgerschaft einem Landtag gleich ("[...] der Bürgerschaft oder eines anderen Landtages [...]"). Wäre die Bezeichnung "Landtagspräsidium" eine Verletzung der Würde des Hauses, müssten die in den übrigen Ländern identische Bezeichnung ebenfalls die Würde des jeweiligen Landesparlaments verletzten. Diese absurde Konsequenz würde wohl nicht einmal das hiesige Landtagspräsidium verteidigen. Daneben wird auch in § 14 vDGB die Bezeichnung Landtag an mehreren Stellen verwendet, deren Regelungsgehalt die Hamburger Bürgerschaft miteinschließt. Aus § 14 Abs. 6 vDGB folgt beispielsweise, dass jedes Land einen "Landtag" hat. Es ist mithin zulässig, auch die Bürgerschaft als Landtag zu bezeichnen.


    Aus alldem folgt, dass die von mir verwendete Anrede des Präsidiums die Würde des Hauses in keiner Weise beeinträchtigt. Es ist deshalb mit meiner aus Art. 7 Abs. 1 HmbVerf folgenden Redefreiheit unvereinbar, mir eine von mir gewählte, die Würde des Hauses wahrende Anrede des Präsidiums zu untersagen. Es ist nicht die Aufgabe des Sitzungsleiters, den Abgeordneten persönliche Geschmäcker aufzuoktroyieren.


    Sollte das Landtagspräsidium nicht bereit sein, den Ordnungsruf zurückzunehmen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte ausdrücklich vor.


    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Benedikt Grauweiler

    Hanseat

    Staatsbürger & Patriot


    Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft




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    Der Präsident



    Sehr geehrter Berufener Bürger Grauweiler,


    das Präsidium nimmt Ihr Schreiben zur Kenntnis.

    In der von Ihnen angesprochenen Debatte wurden Sie mehrfach aufgefordert, der Würde und Tradition des Hauses entsprechend, das Präsidium nicht mit der Betitelung Landtagspräsidium anzusprechen. Bevor es zum Ordnungsruf kam, wurden Sie mehrfach dazu aufgefordert.
    Sie sind diesen Aufforderungen, trotz der Aufklärung, dass ein Ordnungsruf folgen kann, wiederholt nicht nur nicht nachgegangen, sondern haben diese gänzlich ignoriert.
    Eine derartige Ignoranz gegenüber dem Bürgerschaftspräsidium, stellt eine Missachtung des Präsidiums dar und verletzt somit die Würde und Ordnung des Hauses, weswegen Sie vom sitzungsleitenden Präsidenten zur Ordnung gerufen wurden.

    Dieser Ordnungsruf ist rechtens.


    Sollten Sie weiterhin den Aufforderungen des Präsidenten nicht Folge leisten und der Würde und Ordnung des Hauses nicht angemessen agieren, wird dies weitere Ordnungsrufe zur Folge haben.

    Ich kläre Sie in diesem Zusammenhang gerne darüber auf, dass nach § 3 Abs. 6 der gültigen Geschäftsordnung mit oder nach dem dritter Ordnungsruf in der selben Debatte das Rederecht eines Mitglieds bis zu drei Tage entzogen werden kann.


    Persönlich hoffe ich, dass Sie im Rahmen der kollegialen Zusammenarbeit auf die untypische und umstrittene Anrede in Zukunft verzichten, um einerseits Konflikte diesbezüglich gar nicht erst entstehen zu lassen und um andererseits die Traditionen und Würde unseres Hauses und unserer Stadt zu ehren.

    Mit hanseatischen Grüßen


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    Ernesto B. Dutschke
    Präsident der Hamburgischen Bürgerschaft