VORLAGEN | Formvorlagen des Bundestagspräsidiums

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten [Name] und der Fraktion [Partei]


    Entwurf eines Gesetzes über/zur/... [...]



    A. Problem und Ziel

    [Beschreibung des Problems]


    B. Lösung

    [Beschreibung der Lösung]


    C. Alternativen

    [Gibt es Alternativen?]


    D. Kosten

    [Aufschlüsselung der Kosten]



    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes über/zur/...

    (Kurzbezeichung – Abkürzung)[...]


    Vom ...


    Der Bundestag hat (mit Zustimmung des Bundesrates) das folgende Gesetz beschlossen:



    § 1 / Artikel 1

    Allgemeines


    (1) Die Eingangsformel muss angepasst werden, je nach dem ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist oder nicht.

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    1. Aufzählungspunkt
      1. Unterpunkt
    2. Aufzählungspunkt

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    (3) Ganz viel ist im Handbuch der Rechtsförmlichkeit nachzulesen ( http://www.hdr.bmj.de/vorwort.html ).



    § 2 / Artikel 2

    Änderungsgesetze


    (1) Bei Änderungsgesetzen (Einzelnovellen) wird der Titel des Gesetzes bspw. "Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes – Änderung des § 14b" genannt. Dabei wird die Zahl bei neuen Änderungsgesetzen fortlaufend erhöht. Änderungsgesetze erhalten keine Kurzbezeichnung oder Abkürzung.

    (2) Änderungsgesetze (Einzelnovellen) werden in Artikel gefasst.

    (3) Jeder Änderung eines Gesetzes ist ein Eingangssatz vorangestellt. Dabei wird immer die Kurzbezeichnung verwendet auf die zuletzt getätigte Änderung hingewiesen. Lautet die Überschrift des Gesetzes "Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz – FPersG)", so lautet der Eingangssatz: Das Fahrpersonalgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1270) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: ...



    § X / Artikel X

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft/tritt zum 01. Monat 2020 in Kraft.




    [Name] und Fraktion



    Begründung

    [optional]


    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

    10 Mal editiert, zuletzt von Christian Lauer () aus folgendem Grund: Änderung der Legislaturperiode von 8 auf 10

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    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Antrag

    des Abgeordneten [Name] und der Fraktion [Partei]


    [Titel des Antrags]


    Anlage 1


    [Titel des Antrags]


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Erster Beschluss
      1. Unterpunkt
    2. Zweiter Beschluss



    [Name] und Fraktion



    Begründung

    [optional]


    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

    10 Mal editiert, zuletzt von Christian Lauer () aus folgendem Grund: Änderung der Legislaturperiode von 12 auf 13

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Änderungsantrag

    des Abgeordneten [Name] und der Fraktion [Partei]



    zum Antrag/Gesetzentwurf auf Drs. IX/XXX


    Anlage 1


    [Titel des Änderungsantrags]


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Erster Beschluss
      1. Unterpunkt
    2. Zweiter Beschluss



    [Name] und Fraktion



    Begründung

    [optional]

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

    8 Mal editiert, zuletzt von Christian Lauer () aus folgendem Grund: Änderung der Legislaturperiode von 9 auf 13

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Gegenantrag

    des Abgeordneten [Name] und der Fraktion [Partei]



    zum Gesetzentwurf auf Drs. IX/XXX

    Entwurf eines Gesetzes über/zur/... [...]



    A. Problem und Ziel

    [Beschreibung des Problems]


    B. Lösung

    [Beschreibung der Lösung]


    C. Alternativen

    [Gibt es Alternativen?]


    D. Kosten

    [Aufschlüsselung der Kosten]



    Anlage 1


    Entwurf eines Gesetzes über/zur/...

    (Kurzbezeichung – Abkürzung)[...]


    Vom ...


    Der Bundestag hat (mit Zustimmung des Bundesrates) das folgende Gesetz beschlossen:



    § 1 / Artikel 1

    Allgemeines


    (1) Die Eingangsformel muss angepasst werden, je nach dem ob das Gesetz zustimmungsbedürftig ist oder nicht.

    (2) At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor

    1. Aufzählungspunkt
      1. Unterpunkt
    2. Aufzählungspunkt

    lorem sit amet.

    (3) Ganz viel ist im Handbuch der Rechtsförmlichkeit nachzulesen ( http://www.hdr.bmj.de/vorwort.html ).



    § 2 / Artikel 2

    Änderungsgesetze


    (1) Bei Änderungsgesetzen (Einzelnovellen) wird der Titel des Gesetzes bspw. "Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes – Änderung des § 14b" genannt. Dabei wird die Zahl bei neuen Änderungsgesetzen fortlaufend erhöht. Änderungsgesetze erhalten keine Kurzbezeichnung oder Abkürzung.

    (2) Änderungsgesetze (Einzelnovellen) werden in Artikel gefasst.

    (3) Jeder Änderung eines Gesetzes ist ein Eingangssatz vorangestellt. Dabei wird immer die Kurzbezeichnung verwendet auf die zuletzt getätigte Änderung hingewiesen. Lautet die Überschrift des Gesetzes "Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz – FPersG)", so lautet der Eingangssatz: Das Fahrpersonalgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1270) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: ...



    § X / Artikel X

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft/tritt zum 01. Monat 2020 in Kraft.




    [Name] und Fraktion



    Begründung

    [optional]


    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

    8 Mal editiert, zuletzt von Christian Lauer () aus folgendem Grund: Änderung der Legislaturperiode von 12 auf 13

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Kleine Anfrage / Große Anfrage

    des Abgeordneten [Name] und der Fraktion [Partei]



    [Titel der Anfrage]


    Anlage 1


    [Titel der Anfrage]


    Wir fragen die Bundesregierung/den Bundesminister für Vorlagen:


    1. Erste Frage.
      1. Unterfrage.
    2. Zweite Frage.



    [Name] und Fraktion



    Bemerkungen

    [optional]


    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

    8 Mal editiert, zuletzt von Christian Lauer () aus folgendem Grund: Änderung der Legislaturperiode von 12 auf 13

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    Dreizehnte Wahlperiode



    Drucksache XIII/XXX


    Antwort

    der Bundesregierung/des Bundesministers für Vorlagen



    auf die kleine/große Anfrage auf Drs. IX/XXX


    Anlage 1


    [Titel der Anfrage]


    Die Bundesregierung/Der Bundesminister beantwortet die Anfrage wie folgt:


    1. Erste Antwort.
      1. Unterantwort.
    2. Zweite Antwort.



    Die Bundesregierung/Der Bundesminister



    Bemerkungen

    [optional]

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

    8 Mal editiert, zuletzt von Christian Lauer () aus folgendem Grund: Änderung der Legislaturperiode von 9 auf 13