Übersendungen des Landtagspräsidiums

  • 150px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.png LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

    DAS PRÄSIDIUM

    -------------------------------------------------

    Platz des Landtages 1

    40221 Düsseldorf


    Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

    z. Hd. Herrn Ministerpräsidenten Baum

    Horionplatz 1
    40213 Düsseldorf


    Übersendung beschlossener Drucksachen


    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,


    die nachfolgenden Anträge und Gesetzesentwürfe sind durch den Landtag beschlossen worden und werden der Landesregierung zur weiteren Veranlassung übersandt.


    Mit freundlichen Grüßen

    in Vertretung

    1671-download-png

    Wexler

    stellv. Landtagspräsident


    Gesetz zur Stärkung der Sonntagsruhe (Sonntagsruhe-Stärkungsgesetz - SonnRuStäG)

    vom XX.XX.2021



    Artikel 1

    Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten


    Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006, das zuletzt am 21.04.2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    § 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:


    Die Angabe „höchstens elf“ wird durch die Angabe „höchstens acht“ ersetzt.



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.



    Antrag zur Abschaffung des Schulgeldes in Gesundheitsfachberufen

    vom 24.06.2021


    Der Nordrhein-Westfälische Landtag möge beschließen:


    1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Erlass zu veröffentlichen, welcher die Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe so abändert, dass ab sofort sowie rückwirkend bis zum 01.01.2021 eine Kostenerstattung für angefallenes Schulgeld ermöglicht wird.



  • 150px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.png LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

    DAS PRÄSIDIUM

    -------------------------------------------------

    Platz des Landtages 1

    40221 Düsseldorf


    Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

    z. Hd. Herrn Ministerpräsidenten Baum

    Horionplatz 1
    40213 Düsseldorf


    Übersendung beschlossener Drucksachen


    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,


    die nachfolgenden Anträge und Gesetzesentwürfe sind durch den Landtag beschlossen worden und werden der Landesregierung zur weiteren Veranlassung übersandt.


    Mit freundlichen Grüßen

    in Vertretung

    1671-download-png

    Wexler

    stellv. Landtagspräsident


    Gesetz zur Änderung des § 47 (2) Bauordnung NRW

    vom XX.XX.2021



    Artikel 1

    Änderung des § 47 (2) Bauordnung NRW


    Das Gesetz zur Regelung des §47 (2) Bauordnung NRW wird wie folgt geändert:


    (2) Eine reine Nordlage aller Wohn- und Schlafräume ist unzulässig.

    (2.1)Diese Regelung gilt für alle Baugenehmigungen nach 2021.


    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


  • Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kai Baum ,


    der nachfolgende Antrag ist durch den Landtag beschlossen worden und wird der Landesregierung zur weiteren Veranlassung übersandt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Friedrich Augstein

    Präsident des Landtages


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    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

    z. Hd. Herrn Finanzmimister

    Horionplatz 1
    40213 Düsseldorf


    Reichsgraf Christian Schenk von Wildungen

    Gut Wildungen



    Exellenz,

    mit aufrichtigen Bedauern, übersende ich Ihnen persönlich die Summe von 12000 Euro, zur Regulierung des Schadens, welcher an der Staatskanzlei entstanden.

    Diese Summe ist aus meiner Privatschatulle und soll ein Sühnezeichen sein.


    gegeben zu Wildungen


    Dr. Schenk von Wildungen

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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