Stimmen Sie für den Antrag auf Drs. II/001 8
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Ja (4) 50%
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Nein (4) 50%
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Enthaltung (0) 0%
ABSTIMMUNG ANTRAG AUF DRUCKSACHE II/001
Wir kommen zur Abstimmung. Sie dauert gemäß Geschäftsordnung drei Tage.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
2. Wahlperiode
Antrag
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.
Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
das Gesetz wird wie folgt geändert:
Begründung:
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.