[Abstimmung] Spielregeländerung zum Bundeswahlleiter

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    1. Ja (21) 91%
    2. Nein (1) 4%
    3. Enthaltung (1) 4%

    Änderungen sind grün markiert. Absatz 12 wird ersetzt, der bisherige wird als Punkt 7 in die Aufgaben des Absatzes 7 eingebaut. Plus weitere Bestimmungen in Absatz 11 und 12 eingeführt.


    (7) Aufgaben des Bundeswahlleiters ist

    1. die Eröffnung der Threads für die Einreichung der Listen und die Kandidaturen für die Direktmandate.

    2. die fristgerechte Durchführung der Ausschreibung der Wahlberichterstattung und die Vergabe derselben an ein oder mehrere Medien.

    3. die fristgerechte Einleitung der Wahlen und das Durchführen derselben.

    4. die Überwachung der Wahlergebnisse.

    5. die Feststellung des offiziellen Wahlergebnisses.

    6. die Geheimhaltung der Wahlergebnisse während der laufenden Wahl

    7. die fristgerechte Durchführung der Wahl seines Nachfolgers

    [...]

    (11) Sollte der Bundeswahlleiter einer Verpflichtung aus Absatz 7 nicht nachkommen, übernimmt sein Stellvertreter seine Aufgaben. Ist kein Stellvertreter vorhanden oder kommt dieser ebenfalls einer Verpflichtung aus Absatz 7 nicht nach, kann die technische Administration die Aufgaben der Bundeswahlleitung für bis zu 14 Tage übernehmen. Ist der Bundeswahlleiter oder sein Stellvertreter im Falle des Satz 2 wieder aktiv und zeigt er dies der Administration an, so hat diese die Aufgaben der Bundeswahlleitung wieder abzugeben.

    (12) Die Abwahl des Bundeswahlleiters ist durch konstruktives Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit möglich.

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