[Abstimmung] - Tolerierung von Formfehlern

  • Stimmen Sie dem nebenstehenden Antrag zu? 26

    1. Ja (18) 69%
    2. Nein (3) 12%
    3. Enthaltung (5) 19%

    Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches (Tolerierung von

    (vom xx.01.2020)



    Artikel 1


    Das vDeutsche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 2020, das zuletzt durch den Beschluss vom 19. Dezember 2020 (Realistische Parteiendemokratie) geändert worden ist wird wie folgt geändert:


    Nach § 20 folgender § 20a eingefügt:


    "§20a

    Besondere Vorschriften zu Sim-On-Klagen


    Eine Klage wegen formeller Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder den Landesverfassungen führt nicht zur Nichtigkeit einer Vorschrift, wenn sich die gerügten formellen Mängel ausschließlich beziehen auf:

    1. das Zitiergebot aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 GG,
    2. Verletzungen von im Grundgesetz oder den Landesverfassungen bezeichneten Fristen, die nicht durch ein in dieser Simulation beschlossenes Gesetz geändert wurden,
    3. die Gegenzeichnung einer Vorschrift aus Artikel 58 Satz 1 GG oder
    4. die fehlende Subdelegation nach Artikel 80 Absatz 1 Satz 4 GG."


    Artikel 2


    Die Vorschriften des § 20a vDGB finden auf alle Klagen/Anträge Anwendung, die nach Beschluss dieses Gesetzes beim Obersten Gericht eingehen.

    Gruppe_396.png


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    Administrator


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