Anträge an das Landtagspräsidium

  • Sehr geehrtes Landtagspräsidium,


    Hiermit lege ich dem Landtag folgendes Gesetz mit dem Titel "Gesetz zur Entkriminalisierung von Cannabis" zur Debatte und Abstimmung vor.


    Mit freundlichen Grüßen



    Leon Mus

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    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrtes Landtagspräsidium,


    die Landesregierung bringt folgenden Antrag ein.


  • 432-images-landtag-png


    Eröffnung einer aktuellen Stunde zum Gedenken von Queen Elizabeth II

    durch den Abgeordneten Theo Pahlke



    Sehr geehrtes Präsidium,


    hiermit beantrage ich die Eröffnung einer Gedenkstunde im Landtag zum Tod von Queen Elizabeth II.


    Vielen Dank

  • Sehr geehrtes Präsidium,


    Hiermit möchte ich folgenden Antrag einreichen.


    TH 013/XXX



    Antrag auf Übernahme der Geschäftsordnung des 12. Thüringer Landtages für den 13. Thüringer Landtag

    eingereicht durch den Abgeordneten Leon Mus



    Hiermit beantrage ich die Geschäftsordnung der letzten Wahlperiode unverändert für diese Wahlperiode zu übernehmen.



    Mit freundlichen Grüßen

    Leon Mus

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrtes Präsidium,



    Hiermit möchte ich folgenden Antrag einreichen.



    TH 013/XXX







    Antrag über die Einleitung der Ministerpräsidentenwahl



    eingereicht durch den Abgeordneten Leon Mus







    Hiermit beantrage ich, das die Wahl zum Ministerpräsidenten eingeleitet wird.

    Als Kandidat schlage ich mich, Leon Mus vor.







    Mit freundlichen Grüßen



    Leon Mus

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Sehr geehrtes Präsidium,


    hiermit reicht die Landesregierung, vertreten durch den Abgeordneten Theo Pahlke, diesen Gesetzesentwurf ein.


    Gesetzesentwurf Verpflichtende Photovoltaik (1).pdf

  • Die Landesregierung leitet folgenden Antrag an das Präsidium und bittet um schnelle Bearbeitung

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    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Die Landesregierung leitet folgenden Antrag an das Präsidium und bittet um schnelle Bearbeitung

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    • Schulmittel.pdf

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    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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    Dreizehnte Wahlperiode






    Drucksache 013/XXX



    A n f r a g e

    der Gruppe der Grünen und der Berufenen Bürgerin Ella von Angern


    an den Ministerpräsidenten Leon Mus



    Anfrage zu schärferen Coronamaßnahmen und des Beschlusses der KMK


    Ich frage den Ministerpräsidenten:



    Corona:


    1. Sehen sie sich gezwungen, bei stärken Neuinfektionen härtere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus einzuleiten?

    1.1 Wenn ja, wieso?

    1.2 Wenn nein, wieso?



    2. Ziehen sie Schulschließungen in Betracht für die Eindämmung des Virus?

    2.1 Wenn ja, wieso?

    2.2 Wenn nein, wieso?



    Kultusministerkonferenz:


    3. Wann setzt die Landesregierung den Beschluss der Kultusministerkonferenz um?




    Vielen Dank!

  • images Landtag.png

    Sechste Wahlperiode





    Drucksache 006/XXX




    A n f r a g e

    des berufenen Bürgers Jan-Lucas Goldhammer (I:L)


    an die Staatsregierung



    Hassgewalttaten im Freistaat Thüringen





    1. Wie viele Hassgewalttaten gab es im Jahr 2022 bislang im Freistaat Thüringen?

    1.1 Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen Angehörige der LGBTIQ+-Community?

    1.2 Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen BPoC (Black and People of Color)?

    1.3. Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen Jüd*innen?

    1.4. Wie viele dieser Gewalttaten richteten sich gegen Muslim*innen?



    2. Wie gedenkt die Staatsregierung die Sicherheit von Angehörigen von Minderheiten vor Hasskriminalität zu verbessern?

    2.1 Sind konkrete Gesetze zur Verbesserung der Sicherheit vor Hasskriminalität geplant?

    2.2 Wenn nein, warum nicht?





  • 431-images-landtag-png


    13. Wahlperiode


    Drucksache 013/XXX


    Gesetzesentwurf

    Der Landesregierung


    Sehr geehrtes Präsidium,


    Hiermit Übermittel ich Ihnen den Gesetzesentwurf der Landesregierung mit dem Titel "Gesetzes für kostenlose Menstruationsartikel".



    Mit freundlichen Grüßen



    Leon Mus

    Dateien

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • 431-images-landtag-png


    13. Wahlperiode


    Drucksache 013/XXX



    Geschäftsordnungsänderung

    MdL Leon Mus



    Sehr geehrtes Präsidium,



    Hiermit beantrage ich folgende Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages:


    Der §11 3. Wird wie folgt geändert:

    Ein Antrag über die Änderung der Verfassung gilt als angenommen, wenn er eine Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.


    Es wird ein 4. Punkt eingefügt der lautet:

    Ein Antrag über die Änderung der bedarf einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.


    Die Punkte 4 und 5 werden zu Punkt 5 und 6


    Weiterhin soll §18 2. folgendermaßen geändert werden:


    Eine Geschäftsordnung wird mit absoluter Mehrheit beschlossen und geändert.


    Die Begründung erfolgt mündlich während der Debatte



    Mit freundlichen Grüßen





    Leon Mus

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • 431-images-landtag-png

    Dreizehnte Wahlperiode




    Drucksache 013/XXX



    A n t r a g

    der Fraktion der Grünen und der Berufenen Bürgerin Ella von Angern



    Antrag über die Konstituierung

    des Ausschusses für Gesundheit und Pflege




    A. Problem

    Vor allem jetzt in der Corona-Pandemie gibt es unschlüssige Entscheidungen aber auch in anderen Fällen. Im Landtag gibt es keine Gruppe die solchen Entscheidungen ihren Zuspruch gibt und das ist doch das Problem!


    B. Lösung

    Es brauch im Landtag eine Gruppe die im Ausschuss über diese Probleme redet. Ob es der Pflegemangel, Die Corona-Pandemie oder sonstiges ist. Deshalb fordern wir die Gründung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege.


    C. Alternativen

    Keine


    D. Kosten

    Keine




    Antrag über die Konstituierung

    des Ausschusses für Gesundheit und Pflege

    vom 30.10.2022


    Der Thüringer Landtag möge beschließen:





    1. Ein Ausschuss für Gesundheit und Pflege wird gegründet

    a) Dieser teilt sich in 3 Mitgliedern sowie einer/eines Ausschussvorsitzenden.


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    13. Wahlperiode


    Drucksache 013/XXX





    Beschluss des Landtages

    MdL Leon Mus





    Sehr geehrtes Präsidium,





    Der Landtag des Freistaates Thüringen soll folgendes beschließen:



    1. Der Landtag, der Freistaat Thüringen und die demokratischen Fraktionen des Landtages schließen eine Zusammenarbeit, auch über die Landesgrenzen des Freistaates hinaus, mit Rechtsradikalen und -extremen Kräften aus


    2. Der Landtag, seine Mitglieder und Fraktionen verurteilen die Aussagen der Rechtsradikalen und -extremen Kräfte im Rest der Bundesrepublik Deutschlands.


    3. Der Landtag, dessen Mitglieder und Fraktionen bemühen sich um politische Aufklärung was die folgen von Rechtsradikaler und -extremistischer Politik sind.



    Die Begründung erfolgt mündlich während der Debatte



    Mit freundlichen Grüßen



    Leon Mus

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • 431-images-landtag-png


    13. Wahlperiode


    Drucksache 013/XXX



    Gesetzesentwurf

    Der Landesregierung



    Sehr geehrtes Präsidium,



    Hiermit Übermittel ich Ihnen den Gesetzesentwurf der Landesregierung mit dem Titel "Gesetz für die Stärkung der Bildungl".





    Mit freundlichen Grüßen





    Leon Mus

    Dateien

    • index.php.pdf

      (116,98 kB, 6 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Wahlvorschlag

    images Landtag.png



    Wahlvorschlag zum Mnisterpräsidenten

    der Fraktion der Grünen und der Fraktion der Internationalen Linken



    Sehr geehrtes Präsidium,

    hiermit schlage ich in Vertretung für die Fraktion der Grünen und der Internationalen Linken den Abgeordneten Theo Pahlke als Kandidat für die Wahl zum Ministerpräsidenten vor. Ich bitte um eine zeitnahe Einleitung der Wahl.


    Vielen Dank.




    Vorsitzender der Regenbogenfreunde e.V.

  • Aktuelle Stunde


    432-images-landtag-png


    Eröffnung einer aktuellen Stunde zur „Abgabe einer Regierungserklärung durch den Ministerpräsidenten Pahlke“


    durch die Fraktion die Grünen und der Abgeordneten Ella von Angern



    Sehr geehrtes Präsidium,


    hiermit beantrage ich die Eröffnung einer aktuellen Stunde zur „Abgabe einer Regierungserklärung des Ministerpräsidenten“.


    Vielen Dank!


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    Vierzehnte Wahlperiode



    Drucksache: TH014/XXX




    G e s e t z e n t w u r f

    der Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Justiz





    Entwurf eines Gesetzes zur Transparenz in der Abgeordnetentätigkeit im Landtag des Freistaates Thüringen

    A) Problem

    Alle Abgeordneten des Landesparlamentes sind nur ihrem Gewissen und dem Willen des Volkes verpflichtet. Der außer Kontrolle geratene Kapitalismus und gewinngierige Konzerne haben jedoch schon lange Strukturen errichtet, um mittels großzügigen Lobbyismus ihre Interessen - vor denen der Bürger*innen - in den Parlamenten durchzusetzen oder zu erkaufen. Die Bürger*innen verdienen Transparenz darüber, welche Interessengruppen sich um einzelne Abgeordnete bemühen.


    B) Lösung

    Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet alle Abgeordneten zu einem jährlichen Nebeneinkuftsbericht. zusätzlich sind Einzelspenden in großer Höhe oder entsprechende Sachzuwendungen innerhalb einer Woche anzuzeigen. Unentgeltliche Nebentätigkeiten sind optional anzuzeigen. Die Transparenzinformationen gehen an eine Sonderstelle im Justizministerium, welche diese in regelmäßigen Abständen in Internet für alle Bürger*innen öffentlich einsehbar zugänglich macht.


    C) Alternativen

    Grundsätzlich bestünde ebenfalls die Möglichkeit eines Verbots für lobbyistische Zuwendungen und Nebeneinkünfte ab einer bestimmten Höhe. Zunächst soll eine transparente Sichtbarmachung jedoch als ersten Schritt ausreichen.


    D) Kosten

    Ca. 2.000.000 Euro




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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Transparenz in der Abgeordnetentätigkeit im Landtag des Freistaates Thüringen

    (Kurzbezeichnung - TransAbTh)

    vom 06.06.2022


    Artikel 1

    Allgemeines


    (1) Das Gesetz gilt für alle gewählten Abgeordneten des Landtages des Freistaates Thüringen.

    (2) Nicht eingeschlossen sind Berufene Bürger*innen.


    Artikel 2

    Errichtung einer Transparenzstelle im Justizministerium


    (1) Im Ministerium für Inneres und Justiz wird ein neues Referat gegründet.

    (2) Der Name des Referates ist "Transparenzstelle in der Abgeordnetentätigkeit".

    (3) Den Mitgliedern des Ständigen Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Thüringer Landtages ist während der Geschäftszeiten des Referates uneingeschränkt Zugang zum Referat zu gewähren.


    Artikel 3

    Nebeneinkunftsbericht


    (1) Alle Abgeordneten des Thüringer Landtages haben am Ende einer Legislaturperiode dem Referat für Transparenz in der Abgeordnetentätigkeit einen Bericht über sämtliche Nebeneinkünfte, welche innerhalb der Legislaturperiode erhalten wurden abzugeben.

    (2) Als Nebeneinkünfte gelten

    (2.1) Regelmäßige und einmalige Einkünfte aus beruflichen Tätigkeiten vor oder während der Legislaturperiode.

    (2.2) Regelmäßige oder einmalige Spenden oder Schenkungen während der Legislaturperiode.

    (2.3) Regelmäßige oder einmalige Einkünfte, welche zukünftig zu erwarten sind für Tätigkeiten während der Legislaturperiode.

    (2.4) Sachspenden oder materielle Zuwendungen, welche einen Wert von 100€ übersteigen.

    (3) Der Bericht muss bis zum Ende der zweiten Woche der folgenden Legislaturperiode eingegangen sein.

    (4) Die zuständige Behörde kann die Frist nach Abs. 3 in begründeten Fällen verlängern.


    Artikel 4

    Sofortiger Bericht über Zuwendungen


    (1) Nebeneinkünfte gem. Art. 3 Abs. 2, welche einen Wert von 10.000€ übersteigen, sind dem Referat für Transparenz in der Abgeordnetentätigkeit unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche anzuzeigen.

    (2) Art. 3 Abs. 1 bleibt hiervon unberührt.

    (3) Die zuständige Behörde kann die Frist nach Abs. 1 in begründeten Fällen verlängern.


    Artikel 5

    Ausnahmen


    (1) Ausgenommen von Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 sind private Schenkungen.

    (2) Als private Schenkungen gelten finanzielle oder materielle Zuwendungen von Privatpersonen, sofern durch diese Zuwendungen offenkundig kein Interessenkonflikt entsteht.

    (3) Auf Verlangen des Referates für Transparenz in der Abgeordnetentätigkeit ist schriftlich zu begründen, dass kein Interessenkonflikt durch eine private Schenkung nach Abs. 1 entsteht.


    Artikel 6

    Veröffentlichung


    (1) Das Referat für Transparenz in der Abgeordnetentätigkeit richtet eine entsprechende Plattform im Internet ein, auf welcher die Berichte nach Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 1 veröffentlicht werden.

    (2) Die Aktualisierung erfolgt einmal wöchentlich.

    (3) Bei jeder Aktualisierung wird eine Kopie direkt an das Präsidium des Landtages des Freistaates Thüringen geschickt.


    Artikel 7

    Verstöße


    (1) Bei Verstößen gegen dieses Gesetzes ist durch die zuständige Behörde unverzüglich das Präsidium des Landtages und der oder die Vorsitzende des ständigen Ausschusses für Immunität, Wahlprüfung und Geschäftsordnung zu informieren.

    (2) Der oder die Abgeordnete wird durch das Präsidium auf den Verstoß aufmerksam gemacht und vor dem Ausschuss für Immunität, Wahlprüfung und Geschäftsordnung angehört.

    (3) Wer trotz Rüge nach Abs. 2 gegen das Gesetz verstößt wird mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.


    Artikel 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.



    Vorsitzender der Regenbogenfreunde e.V.