Beschlüsse der Moderation

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Wilhelm Montgomery vom 04. Juni 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Dr. Wilhelm Montgomery wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Meldende geht hier von einer Beleidigung aus. Diese ist aus Sicht der Moderation gegeben und somit zu sanktionieren.

    Der Meldende wird durch den Gemeldeten das Denkvermögen weitestgehend abgesprochen. Er wird auf eine Stufe bzw. noch unterhalb einfacher Lebewesen angesiedelt.

    Der Beitrag ist durch den SIM-On Kontext bewusst so gestaltet, dass er unverblümt beleidigend ist und nicht anders aufgefasst werden kann.

    Die Moderation duldet eine beleidigende Gleichstellung mit einzelligen Lebewesen nicht.



    Anhang

    Beitrag vom 04. Juni 2022
    Dr. WIlhelm Montgomery:
    "Sie können nicht denken, da halte ich mich lieber an Herrn McKenzie. Bei dem Mist, den Sie vom Stapel lassen, beweisen Sie eigentlich tagtäglich, dass ihr Denkvermögen irgendwo zwischen Amöben und Regenwürmern einzuordnen ist. Und damit tue ich den Regenwürmern vielleicht sogar noch Unrecht."


    Kassab - Klinkert


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 06.Juli 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Meldung erfolgte mit der Begründung des Verstoßes gegen das Trennungsgebot.

    Diesen Tatbestand erfüllt der Beitrag nach Ansicht der Moderation und ist somit zu sanktionieren.

    Der Bundestag ist grundsätzlich ein Sim-On Bereich und somit hat sich jeder Charakter darin so zu verhalten.

    Indem der Gemeldete von einer Polit-Sim spricht, wird die Trennung zwischen Sim-On und Sim-Off aufgehoben.

    Da das Thema durch den Präsidenten des Bundestages geprüft und zugelassen wurde, ist grundsätzlich jeder dazu verpflichtet in seiner "Rolle" zu bleiben.

    Dies ist hier, wenn auch nur kurze Zeit, nicht geschehen. Der Beitrag ist zu sanktionieren.



    Anhang

    Beitrag vom 06. Juli 2022)
    Christian von Wildungen
    "

    Sind wir hier in einem Kindergarten, gottverdammt? Was bitte soll der scheiiss? Das ist immer noch ein Polit-Sim und kein Kasperletheater.

    Wenn Sie Anfragen zu CORONA stellen wollen bitte, den anderen Scheiss können Sie sich sparen, das ist Kinderkram, so etwas braucht hier niemand!!

    "


    Kassab - Klinkert


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Matthias Linner vom 06. Juli 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist aus Sicht der Moderation nicht sanktionswürdig. Der Meldende bezieht sich auf den Beitrag des Dr. Linner, welcher zwar der Beitragsersteller, aber nicht der Urheber der Anfrage ist.

    Des weiteren muss eine Anfrage im Bundestag nicht zwangsläufig den Weltanschauungen aller gerecht werden. Die Abgeordnete von Lotterleben hat hier ihre Sicht der Dinge dargelegt und daraufhin eine Anfrage gestellt.

    Dies ist die Aufgabe eines Abgeordneten. Da es sich um einen SIM On Streitfall handelt, sieht die Moderation darüber hinaus keine Grundlage für eine Beschwerde oder eine Nutzung der Melde-Funktion.

    Aus diesem Grund ist die Beschwerde abgelehnt.

    Des weiteren möchte die Moderation hier darauf hinweisen, dass missbräuchliche Nutzung der Melde-Funktion bei mehrmaligem Vorkommen ebenfalls von Sanktion bedroht ist.


    Anhang

    Beitrag vom 06. Juli 2022


    Kassab - Klinkert


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Jan Friedländer vom 07. Juli 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist nach Ansicht der Moderation nach seiner Art nicht sanktionswürdig. Auf den eigentlichen Inhalt des Themas wird eingegangen und eine klare Antwort auf den Ursprungsbeitrag genannt.

    Der Meldende bezieht sich auf das "Kasperletheater" mit Zombies und Außerirdischen und die daraufhin gefolgte Aussage, das eine nicht näher benannte "Trümmertruppe" verschwinden möge.

    Zombies und Außerirdische in eine solche Simulation einzubauen und sich dann noch darauf zu beziehen, zeugt nach dem gesunden Menschenverstand von einer humoristischen Basis.

    Eine Beleidigung ist in diesem humoristischem Kontext nicht auszumachen und deshalb wird nach Ansicht der Moderation der Beitrag nicht sanktioniert.




    Anhang

    Beitrag vom 07. Juli 2022
    Jan Friedländer
    "Das sind Anträge der Abgeordneten Lotterleben, der Bundestagspräsident oder Admin hat damit überhaupt nichts zu tun. Zombies haben hier echt nix verloren, weshalb ihre Trümmertruppe gerne verschwinden kann."


    Kassab - Klinkert


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

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    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Alex Regenborn vom 13. Juli 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Vorgang ist sanktionswürdig .

    2. Alex Regenborn wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Mitspieler Alex Regenborn nutzt Zweit- und/oder Medienaccounts (ausführlich: Sophie Kipptum, Regenbogenverlag und Servus) um unrechtmäßig Likes bei eigenen Beiträgen zu vergeben.

    Der Meldende führt hier den zuletzt erschienenen Beitrag Artikel "Umfrage: SDP deutlich vor den Grünen" forum.politik-sim.de/index.php…lich-vor-den-gr%C3%BCnen/ an.

    Hier wurden durch die oben genannten Benutzer nachweislich und nachprüfbar Likes vergeben obwohl dieses Verhalten bereits angeprangert wurde und hinter den genannten Benutzern ein und dasselbe Mitglied steckt.

    Weiterhin führt der Meldende auf, dass nach Beschluß #137 der Moderation (3. März 2022) dies den den Tatbestand des Trollings (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 ModAdminG) erfüllt.

    Das Verhalten ist grundsätzlich dazu geeignet, bei Außenstehenden Empörung hervorzurufen. forum.politik-sim.de/forum/ind…n/&postID=65285#post65285

    Somit ist der Gemeldete mit zwei Strafpunkten zu sanktionieren.




    Anhang

    Beitrag vom 13.07.2022

    Kassab - Klinkert


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 19. März 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt nicht gegen die Bestimmungen des ModAdminG. In der Meldungsbegründung wird aufgeführt, der Mitspieler Christian von Wildungen verherrliche mit seiner Nachricht Kolonialismus, Rassismus und Versklavung. Dies würde eine Sanktion gemäß § 8 (1) Nr. 4 i. V. m. § 11 ModAdminG rechtfertigen. Die Moderation ist allerdings nicht der Ansicht, dass der Inhalt und die Wortwahl im fraglichen Beitrag für eine Sanktion ausreichen. Auch Meinungen, die anderen unliebsam erscheinen mögen, sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie andere Menschen nicht verletzen.



    Anhang

    Beitrag vom 19. März 2022
    Christian von Wildungen:
    "Doch wir hätten dort bleiben sollen und vorallem bessere Leute hin entsandt haben!"


    Kassab – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Berliner Allgemeine vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Artikel verstößt nach Ansicht der Moderation nicht gegen geltende Gesetze und Bestimmungen. Argumentiert wird, der Autor des Artikels verstoße durch die Nutzung der Farbe Braun für die Visualisierung des Forums Freier Demokraten (FFD) gegen § 8 (1) Nr. 2 ModAdminG. Die Moderation folgt dieser Sichtweise und bestätigt, dass die Verwendung der mit nationalsozialistischen Bewegungen assoziierten Farbe Braun, die trotz mehrmaliger Aufforderung, es zu unterlassen, nicht eingestellt wurde, eine Empörung Dritter verursachen kann. Ferner ist wahrscheinlich, dass die fortgeführte Verwendung der Farbe nur zum Zweck der Empörung Dritter geschieht. Es gilt allerdings zu bedenken, dass auch in einem simulierten Kontext die Pressefreiheit stark gewichtet werden muss. Um eine möglichst realistische Simulation zu erzeugen, ist die Umsetzung der Privilegien von Medien unabdingbar – dieser Umstand schützt den Autor des Artikels auch vor einer Sanktion.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Berliner Allgemeine:
    Der gemeldete Artikel ist dem Link zu entnehmen.


    Fürst – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Georg Brandt vom 07. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist aus Sicht der Moderation nicht sanktionswürdig.

    Der Meldende ist sich selbst nicht im klaren, unter welchen Gesichtspunkten der gemeldete Beitrag gegen Regelungen verstossen würde.

    Aus der Sicht der Moderation ist der Beitrage eine einfache Nachfrage verbunden mit einem sinnvollen Vorschlag für weiteres Vorgehen.

    Die Tatbestände welche vom Meldenden als "Spam", "Provokation" tituliert wurden, werden hier mit nichten erfüllt.

    Somit ist diese Meldung ohne Sanktion zu schliessen.


    Die Moderation weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht jeder Beitrag welcher einen Spieler nicht gefällt sofort einer Meldung würdig ist.

    Die gemeldeten Beiträge sollten mindestens mit dem Regelwerk geprüft werden und einen der dort genannten Regelverstösse erfüllen.

    Die Meinungsfreiheit ist auch von der Moderation anzuerkennen, so wie von jedem Spieler.

    Ein Missbrauch der Meldefunktion kann ebenfalls zu Sanktionen führen.



    Anhang

    Beitrag vom 07. Januar 2022
    Georg Brandt:
    "Und warum sollte Tabak tabu sein?

    Wie steht es mit Liquids von E-Zigaretten?


    Man könnte ja die Marken erweitern

    "


    Kassab - Klinkert


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



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    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Dominik Gwinner vom 31. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation kann in diesem Beitrag und dem Wort Evolutionsbremse in diesem Zusammenhang keine Beleidigung erkennen.

    Die gängige und weitläufig praktizierte Vorgehensweise ist es immer schon, Bilder und große Datenmengen in Spoiler zu verpacken.

    Gegenüber Mitspielern welche hauptsächlich oder untertags mit dem Mobiltelefon online gehen und nicht die Mittel für hohe Datenmengen haben gebietet es der Respekt, auf diese Regelung zu achten.

    Der Umstand, dass dies durch den Mitspieler wiederholt nicht getan wird hat zu dieser erregten Reaktion geführt. Die Moderation erkennt an, dass das verwendete Wort "Evolutionsbremse" einen beleidigenden Charakter haben KANN, dies aber in diesem Zusammenhang nicht stark genug ist um zum Tragen zu kommen.
    Die Moderation rät trotz dieser Entscheidung von einer solchen Wortwahl ab. Jeder Mitspieler hat ein andere Unrechtsempfinden und kann durch andere Worte oder Aktionen getroffen und beleidigt werden.

    Dies sollte bei allen Aktionen und Posts im Hinterkopf behalten werden. Ein friedliches Miteinander ist immer die oberste Pflicht aller Mitspielenden und dies zu gewährleisten Anspruch der Moderation.


    Anhang

    Beitrag vom 31.Oktober 2021
    Dr. Dominick Gwinner:
    "Meine mobilen Daten Du Evolutionsbremse!!!! Nächstes Mal bitte Spoilern"


    Kassab - Klinkert


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald Rache vom 2. Jänner 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald Rache wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt. Dies erstreckt sich auch auf mögliche zukünftige Accounts.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Äußerung "Götz von Berlichingen" ist in den Kontext der Debatte zu setzen, welche im Voraus kaum eine aufgeheizte Dynamik aufwies. Der Debattenverlauf steht entsprechend in keinem Verhältnis zur gemeldeten Aussage. Der Ausruf "Götz von Berlichingen" ist allgemeinhin als verdeckte Beleidigung zu verstehen, da dieser durch das Zitat "Er kann mich am Arsche lecken" bekannt ist. Die getätigte Äußerung ist auch nicht durch die Bestimmungen des § 11 Abs. 1 geschützt, da sie zweifelsfrei darauf abzielt eine Empörung durch Matthias Linner hervorzurufen. Sie ist somit sanktionswürdig.


    Die Entscheidung wurde nach Antrag der Moderatorin Hirsch per Mehrheitsbeschluss gefällt.



    Anhang

    Beitrag vom 2. Jänner 2022
    Harald Rache:
    "Oh man. Ich gehe darauf nicht mehr ein, weil Sie mich einfach nur noch damit nerven und es langsam extrem anstrengend wird. Sie wissen ja selber, dass Ihre merkwürdigen "Anti-FFD-Parolen" die CDSU und auch die Allianz wenig interessieren und sie anscheinend durchaus gesprächsbereit sind. Mich interessieren diese Einwände aus der links-grünen Ecke einfach nicht mehr, da es sich hierbei offenkundig um Anfeindungen handelt. Gerade das FFD hat in dieser Legislaturperiode im Bund sehr aktiv gearbeitet und zuletzt die Demokratie mit der Einführung von mehr direkter Demokratie massiv gestärkt.


    .........und nun Götz von Berlichingen!"


    Fürst – Kassab – Klinkert – Wexler


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 06. Januar 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt. Dies gilt auch für mögliche nachfolgende Accounts.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist aus Sicht der Moderation zu verurteilen und zu sanktionieren.

    Aus dem Beitrag ist deutlich und klar zu entnehmen, dass der Gemeldete unterstellt, das offen homosexuell lebende dunkle Gassen zur Auslebung deren Sexualität bevorzugen. Die Grundannahme dieser Aussage stellt eine Diskriminierung im Sinne des ModAdminG §8 Abs 1 Satz 4 und der Verleumdung nach §8 Abs. 1 Satz 4a dar. Des weiteren wird hier ebenfalls Trolling nach §9 ModAdminG unterstellt, da bereites mehrere Beiträge mit ähnlichem Inhalt getätigt wurden und dem Nutzer bewusst sein muss, dass diese Empörung hervorrufen. .

    Die Moderation stellt sich hier in aller Deutlichkeit gegen die Diskriminierung aller homo-, trans- und bisexueller Individuen. Nicht nur im Geltungsbereich des ModAdminG sind solche Aussagen scharf und sofort zu ahnden.


    Der Gemeldete ist bereits mehrfach durch derlei Aussagen aufgefallen. Aus diesem Grund verhängt die Moderation einen Sanktion von 4 Punkten.



    Anhang

    Beitrag vom 06. Januar 2022

    Der Beitrag ist dem Link zu entnehmen und wird hier nicht zitiert.


    Kassab - Hirsch


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Leopold Stoltenberg vom 10. April 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Leopold Stoltenberg wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G



    Der gemeldete Beitrag ist aus Sicht der Moderation sanktionswürdig, da hier gegen das Trennungsgebot verstossen wird.

    Nach §10 ModAdminG sind simulationsausschliessliche Situationen von nicht simulierten Situationen zu trennen.

    Dies ist hier nicht geschehen, da im selben Beitrag ohne Kennzeichnung von SimOff mehrfach von "SimOn" gesprochen wurde.



    Anhang

    Beitrag vom 10. April 2022
    Leopold Stoltenberg:
    Können wir jetzt endlich zum SimOn zurückkehren?

    Es muss wirklich nicht jeder einzeln das gleiche wieder und wieder schreiben. Einmal reicht wirklich. Zumal ich mehrfach gesagt habe, dass ich es verstanden habe.


    Oder gibt es hier gar kein Interesse mehr, zum SimOn-Thema zurückzukehren? Den Eindruck habe ich langsam




    Kassab - Hirsch


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Sylvie Jachère-Wessler vom 14. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass "ein Antrag bewusst nicht behandelt" wurde, um einen Mitspieler "aus der Simulation auszugrenzen und verdrießlich zu machen". Aufgabe der Moderation ist es nur zu prüfen, ob durch Beiträge und/oder Spielerverhalten gegen die SimOff-Regeln der Simulation verstoßen wurden. SimOn-Sachverhalte wie Verfassungsbeschwerden werden SimOn durch das Oberste Gericht behandelt.


    Im vorliegenden Fall ist ein Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG (Diskriminierung) denkbar. Diese Auffassung wird durch das Verhalten der Gemeldeten gestützt, wonach sie die den FFD-Antrag IX/019 als Präsidentin nicht zur Debatte stellte, da dieser nicht den Anforderungen der Formvorlagen des Landtags genüge. Wenige Tage zuvor allerdings stellte Jachère-Wessler - Mitglied der Regierungspartei SDP - den Antrag der Landesregierung IX/015 zur Debatte und Abstimmung, obwohl dieser weitaus weniger den Formvorlagen entsprach als IX/019. Es drängt sich somit der Verdacht auf Benachteiligung eines Mitspielers aufgrund seiner SimOn-Parteizugehörigkeit auf.


    Nach Auffassung der Moderation bestand bei der Meldung also erheblicher Klärungsbedarf, weshalb am 27. Dezember 2021 eine Anhörung der Gemeldeten durch die Moderatoren Kassab und Hirsch durchgeführt wurde.


    In der Anhörung gab die Gemeldete bekannt, daß sie ihr damaliges Vorgehen nicht als Irrtum bezeichnen würde und den den Antrag IX/019 in seiner letztmaligen Fassung zur Debatte gestellt hätte, sofern sie noch Landtagspräsidentin gewesen wäre. Das Unterlassen sei also nicht vorsätzlich gewesen. Des Weiteren räumte sie ein, daß den Antrag IX/015 seinerzeit nicht auf Grund von SimOff-Umständen nicht ausreichend geprüft hatte und rückblickend nicht zur Debatte hätte stellen sollen.


    Infolge der Ausführungen von Sylvie Jachère-Wessler kommt die Moderation zum Schluß, daß es sich im vorliegenden Fall nicht um vorsätzliche Diskrimminierung handeln kann, sondern allenfalls um Nachlässigkeit in der sorgfältigen SimOn-Amtsführung. Der Beitrag und das Verhalten ist somit nicht zu sanktionieren.

    Unabhängig von der getroffenen Entscheidung steht es der Moderation nicht zu, zu überprüfen, ob das Landtagspräsidium durch Nichtbehandlung des Antrages die SimOn-Rechte des Spielers als Abgeordneter verletzt hat (vgl. §6 Abs. 1 Punkt 10 OGG). Die Moderation empfiehlt dementsprechend dem Betroffenen Harald F. Rache, sich an das zuständige Oberste Gericht zu wenden, um den SimOn-Sachverhalt zu prüfen.



    Anhang

    Beitrag vom 13. Dezember 2021
    Sylvie Jachère-Wessler:
    "Sehr geehrter Herr Rache,


    auch hier ist das Konzept der Formvorlagen nur unzureichend umgesetzt. Entsprechend der hier hinterlegten Vorlagen hat dem Gesetzesentwurf eine Auflistung über Problem, Lösung, Alternativen und Kosten vorauszugehen. Der Entwurftext ist zudem, wie Sie dem Dokument entnehmen können, in die einzelnen Beschlüsse in arabischen Zahlen zu gliedern. Diese Punkte können feiner in Unterpunkte gegliedert werden. Ich bitte Sie, exakt nach dem gezeigten Schema vorzugehen. Diese einheitliche Arbeitsweise hat ausschließlich praktische Gründe. Immerhin müssen Gesetze im Gesetzes- und Verordnungsblatt anschließend uniform verkündet werden. Zudem erleichtert es die Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen, wenn von der gleichen formalen Arbeitsgrundlage ausgegangen wird. Ich bitte Sie daher herzlich, die Gepflogenheiten des Hohes Hauses dahingehend zu respektieren. Ich kann und werde dem Landtag keine Entwürfe vorlegen, die die gemeinsame Grundlage unseres Arbeitens missachten. Das gilt grundsätzlich für alle Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


    Mit freundlichen Grüßen


    Sylvie Jachère-Wessler

    Landtagspräsidentin"


    Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 23. Jänner 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. @Christian Wildungen wird verwarnt und mit 6 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde "persönliche Beleidigung aufgrund der Sexualität Breitenbergers" als Begründung angegeben. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 4 ModAdminG. Da es sich um eine Abwertung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe handelt, ist neben §11 Abs. 2 ModAdminG für die Bewertung der Aussage relevant. Der Gemeldete bedient sich einer Zweideutigkeit des Wortes "Arschkriechen", vom übertragenen in den wörtlichen Sinn, um Leonhard Breitenberger unter Anspielung auf dessen Sexualität zu beleidigen. Im Kontext der Aussage ergibt sich eine Entgleisung der ursprünglichen Debatte und eine Störung des Spielflusses, die ohne diesen Beitrag nicht entstanden wären. Entsprechend ist der Beitrag nicht nach §11 Abs. 1 ModAdminG geschützt. Zudem ist nicht auszuschließen, dass Wildungen sich darüber hinaus SimOff auf die Person hinter dem Account von Leonhard Breitenberger bezieht. In der Vergangenheit hat Wildungen SimOn wie auch SimOff bereits mehrere homophobe oder Aussagen mit homophobem Unterton gegenüber Breitenberger geäußert. Entsprechend ist anzunehmen, daß durch den Vorwurf des "Arschkriechens" nicht nur Breitenberger im Speziellen, sondern auch homosexuelle Personen allgemein, abgewertet werden. Dies stellt als Diskriminierung einen Verstoß gegen §11 Abs. 2. Somit ist der Beitrag sanktionswürdig.


    Aufgrund der Tatsache, daß Christian Wildungen wie oben beschrieben in der Vergangenheit bereits mehrfach durch homophobe Aussagen aufgefallen ist, ist ein erhöhtes Strafmaß von sechs statt zwei Strafpunkten anzusetzen.


    Anhang

    Beitrag vom 23. Jänner 2022
    Christian Wildungen:
    "Sie sollte nicht von sich auf andere schließen, Arschkriechen ist doch wohl mehr Ihre Ding!"


    Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahmen.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 19. März 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung beinhaltete folgende Anmerkung: "Hust Hust. Schon klar, oder?" Nach Auffassung der Moderation stellt diese Anmerkung keine ausreichende Begründung dar. Denkbar wäre ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Satz Punkt 4 ModAdminG i.V.m. §11 Abs. 2 ebd. Die Aussagen "Die [Araber und Afrikaner] schlagen sich doch da unten ständig die Köpfe ein" und "man könnte sie wieder unter Aufsicht stellen" sind als abwertend gegenüber diesen Personengruppen anzusehen. Allerdings bewegen sich die Aussagen im Rahmen der Meinungsfreiheit und der Kontext im "PREUẞ" bietet die Möglichkeit, SimOn wie SimOff öffentlich zu widersprechen. Der Beitrag kann somit nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 19. März 2022
    Christian Wildungen:
    "Die schlagen sich doch da unten ständig die Köpfe ein, also was soll es. Wir sind Euripäer und sollten uns auch nur für uns interessieren!

    Das man da unten nichts tun kann, ist falsch man könnte sie wieder unter Aufsicht stellen!"


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 5. Jänner 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung beinhaltete folgende Anmerkung: "immer wieder das gleiche..." Nach Auffassung der Moderation stellt diese Anmerkung keine ausreichende Begründung dar. Die Moderation kann im Beitrag keine verletzte Spielregel erkennen und auch die meldende Person gibt dafür keinen Anhaltspunkt. Der Ausdrucksweise im Beitrag ist sicherlich als unfreundlich und derb anzusehen, die getätigten Aussagen bewegen sich nach wie vor im Rahmen der Meinungsfreiheit. Der Beitrag kann somit nicht als sanktionswürdig angesehen werden.


    Trotz Einstellung der Meldung bittet die Moderation alle Mitspieler nach wie vor inständig darum, in der Auseinandersetzung miteinander einen anständigen Ton und gegenseitigen Respekt zu wahren. Auch im Eifer der Debatte ist allen hier zuzumuten, daß sie noch einmal ruhig durchatmen und über die Außenwirkung nachdenken können, bevor sie einen Beitrag abschicken.


    Anhang

    Beitrag vom 5. Jänner 2022
    Christian Wildungen:
    "Halten Sie doch einfach Ihren linkslastigen Schacht, Mann und gehen Sie anständigen bürgerlichen Menschen nicht auf den Senkel.
    Belästigen Sie Ihresgleichen! "


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 1. November 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß es sich beim Beitrag um eine „Beleidigung“ handle. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG i.V.m §11 Abs. 1 ebd. darstellen. Die Moderation erkennt zwar an, daß es sich bei dem Wort "Mondkalb" um eine abfällige Bezeichnung handelt, allerdings bewegt sie sich als überspitzendes Wortspiel im Rahmen der Meinungsfreiheit und ist auch nicht als spielbeherrschend anzusehen. Diese Auffassung deckt sich mit Beschluß #96 der Moderation vom 17. Dezember 2021. Der Beitrag ist somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 1. November 2021
    Harald F. Rache:
    "Mondkalb ist ne alte Heulsuse...."


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 10. April hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    (3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.)

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß es sich beim Beitrag um eine „Beleidigung“ handle. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG i.V.m §11 Abs. 1 ebd. darstellen. Die Moderation erkennt an, daß es sich bei "Vollpfosten" in der Tat um eine Beleidigung handelt. Allerdings muß auch der Kontext betrachtet werden, in der sie geäußert wurde. So hat sich bereits im Vorfeld der Äußerung eine angespannte Situation aufgebaut. Dies entschuldigt zwar nicht die Äußerung dieser Beleidigung oder Beleidigungen im Generellen, hilft jedoch den Beitrag einzuordnen. Die Aussage ist somit nicht nach Art und Ausmaß als spielbeherrschend anzusehen und der Beitrag ist somit nicht sanktionswürdig.


    Anhang

    Beitrag vom 8. April
    Christian Wildungen:
    "Wer, Sie linker Kasper, spricht hier von KINDERN; wer von GREISEN? Sie Vollpfosten! Ich hingegen sorach von gesunden kräftigen Menschen , mit hin Erwachsenen. Wenn Letztres ihr seligster wunsch ist, da sollte sich sicher ein Weg finden lassen."


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 16. April 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß es sich beim Beitrag um eine „Beleidigung“ handle. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG i.V.m §11 Abs. 1 ebd. darstellen. Die Moderation erkennt an, daß Begriffe wie "Kasper", "Clown" und "Deutschlandhasser" als abwertend ausgelegt werden können. Allerdings können die Begriffe dem Ausmaß nach nicht als spielbeherrschend angesehen werden, wodurch sie nach §11 Abs. 1 ModAdminG als persönliches Werturteil geschützt sind. Der Beitrag ist somit nicht sanktionswürdig.


    Anhang

    Beitrag vom 16. April
    Christian Wildungen:
    "Jeden vernünftigen Politiker auf den Posten, hätte so angeredet, Sie Herzinger sind und bleiben aber nur ein KASPER!

    Ein linkslastiges ... wie Sie soll froh sein wenn man ihn freundlich als Kasper betitelt.

    Sie lächerlicher Clown, selbstredent schicken auch wir Spione in unsere Auslandvertretungen.

    Aber bitte ,Gott erhalte ihnen ihren Kinderglauben. Von einem wie Ihnen kann man es ja auch nicht anders erwarten

    Erstens.S sie Kasper, sind es nicht meine Freunde, auch nicht meine Gesinnungsgenossen , zweitens, ist es mir Sch.. -egal wie dort der Aussenminister heißt. Jener ist nur subaltern, also unwichtig! Der Name stand dort nur als Synonym.

    Die genannten Herren, werden noch sinnbildlich gesehen, auf den Gräbern solcher Spinner wie Ihnen tanzen und selbstredet dabei lachen.

    Deutsche Interessen , SIe, ein ausgemachter Deutschland und Deutschenhasser, lächerlich, wenn Sie deutsche Interesen vertreten wollen ,dann treten Sie und ihre Spießgresellen ab von der polotischen Bühne und überlassen die Politik anständigen Deutschen!"


    Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 16. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß es der Beitrag „gewaltverherrlichend" und "verfassungsfeindlich“ sei. Nach Auffassung der Moderation ist jedoch kein Verstoß nach §8 Abs. 1 ModAdminG erkennbar. Die getätigte Äußerung bewegt sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und ist nicht sanktionswürdig.


    Anhang

    Kontextrelevanter Beitrag vom 16. Mai 2022
    Dr. Artem Petruk:
    "Verbot von Parteien, absolute Monarchie, Todesstrafe und Einschränkung der Meinungsfreiheit aber schon, oder was?"


    Gemeldeter Beitrag vom 16. Mai 2022
    Christian Wildungen:
    "Ja und was ist dabei?"


    Kassab – Hirsch