Beschlüsse der Moderation

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 29. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass der Beitrag Homophobie beinhaltet. Nach Auffassung der Moderation handelt es sich bei dem Beitrag des Gemeldeten um den Ausdruck seiner persönlichen Abneigung gegen das Konzept von Homosexualität und greift keine konkreten Personen bzw. Personengruppen an oder wertet sie ab. Die Aussage unterliegt daher der freien Meinungsäußerung und stellt keinen Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG i.V.m. §11 Abs. 2 ebd. dar. Sie ist somit nicht sanktionswürdig.


    Auch wenn der vorliegende Beitrag nicht sanktioniert wird, geht die Moderation auch weiterhin konsequent gegen Homophobie und andere Formen der Diskriminierung vor. Sollte dies der Fall sein, werden diese selbstverständlich geahndet.



    Anhang

    Beitrag vom 29. November 2021
    Christian Wildungen:
    "Nicht allem Schlechten, aber es ist schlecht und wieder die natürliche Ordnung ,von der göttlichen nicht zu reden!

    Mit einem Satz, Homosexualität ist menschlich höchst unanständig, um es mit Ihren Worten auszudrücken!"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Frédéric Bourgeois vom 24. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Frédéric Bourgeois wird verwarnt und mit vier Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig, da er gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG verstößt. Hier wird ein Nutzer als "Zellhaufen schier unbegrenzter Dummheit" bezeichnet. Dies stellt nicht nur eine Beleidigung im engeren Sinne dar, sondern greift einen Menschen in seiner Würde erheblich an. Aus diesem Grund sind vier Verwarnpunkte verhältnismäßig. Die Moderation bittet dringend darum, insbesondere Art. 1 GG zu achten.



    Anhang

    Beitrag vom 24. November 2021
    Frédéric Bourgeois:
    "Wie soll man denn mit einem Zellhaufen schier unbegrenzter Dummheit eine Diskussion führen? Das entbehrt sich jeglicher Vernunft. Herr Wexler, wenn Sie das Bedürfnis haben, mit mir über Sachthemen zu diskutieren, können wir das gern tun. Doch das widerstrebt schon allein dem Wesen Ihrer Ideologie. Wer der Meinung ist, dass man sich innerhalb dieses Landes meiner Stimme entziehen könnte, ist schlicht ein Idiot. Ihre Methodik ist uns wohlbekannt! Sobald Sie sich nicht mehr mittels Ihrer wenig substanziellen Worthülsen wehren können, entziehen Sie sich der Konfrontation. Ein Verhalten, das gleichermaßen beschämend als auch bezeichnend ist. Sie und Ihre Sippschaft sind ein trauriger Haufen."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Friedrich Augstein vom 22. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Friedrich Augstein wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt gegen § 8 (1) Nr. 4 ModAdminG. Die direkt auf den Nutzer Martin Mondtod zielende Bezeichnung als "Taugenichts" ist dazu geeignet, diesen zu beleidigen. Die Moderation sieht im Kontext der gemeldeten Nachricht zwar Gründe, die eine starke Emotionalität des Nutzers Friedrich Augstein begründen. Diese rechtfertigen jedoch nicht die verbale Entgleisung. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich die Beleidigung in einem eindeutigen SimOff-Kontext bewegt.



    Anhang

    Beitrag vom 22. November 2021
    Friedrich Augstein:
    "Das ist auch die einzig angemessene Bezeichnung für Taugenichtse wie Dich."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stroma Kater vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag enthält keine sanktionswürdigen Inhalte. In der Meldungsbegründung wird ein Verstoß gegen § 8 (1) Nr. 4 ("Beleidigung") aufgeführt, den die Moderation jedoch nicht als gegeben ansieht. Die Aussage zu "soviel Dummheit wie hier schon wieder versammelt ist" ist sicherlich Teil eines etwas raueren Sprachgebrauchs, zielt jedoch auf keinen bestimmten Nutzer und ist daher nicht dazu geeignet, als beleidigend aufgefasst zu werden. "Sie Einstein" mag eine provokative Aussage sein, die allerdings in ihrer Schwere nicht die Merkmale einer Beleidigung aufweist. Die Meldung wird daher als unbegründet verworfen.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Stroma Kater:
    "Bei soviel Dummheit wie hier schon wieder versammelt ist, kann man halt irgendwann nicht mehr mit Freundlichkeit. Außerdem ging es um politische Termini, Sie Einstein."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 28. November 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian Wildungen wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wird die Bezeichnung als "Linksgrüner Abschaum" kritisiert. Denkbar ist ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 4 ModAdminG. Nach Auffassung der Moderation wurde der Gemeldete in der vorausgehenden Diskussion durch andere Diskussionteilnehmer stark provoziert und emotionalisiert. Dies rechtfertigt jedoch keine verbale Entgleisungen. Da die Beleidigung sich auf eine konkrete Person bezieht, sie entmenschlicht und in Art und Ausmaß in keinerlei Verhältnis zum vorausgehenden Beitrag des Herrn Holler steht, ist sie nicht durch §11 Abs. 1 ModAdminG geschützt. Somit ist der Beitrag sanktionswürdig .



    Anhang

    Beitrag vom 28. November 2021
    Christian Wildungen:
    "Sie linkesgrüner Abschaum , weder bin ich ihr Großvater , noch ihr Hund!"



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stroma Kater vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass "Stroma Katers aggressive[r] und beleidigende[r] Umgang mit Sahra Baerbock" zu weit gehe. Denkbar ist ein Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG (Beleidigung), da der Beitrag - unter anderem durch die gewählte Artikulation - möglicherweise geeignet ist, absichtlich Empörung hervorzurufen. Nach Auffassung der Moderation handelt es sich bei dem Beitrag des Gemeldeten um eine überspitzte Darstellung eines persönlichen Werturteils von Herrn Kater über Frau Baerbock. Bei der Betrachtung des Kontexts der vorangegangenen Situation wird ersichtlich, dass der Beitrag zwar nicht unbedingt zur Voranbringung einer niveauvollen und sachlichen Diskussion dient, bis dahin aber auch nicht in Art und Ausmaß nicht sonderlich spielbeherrschend erscheint. Somit ist die Aussage nach §11 Abs. 1 ModAdminG geschützt und stellt keinen Verstoß gegen die Spielregeln dar. Sie ist somit auch nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Stroma Kater:
    "Übersetzung: Ich Baerbock, ich nicht in Lage sein mich zu verteidigen, ich nur Blödsinn sagen, müssen beschimpfen andere um abzulenken von meine Dämlichkeit.
    [...]
    Und Sie scheinen wie immer absolut nicht verstanden zu haben, um was es da geht..."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stroma Kater vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass es sich beim Beitrag um eine Beleidigung handele. Ein Verstoß gegen §8 Abs. Punkt 4 ModAdminG ist denkbar, da der Beitrag - unter anderem durch die gewählte Artikulation - möglicherweise geeignet ist, absichtlich Empörung hervorzurufen. Nach Auffassung der Moderation handelt es sich bei dem Beitrag des Gemeldeten erneut um eine überspitzte Darstellung eines persönlichen Werturteils von Herrn Kater über Frau Baerbock. Bei der Betrachtung des Kontexts der vorangegangenen Situation wird erneut ersichtlich, dass der Beitrag wieder nicht unbedingt zur Voranbringung einer niveauvollen und sachlichen Diskussion dient, gleichsam aber nicht sonderlich spielbeherrschend erscheint. Somit ist die Aussage nach §11 Abs. 1 ModAdminG geschützt und stellt keinen Verstoß gegen die Spielregeln dar. Sie ist somit auch nicht sanktionswürdig.


    Auch wenn der gemeldete Beitrag nicht sanktionswürdig ist, stellt die Moderation fest, dass die Diskussion, in der er geschrieben wurde, kein wünschenswertes Aushängeschild für eine erfolgreiche und ernstzunehmende Politiksimulation ist.

    Daher seien alle Mitspielenden, aber insbesondere die Teilnehmenden jener Diskussion, dazu aufgerufen, in einer vergleichbaren künftigen Situation vor dem Abschicken eines Beitrags noch einmal zu überlegen, ob er wirklich einen Mehrwert für das Thema hat und einem gewissen zivilisatorischen Grundanspruch genügt.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Stroma Kater:
    "Ich wieder nix können sprechen. Ich Baerbock sein."



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 12. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Artikelkommentar ist sanktionswürdig. In der Meldungsbegründung wird argumentiert, der Beitrag relativiere den Faschismus in Deutschland. Die Moderation hält die durch den Nutzer Christian von Wildungen getätigten Aussagen jedoch für von der Meinungsfreiheit gedeckt. Weder anhand des ModAdminG noch anhand des StGB lassen sich Verstöße ableiten.


    Abseits dieses geprüften Sachverhalts verstößt der gemeldete Kommentar jedoch tatsächlich gegen das ModAdminG. Heranzuziehen ist hierfür § 8 (1) Nr. 3 ("Trennungsgebot"). Artikelkommentare bewegen sich, wie die meisten im Forum geposteten Nachrichten, im SimOn-Bereich. Ein Verweis auf die nur SimOff vorhandene Möglichkeit der Meldung von Beiträgen (hier als "anscheissen" bezeichnet) ist gemäß ModAdminG unzulässig und wird daher sanktioniert.



    Anhang

    Beitrag vom 12. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Schon wieder eine glatte Lüge es wurde nie behauptet FASCHISMUS habe es NIE gegeben!

    Vielmehr wurde gesagt FASCHISMUS hat es auf deutschem Boden nie gegeben, sonden nur den artverwandten NATIONALSOZIALISMUS!


    PS=Falls nur wieder so ein linksorienter KASPER meint , dieses als meldewürdig anscheissen zu müssen bitte sehr, es wird von diesen Typen nichts anderes erwartet."



    Entscheidung gemäß §15 Abs. 1 Satz 2 ModAdminG ergangen am 22. Dezember 2021 durch:
    Hirsch
    Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 12. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag keine Verstöße. In der Begründung wird ein "[gewaltandrohendes] Verhalten gegenüber der I;L[sic]" geltend gemacht. Die Moderation stellt fest, dass die durch den Nutzer Christian von Wildungen getätigte Aussage Teil eines rauen Sprachgebrauchs ist und bittet dahingehend um Mäßigung. Es handelt sich jedoch nicht um eine Gewaltandrohung, schon gar nicht in konkreter Art und Weise, welches zu sanktionieren wäre, sondern lediglich um den Ausdruck einer Meinung bzw. eines Wunsches. Das ebenfalls beklagte "[aggressive] Verhalten" ist ebenfalls nicht sanktionierfähig. Die Meldung wird daher als unbegründet verworfen.



    Anhang

    Beitrag vom 12. Dezember 2021
    Christian von Wildungen:
    "Hoffe die Polizei ist mit Wasserwerfern, Tränengas , Taser, Gummiknüppel und Gummigeschossen dabei, um den verdammnten Kommunisten den Arsch zu verbleuen!"


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 12. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag verstößt nicht gegen das ModAdminG. In der Begründung wird argumentiert, der Nutzer verstoße gegen § 8 (1) Nr. 3 ("Trennungsgebot"). Die Moderation stellt fest, dass der Beitrag durch eine Referenz auf den früheren Account der Nutzerin Dr. Irina Christ, Herbert Müller, eine Vermischung zwischen SimOn und SimOff herstellt. Das Preuß ist jedoch prinzipiell als Raum zu verstehen, an dem beide Modi zeitgleich oder abwechselnd den Diskurs bestimmen können. Im Rahmen des Kontextes, in dem der Autor des gemeldeten Beitrags als zunächst "Competenz-Harald" bezeichnet wird, wodurch wiederum klar eine SimOff-Situation erzeugt wird, sieht die Moderation im Verweis auf den früheren Account der Diskussionspartnerin ein Stilmittel, um der eigenen Sichtweise Ausdruck zu verleihen. Es liegt daher kein Verstoß gegen das Trennungsgebot vor.



    Anhang

    Beitrag vom 12. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Ja, Frau Verfassungsbrecherin und Verfassungsschutzallianzbeobachterin Christ!"


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 12. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Nach Ansicht der Moderation ist der gemeldete Beitrag nicht sanktionswürdig. In der Begründung wird ein Verstoß gegen § 8 (1) Nr. 3 ("Trennungsgebot") aufgeführt. Aufgrund der vorausgehenden Nachrichten zum Thema "Länderhopping" ist hier jedoch von einer SimOff-Situation auszugehen. Darüber hinaus ist das Preuß generell dafür geeignet, solche SimOff-Themen anzusprechen. Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot kann hier demnach nicht vorliegen.



    Anhang

    Beitrag vom 12. Dezember 2021

    Harald F. Rache:
    "Mein Gott, dahinter steckt die gleiche Person, die Euch noch vom Verfassungsschutz beobachten lassen hat. Der schäbigste Sozenkanzler Deutschlands. Wird Zeit, dass er endlich abzischt."


    Hirsch – Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Christian Wildungen vom 4. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass durch die Bezeichnung "beschissenes Drecksblatt" nicht nur die SimOn-Institution sondern auch die Person hinter dem Medium angegriffen wird und eine SimOff-Wirkung erzielen kann. Die Moderation erkennt an, dass die gemeldete Bezeichung durchaus als grobe Beleidigung (§8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG) anzusehen ist. Es gilt zu prüfen, inwiefern die gebrauchte Wortwahl nach §11 Abs. 1 ebd. geschützt ist. Die Aussage ist in den Kontext zu setzen: Vorangegangen war die erneute Darstellung der Partei FFD in der Farbe Braun durch das Medium, obwohl Vertreter der Partei jenes Medium (wie auch andere Medien) zahllose Male dazu aufgefordert haben, dies zu zu unterlassen. Durch diese Provokation ist davon auszugehen, dass Gemeldete die Aussage unter großer Emotionalisierung getätigt hat. Dies rechtfertigt zwar keine Beleidigung, jedoch bewegt sich die Aussage im Kontext gewiss noch innerhalb eines Rahmens des Erwartbaren infolge der Provokation und ist entsprechend auch nicht als spielbeherrschend anzusehen. Sie ist somit durch §11 Abs.1 ModAdminG geschützt. SimOn kann von keiner persönlichen Beleidigung ausgegangen werden, da die Aussage sich auf eine generelle Institution, nicht auf eine einzelne Person bezieht. Die Moderation kann nicht bestreiten, dass die Aussage eine gewisse SimOff-Wirkung erzielen mag, allerdings hält Moderation eine Sanktion aufgrund dessen in diesem speziellen Kontext für nicht gerechtfertigt. Indem der Gemeldete (und weitere Parteimitglieder des FFD) in vorangegangen Beiträgen des Mediums im fraglichen Thread mit Fleiß provoziert wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die Person hinter dem Medium bereits im Vorfeld mit einer harschen Reaktion durch den Gemeldeten rechnen konnte. Eine einseitige Bestrafung des Gemeldeten wäre demnach nicht verhältnismäßig.



    Anhang

    Beitrag vom 4. Dezember 2021
    Christian Wildungen:
    "Es ist egal, ob uns dieses beschissene, unwichtige linkslastige Dreckblatt farbmässig, in eine gewisse Ecke rücken will, wir wissen, das Linke jenen , die man uns andichtet, weitaus näher stehen als wir!"


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stroma Kater vom 5. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass ein Mitspieler "als Hitler bezeichnet" wird und eine "sol[c]he Beileidigung in keinem[...] Fall gerechtfertigt" sei. Nach Auffassung der Moderation ist ein Vergleich anderer Personen mit Persönlichkeiten des nationalsozialistischen Deutschlands grundsätzlich geeignet, das Gegenüber abzuwerten und für Empörung zu sorgen. Im Kontext der Situation ist die Aussage jedoch weder nach Art, Ausmaß oder Häufigkeit als beleidigend und spielbeherrschend anzusehen. Sie stellt eine durch die Meinungsfreiheit gedeckte humoristische Äußerung dar und ist nach §9 ModAdminG sowie §11 Abs. 1 ebd. geschützt. Der Beitrag ist somit nicht sanktionswürdig.


    Die Moderation bittet dennoch weiterhin alle Mitspielerinnen und Mitspieler, grundsätzlich auf Vergleiche mit dem Nationalsozialismus zu verzichten; sowohl mit Rücksicht aufeinander, als auch aus Respekt vor den Opfern.


    Anhang

    Beitrag vom 5. Dezember 2021
    Stroma Kater:
    "Grüß Gott, Herr Hitler. Ich dachte Sie wären schon längst verschieden, hatten die Verschwörungstheoretiker mit der Argentiniengeschichte also doch Recht?"


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed vom 16. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Finn van der Speed wird verwarnt und mit zwei Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Artikelkommentar ist sanktionswürdig. In der Meldungsbegründung wird argumentiert, es handle sich um Spam und diene zur Provokation. Die Moderation hält die durch den Nutzer Finn van der Speed getätigten Aussagen jedoch nicht nach §8 Abs. 1 Punkt 1 ModAdminG sanktionierbar. Nach dem Gesetz muss es sich, um eine "nicht bloß unerheblichen Anzahl von Beiträgen" handeln, die nebst Störung des Spielflusses auch "keinen Bezug zum Ausgangsbeitrag aufweist". Weder der erste, noch der letzte Punkt ist auf den Beitrag anwendbar.


    Abseits dieses geprüften Sachverhalts verstößt der gemeldete Kommentar jedoch tatsächlich gegen das ModAdminG. Heranzuziehen ist hierfür § 8 (1) Nr. 3 ("Trennungsgebot"). Bei dem gestarteten Thema "Bärenhagen" handelt es sich zweifelsohne um einen SimOn-Sachverhalt zur Darstellung der Hintergrundgeschichte eines SimOn-Charakters. Ein Verweis auf einen möglichen Doppelaccount ("DA") ist nur im SimOff möglich. Daher ist der Beitrag gemäß ModAdminG unzulässig und wird daher sanktioniert.



    Anhang

    Beitrag vom 16. Dezember 2021
    Finn van der Speed:
    "Schön, der DA hat also auch sein Land geclaimed..."


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 14. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass der Beitrag "beleidigend" sei. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 4 ModAdminG. Nach Auffassung der Moderation wird im Beitrag keine konkrete Person oder Personengruppe angesprochen oder konkret abgewertet, weshalb nicht von einer Beleidigung oder Diskriminierung ausgegangen werden kann. Über die inhaltliche Richtigkeit von Aussagen der Mitspielerinnen und Mitspieler trifft die Moderation weder eine Aussage, noch fällt sie Urteile darüber. Der Beitrag ist von der Meinungsfreiheit gedeckt und somit nicht sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 14. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Grundsätzlich lehne ich diesen Gender-Gagawahn aber selbstverständlich ab. Dies gilt im Übrigen auch für Unisex-Toiletten und andere arglistige Ideen. Der Herrgott hat nämlich exakt zwei Geschlechter erschaffen und nicht 450."


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 14. Dezember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung werden die Bezeichnungen "Umgebauter" und "Reptiloide" gerügt. Denkbar ist ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 4 ModAdminG (Diskriminierung). Nach Auffassung der Moderation ist die Bezeichnung "Umgebauter" diskriminierend gegenüber transgeschlechtlichen Personen, die eine geschlechtsangleichende Operation vollzogen haben, da diese aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe beleidigt und entmenschlicht werden. Dies stellt einen Verstoß gegen §11 Abs. 2 ModAdminG dar.


    Durch die Nennung im gleichen Zusammenhang mit "Reptiloiden" (fiktionalen Echsenwesen aus der Science-Fiction- und Fantasy-Literatur) werden ungeschlechtliche, intergeschlechtliche und transgeschlechtliche Personen ihrer Würde als Menschen beraubt und ihr Recht auf persönliche Ehre verletzt (Art. 5 Abs. 2 GG). Der Beitrag ist nicht durch §11 ModAdminG geschützt und stellt einen Verstoß gegen die Regeln der Simulation dar. Er ist somit sanktionswürdig.


    Ganz gleich, ob es sich um die realistische Simulation eines konservativen Politikers oder einer konservativen Politikerin handelt, werden trans- wie auch homophobe Äußerungen im Rahmen der Spielregeln mit voller Härte durch die Moderation geahndet.



    Anhang

    Beitrag vom 14. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Pardon, ich meine natürlich spezielle Toiletten für ein Neutrum, Zwitter, Umgebauten, Reptiluiden und was es in diesen rot-rot-grünen Wolkenkuckucksheimen alles so gibt."


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Harald F. Rache vom 14. Dzember 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Harald F. Rache wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde wie folgt begründet:


    "Es liegt ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 3 ModAdminG vor.


    Herr Rache zielt mit einem Sim-On-Beitrag auf die Person "Herbert Müller", in dem Wissen, dass Frau Christ diesen Charakter vorher simuliert hat. Jedoch sind verschiedene Accounts im Regelfall sim-on auch als zwei unterschiedliche Personen zu betrachten. Entsprechend ist dies ein Verhalten, dass gem. § 10 Abs. 3 ModAdminG einer realistischen Simulation widerspricht und auch von objektiven Dritten in dieser Situation so nicht vorgenommen hätte werden können. Herr Rache verwendet zur Diskreditierung von Frau Christ Wissen, dass er in einer nicht simulierten Person gewonnen hat (§ 10 Abs. 3 S. 2 ModAdminG). Der Tatbestand des Verstoßes gegen das Trennungsgebot ist somit offensichtlich erfüllt und Herr Rache zu sanktionieren."


    Die Moderation schließt sich der Begründung der meldenden Person vollumfänglich an. Zwar handelt es sich beim "PREUẞ" um einen Thread in dem sowohl SimOn- als auch SimOff-Beiträge verfasst werden, allerdings wird aus dem vorangegangenen Kontext sowie der fehlenden Kennzeichnung von SimOff-Aussagen (gem. §3 Abs. 1 vDGB) klar ersichtlich, dass es sich um einen SimOn-Kontext handelt, in dem das Trennungsgebot zu beachten ist. Somit ist der Beitrag sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 14. Dezember 2021
    Harald F. Rache:
    "Mir sagt es selbstverständlich was. Sagt Ihnen denn das Recht auf freie Meinungsäußerung etwas? Ich darf es nämlich schon schade finden und meine Bedenken äußern. Das Ihnen dieses Recht allerdings nichts sagt, dass weiß ich ja. Sie lassen ja lieber jeden vom Verfassungsschutz beobachten, sofern er nicht bei drei auf den Bäumen ist. Der Spitzelkanzler hat zum Glück fertig."


    Klinkert – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Johannes Lichter vom 17. Oktober 2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Einstellungsbescheid wird ausgestellt, da nach Ansicht der Moderation keine gezielte Provokation vom Beklagten ausgeht. In diesem Fall geht der Beschuldigte nicht direkt auf den Geschädigten mit Hilfe einer Beleidigung oder Ehrverletzung los. Zum anderen lässt die Tatsache, dass kein erneuter Beitrag in dem betroffen Thread mehr erfolgt ist. Je nach Auslegung und Interpretation der besagten Nachricht kann zwar eine sehr niederschwellige Provokation des Geschädigten festgestellt werden, sodass durchaus ein Verdacht des Trollings aufkommen kann. Auf Grund der zu großen Niederschwelligkeit und der Tatsache, dass durch den Beschuldigten keine weitere Maßnahmen in die Richtung des Trollings in diesem Zusammenhang vorgenommen wurde, sodass keine spielbeherrschende und störende Sache vorliegend ist, wird die Meldung mit einem Einstellungsbescheid geschlossen



    Anhang

    Beitrag vom 17. Oktober 2021
    Johannes Lichter
    "begibt sich zum gemeinsamen Sonntagsspaziergang mit paar Freunden von den DGB-Gewerkschaften zu den Siedlungen der Arbeitnehmer des Feudalherrn Wildungen und verteilt DGB-Flyer mit den grundlegenden Arbeitnehmerrechten in Deutschland. Die Frauen und Männer nehmen die Flyer gern entgegen, um sie interessiert zu lesen."



    Fürst - Klinkert


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Stroma Kater vom 20.10.2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig. Hier findet keine Beleidigung oder Ehrverletzung gezielt gegen irgendeinen an der Sim Beteiligten statt. Der Vorwurf der Hirnbefreitheit richtet sich nicht gegen einen Mitspielenden, sondern gegen die im vorigen Diskurs getätigten Aussagen in der Auseinandersetzung um die Frage, wie man Drogenabhängige bei der Verteilung von Sozialwohnungen am besten unterstützt werden könne. Die Hirnbefreitheit richtet sich also gegen die hier getätigte Argumentationsführung.



    Anhang

    Beitrag vom 20.10.2021
    Stroma Kater:
    "Wohnungen nur an Drogenabhängige zu vergeben, die eine Entzugstherapie machen ist also ein Vernachlässigen dieser Leute? Mitnichten, genau das Gegenteil ist der Fall, denn so schaffe ich Anreize dass die Menschen von dem Zeug loskommen. Mit Ihrem Modell sage ich doch nur "Schaut her, macht weiter mit dem Scheiß, wir geben euch trotzdem gratis Wohnungen." Zwei Möglichkeiten: Entweder Ihre Attacke gegen die Allianz ist relativ hirn- und sinnbefreit, oder Sie treten für die Normalisierung des Konsum ALLER Drogen ein."


    Fürst - Klinkert



  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N ST E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 26.10.2021 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird nicht verwarnt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig. Grundsätzlich enthalten die Ausdrücke "hirnverbrannter Kasper" und linker Spinner" ein gewisses beleidigendes Potential. Es ist daher wünschenswert, dass die Verwendung von solche Ausdrücke unterlassen wird. Dieses beleidigende Potential ist allerdings sehr gering, sodass also nicht wirklich eine Ehrverletzung oder ähnliches durch die beiden getätigten Aussagen bewirkt wird.



    Anhang

    Beitrag vom 26.10.2021
    Christian von Wildungen:
    "Der einzige hirnverbrannte Kasper sind Sie linker Spinner, ich freue mich, dass Sie nun endlich Ihren schäbigen roten Rand halten! PUNKT!!"


    Fürst - Hirsch