Beschlüsse der Moderation

  • Beschluss vom 26.08.2021



    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verwarnt und mit einer Strafe von 6 Punkten belegt:



    Beitrag von Christian von Wildungen im Thread "TH 006|17-Entwurf eines 1. Gesetzes zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie"



    "Herr Präsident,

    hohes Haus


    ich gabe dies Machwerk genannt Gesetz helesen unf ich bin entsetzt .


    Zweimal haben Typen mit "SOZIALIST" im Parteinamen versucht die Grundrechte einzuschränken , nun zum dritten Mal!


    Mit diesem ERMÄCHTIGUNGSGESETZT, stellt sich die SDP auf eine Stufe mit NSDAP unf SED!


    Das sich nun ausgerechnet Thüringen, dass den ersten NSDAP-Ministerpräsidenten, noch vor der Machtergreifung stellte, dass als erstes Land der russischen Besartzungszone , seinen Ländestatus aufgab und den amtieren bürgerlichen MP, durch einen verdammten Kommunisten ersetzte, sich jetz wieder hervortut, indem es ein Ermächtigungsgesetz erlässt, welches bundesweit übernommen werden könnte, diese Gefahr besteht durchaus, ist nicht nur traurig , es ist beschämend.


    Ich bitte alle Abgeordneten der KONP, schließen Sie sich mu BUW und AVD zusammen um dieses Ermächtigungsgesetz zu verhindert.


    Ich danke Ihnen für ihr Gehör, Gott schütze Thüringen."



    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:


    I.


    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen §§ 8 Abs. 1 S. 4, und 11 Abs. 1 des ModAdminG verstoßen.



    II.



    Bei dem gemeldeten Beitrag stellt der Kollege Wildungen Parteien dieser Sim mit der NSDAP gleich und stellt ein Gesetz im Thüringer Landtag mit dem Ermächtigungsgesetz gleich. Dies stellt eine Verharmlosung des Nationalsozialismus gleich und grenzt an volksverhetzenden Inhalten. Aufgrunddessen wurde entschieden, dem Betroffenem eine höhere Strafe aufzuerlegen.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes und dessen Strafbarkeit durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 26.08.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verworfen und mit keiner Strafe belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Stroma Kater im Thread "BMIJ | Bundesinnenminister Lewerentz gibt Dunkelfeldstudie zu Hasskriminalität gegen LSBTI in Auftrag"



    "Danke für das Kompliment. Wenn Hausverstand und Vernunft widerlich sind, dann bin ich das natürlich gerne. Schönen Tag noch. Oh, und hätten Sie vielleicht eine Maus für mich, ich identifiziere mich gerade als Habicht..."



    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    Die Begründung der Meldung bezieht sich auf den allgemeinen Umgang mit dem verhalten gegenüber Provokationen gerichtet an Menschen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Auch wenn die Simulation aufgrunddessen bereits Mitglieder verloren hat, ist in dem gemeldetem beitrag keine Beleidigung zu erkennen.



    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit, dass keine Sanktionen folgen würden, durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 26.08.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verwarnt und mit einer Strafe von 2 Punkten belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Stroma Kater im Thread "BMIJ | Bundesinnenminister Lewerentz gibt Dunkelfeldstudie zu Hasskriminalität gegen LSBTI in Auftrag"



    "Natürlich ist diese Studie grundsätzlich sinnvoll, niemand sollte aufgrund seiner sexuellen Orientierung Gewalt erfahren müssen. Doch erachte ich es für sehr bedenklich, dass in dieser Studie auch Hirngespinste wie "geschlechtliche Identitäten" eine Rolle spielen, trägt dies doch lediglich zur weiteren Akzeptanz solcher psychischen Erkrankungen bei. Vor allem von Ihnen, als Parteivorsitzender der Konservativen, hätte ich mir dahingehend eine andere Linie gewünscht, doch seis drum. Wir leben offenbar in einer Welt, wo das Abnormale zum Normalen und das Kranke zum Gesunden verklärt wird. Traurig aber wahr."


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    I.


    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen §§ 8 Abs. 1 S. 4, und 11 Abs. 1 des ModAdminG verstoßen.



    II.

    In dem gemeldetem Beitrag werden Menschen, die sich einem anderem Geschlecht zugehörig fühlen als psychisch krank bezeichnet und damit diskriminiert. Dies verstößt gegen §§ 8 Abs. 1 S. 4 und kann Mitspieler verletzen und ihrer Ehre angreifen.



    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ


  • Beschluss vom 26.08.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verworfen und mit keiner Strafe belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Christian von Wildungen im Thread "BMIJ | Bundesinnenminister Lewerentz gibt Dunkelfeldstudie zu Hasskriminalität gegen LSBTI in Auftrag"



    "Keine Bange Gnädigste, bei uns

    dem BUW, sind ganz normale geistig gesunde Menschen ,also Männer und Frauen und niemand will etwas anderes sein."




    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    Der Meldung ging keiner begründung durch den Antragssteller voraus. Aus Sicht der Moderation ist keine justiziable Äußerung durch Christian von Wildungen erkennbar.



    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit, dass keine Sanktionen folgen würden, durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ


  • Beschluss vom 27.08.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verworfen und mit keiner Strafe belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Alex Regenborn im Thread "BMIJ | Bundesinnenminister Lewerentz gibt Dunkelfeldstudie zu Hasskriminalität gegen LSBTI in Auftrag"



    "Nach der Logik ist es also auch okay einen Neonazi zu simulieren oder was? Also sorry, aber das ist einfach Quatsch. Lass so einen Scheiß doch einfach und respektiere es, dass hier Leute mitspielen, die in dieser Simulation nicht den gleichen dummen Quark wie im RL hören wollen. Und auf den Rest gehe ich nicht ein, du scheinst dein Gehirn ja nicht dafür nutzen, das zu verstehen."




    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    Die Begründung des Antragsstellers sieht eine simoff-Beleidigung darin, dass er laut Beitrag "[sein] Gehirn nicht dafür nutzen [würde], das zu verstehen." Die Moderation erkennt zwar den simoff-Charakter der Nacheicht, stimmt dieser Argumentation jedoch nicht zu. Weder sind eine persönliche Beleidigung, noch eine Herabwürdigung der angegriffenen Person zu erkennen. Wenngleich die Moderation den unbedachten Sprachgebrauch im gemeldeten Beitrag anmahnt, sieht diese in jenem Fall keinen Grund für eine Strafe.



    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit, dass keine Sanktionen folgen würden, durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 27.08.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verwarnt und mit einer Strafe von 4 Punkten belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Christian von Wildungen im Thread "Landtagskantine „Zum heißen Brätl"



    "Schreiben Sie die Wörter Plärren undf Geplärre in Ihr Buch , dann bedarf es nicht solcher Meldung, Gwinner!

    Plärren bedeuten Schreien und Geplärr bedeut halt Geschrei!

    Achso weiterhin viel Freude beim Anscheißen!"


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    I.


    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen § 8 Abs. 1 S. 7 verstoßen.



    II.

    In dem gemeldetem Beitrag missbraucht der Moderator Christian von Wildungen erneut seine Rechte nach § 8 Abs. 1 S. 7, indem er einen gemeldeten, jedoch nicht abgehandelten Beitrag öffentlich thematisiert und dafür nutzt, simon gegen eine Person vorzugehen und diese anzugreifen. Da dies nicht der erste Fall des Rechtemissbrauchs des Spielers Christian von Wildungen ist und ein Rechtemissbrauch generell schwerer wiegt, hat sich die Moderation für eine erhöhte Strafe ausgesprochen.



    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • So, das war es erstmal für jetzt. Sollte die nächsten Tage weiter so gehen, da noch einiges offen ist. Aber wir haben durchaus etwas geschafft, wo Felix und Sebastian gut geholfen haben. Ich hoffe, dass die Moderation, auch und vorallem ich persönlich, demnächst dauerhaft zeitnah bearbeiten und entscheiden können.

  • Beschluss vom 08.09.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verwarnt und mit einer Strafe von 2 Punkten belegt.



    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Christian von Wildungen im Thread "Aufruf zur Vernunft Jonathan Schmidt |SDP"


    Lübke war kein harmloser Deutscher, dass er zu Tode kam. kann man zwar bedauern, aber immerhin hat jener Deutsche aufgefordert dieses Land zu verlassen , damit man fremdländische Dahergelaufene unterbringen können, mithin also ein Volksverräter!

    Die junge Polizistin ist ein wahthaft bedauerliches harmloses Opfer , viel mehr als dieser verdammte Lübke.

    In Hinblick auf diese junge Frau ist mein Satz zu revidieren!



    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener



    I.

    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen § 8 Abs. 1 S. 4 und §11 Abs. 1 des ModAdminG verstoßen

    II.

    Im gemeldeten Beitrag wird der verstorbene Regierungspräsident Walter Lübcke mit dem „Volksverräter“ beleidigt. Die geäußerte Beleidigung zielt darauf ab das Ehrgefühl einer bereits verstorbenen realexistierenden Person zu verletzten. Diese Ziel wird durch den Terminus „Volksverräter“ zweifelsfrei erreicht. Dies verstößt gegen § 8 Abs. 1 S. 4 und §11 Abs. 1.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Sebastian Fürst


  • Beschluss vom 08.09.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verworfen und mit keiner Strafe belegt.



    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Martin Mondtod im Thread "Plakatwand zur VIII. Bundestagswahl"



    Gemeldet wurde hier ein Plakat, das als Hintergrund eine Szene von den Reichsparteitagen der NSDAP in Nürnberg aufweist. Zudem ist das Plakat im FDD Design gestaltet und wird von der Aufschrift „Alle Guten Dinge sind drei! Endlich mal einen Weltkrieg gewinnen!“ geziert.

    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen: Verwendung unseres Designs und Unterstellung verfassungsfeindlicher Taten in der Zukunft.



    Der erste Teil der Begründung, der die Feststellung der unerlaubten Verwendung des Design zum Ziel hat, ist in diesem Fall nicht relevant, denn nach dem ModAdminG kann eine solche Tat nicht von der Moderation nicht bestraft werden. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine Beleidigung gem. §11 Abs. 1, da dieses Plakat zum Zwecke der Satire erstellt wurde. Es muss hier also von einer bewussten Provokation zum Zwecke der Satire ausgegangen werden. Eine Bestrafung jeglicher Art findet folglich nicht statt.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Sebastian Fürst


  • Beschluss vom 08.09.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verworfen und mit keiner Strafe belegt.



    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Servus im Thread "Plakatwand zur VIII. Bundestagswahl"



    Gemeldet wurde hier ein Plakat, das als Hintergrund einen grünen und einen roten Farbtopf aufweist. Zudem ist das Plakat im FDD Design gestaltet und wird von der Aufschrift „Rot – Grün für Deutschland. Wählt jemand anderes, aber bloß nicht uns“ geziert.


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen: Wiederrechtliche Nutzung unf Verunstaltung fremden Eigentums!



    Die Begründung, die die Feststellung der unerlaubten Verwendung des Design zum Ziel hat, ist in diesem Fall nicht relevant, denn nach dem ModAdminG kann eine solche Tat nicht von der Moderation nicht bestraft werden.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Sebastian Fürst


  • Beschluss vom 19.10.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verworfen und mit keiner Strafe belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Alex Regenborn im Thread "Wenn die Grenze überschritten wird..."



    "Kann es sein, dass du nix verstehst?"


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    In dem gemeldetem Beitrag wird die Person Stroma Kater gefragt, ob er "nix versteh[en würde]". Auch wenn der Charakter des Beitrags negativ ist, ist diesem keine klare Beleidigung oder Herabwürdigung der Person Stroma Kater zu entnehmen.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Nicht-Sanktionierung des Beitrags durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 19.10.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verworfen und mit keiner Strafe belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Martin Mondtod im Thread "Wahl | Bundeskanzler"



    "Mein Gott, Klappe da drüben! Benehmen Sie sich mal gefälligst!"


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    In dem gemeldetem Beitrag wird die Person Christian von Wildungen dazu aufgefordert "[sich gefälligst zu benehmen]". Weder das, noch der Ausruf "Klappe da drüben" reichen nach Meinung der Moderation für eine, wie gefordert, Verwarnung wegen Spam. Der unparlamentarische Ton kann durch das Bundestagspräsidium, aber nicht durch die Moderation gerügt werden.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Nicht-Sanktionierung des Beitrags durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 19.10.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation abgehandelt und mit einer Strafe von 2 Punkten belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Christian von Wildungen im Thread "TH 007|017| Kleine Anfrage - Leitlinien Ihrer Wirtschaftspolitik"



    "Herr Che, Marx und Klassenkampf lächerlich, gut das Sie nicht noch den alten Fritze Engels in Spiel brachten, den dann wäres es an Lächerlichkeit nicht meht zu überbieten.

    Weder Carl Heinrich Marx d. J. , Friedrich Victor Engels d. J.noch Wladimir Iljitsch Uljanow hielten auch nur ein Quentchen von der Unterschicht, also den arbeitenden Massen.

    Das guter Mann, trifft ebenso auf die Herren Fidel Castro Ruz und Ernesto Guervarra della Serna zu, gleich auch, um ihn in den Reigen mit aufzunehmen, auf Josef Wissiariniwitsch Dsgugasgwilli , zu.

    Wissen sie Herr Che, wer wirklichen Klassenkampf wollte? Die Anarchisten und Arnarchosyndikalisten, je blutiger um so besser war deren credo.

    Marx hat das immer abgelehnt .

    Der Mann ist Zeit seines Lebens, genau wie Engels ein Großbürger geblieben.

    Es ist also Unsinn wenn Sie sich beim Klassenkampf auf Charly Marx berufen,

    nehme an Sie haben diesen Satz aus dem "Manifest" in den falschen Hals bekommen „Die Geschichte aller bisherigen Gesellschaft ist die Geschichte von Klassenkämpfen“?

    Marx war Theoretiker, Ökonom. er bot etwas an rief aber nie dazu auf im Gegenteil!

    Klassenkampf hat Marx nicht verfunden,wir finden den Begrif bei Niccolò Machiavelli, Claude-Henri de Rouvroy, GrafSaint-Simon,Louis Adolphe Thiers, Ferdinand Tönnies, als Theorien.

    Als wenn überhaupt Klassenkampf ,dann der unsere,der bürgerliche, mit seiner einfachsten Form, der Verlängerung des Arbeitstages bei gleich bleibendem Lohn!"


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    I.


    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen §§ 8 Abs. 1 S. 1 des ModAdminG verstoßen.



    II.

    In dem gemeldetem Beitrag hält der Mitspieler Christian von Wildungen einen Monolog während einer bereits beantworteten Anfrage. Weder wurde der gemeldete Spieler zum Thema in jener Anfrage gemacht, noch stellte der Spieler diese Anfrage. Der Beitrag stört deshalb den Spielablauf in unnötiger Art und Weiße.



    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 19.10.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation abgehandelt und mit einer Strafe von 2 Punkten belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Harald F. Rache im Thread "Europadialog | Harald Rache in den Niederlanden"



    "Ach ja, Sie sind mir auch so ein Heini. Immer gegen uns unsachlich hetzen und obendrein völlig am Thema vorbei!"


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    I.


    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen § 8 Abs. 1 S. 4 und §11 Abs. 1 des ModAdminG verstoßen.



    II.

    In dem gemeldetem Beitrag beleidigt der Spieler Harald Rache den Spieler Jonathan Schmidt als Heini. Die Moderation sieht dies als verwarnungswürdigen Beitrag an, der nur auf die Deskreditierung einer anderen Person aus ist.



    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 19.10.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation abgehandelt und mit einer Strafe von 2 Punkten belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Martin Mondtod im Thread "Preuß - Das Lokal aus Berlin-Mitte"



    "Laber nicht so viel scheiße, du hast hier noch nie etwas hinbekommen. Alles was du kannst ist dich widerwärtig irgendwem anzubiedern, sonst garnichts. Außerdem lenke mal nicht vom Thema ab."


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    I.


    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen § 8 Abs. 1 S. 4 und §11 Abs. 1 des ModAdminG verstoßen.



    II.

    Der Charakter des Beitrages ist durchgehend beleidigend und zielt nur darauf ab, eine andere Person (Harald Rache) persönlich anzgreifen und zu stören. Dem Mitspieler Harald Rache wird sinngemäß vorgeworfen, nichts zu können, außer sich anderen "anzubiedern".


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 19.10.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation abgehandelt und mit einer Strafe von 2 Punkten belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Martin Mondtod im Thread "Preuß - Das Lokal aus Berlin-Mitte"



    "Alter, machn Kopf zu. Ist ja nicht zu ertragen so viel Intelligenzverweigerung..."


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    I.


    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen § 8 Abs. 1 S. 4 und §11 Abs. 1 des ModAdminG verstoßen.



    II.

    Der Charakter des Beitrages ist durchgehend beleidigend und zielt nur darauf ab, eine andere Person persönlich anzgreifen und zu stören. Mit den Äußerungen "machn Kopf zu." und "so viel Inteligenzverweigerung" beleidigt Martin Mondtod einen anderen Mitspieler (Harald Rache) in unnötigr Art und Weiße.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 19.10.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation abgehandelt und mit einer Strafe von 2 Punkten belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Christian von Wildungen im Thread "Preuß - Das Lokal aus Berlin-Mitte"



    "Der einzig der den Kopf zu machen sollte Mondtod Sie... sind doch ehr Sie und zwar am besten für immer und ewig!!"


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    I.


    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen § 8 Abs. 1 S. 2 verstoßen.



    II.

    Im Beitrag wünscht Christian von Wildungen dem Mitspieler Martin Mondtod den Tod. Der Beitrag zielt lediglich darauf ab, Empörung Dritter hervor zu rufen und einen Mitspieler persönlich anzugreifen.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 26.10.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation abgehandelt und mit einer Strafe von 2 Punkten belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Christian von Wildungen im Thread "BTW 2021 Prognosen, Meinungen"



    "Das dieses Weib weg ist, das einzig Gute an der Sache alles andere ist Verlaub zum Kotzen!"


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen:



    I.


    Der Beitrag ist nach dem ModAdminG sanktionierbar, da die dort getätigten Aussagen gegen § 8 Abs. 1 S. 4, und 11 Abs. 1 des ModAdminG verstoßen.



    II.

    In dem gemeldetem Beitrag bezeichnet der Mitspieler Christian von Wildungen die noch amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel als "Weib". Weib ist eine veraltete Form für das Wort (Ehe-)Frau, welche mittlerweile eine abwertende, verächtliche Bezeichnung darstellt (https://de.wikipedia.org/wiki/Weib). Mit dieser Abwertung bezieht sich der Mitspieler auf eine Person, die sich außerdem nicht in diesem Forum äußern kann. Der Beitrag ist nicht humoristisch gemeint und bedarf nicht der getätigten Wortwahl und verstößt deshalb gegen § 8 Abs. 1 S. 4, und 11 Abs. 1 des ModAdminG.



    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Mijat Russ

  • Beschluss vom 01.11.2021





    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verworfen und mit keiner Strafe belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Beitrag von Sahra Baerbock im Thread "Gründung der VLinken"


    "Die vLinke ist eine linke, demokratisch-sozialistische Partei in der Bundesrepublik Deutschland


    (Ausführliches Programm folgt)


    Der 7 Punkte Plan der vLinken


    1. Hartz IV durch ein Bürgergeld ersetzen

    2. ÖPNV ausbauen, stillgelegte Strecken wieder in Betrieb+ soziales ÖPVN Ticket für arme und abstiegsgefährdete

    3. Mindestlohn anheben auf 13,00 Euro

    4. Waffenexporte verbieten

    5. Konsequente Friedenspolitik

    6. Stabiles Rentenniveau schaffen, keine Altersarmut nach einem Arbeitsreichen Leben

    7. Austritt aus der Nato"


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen: Doppelte Parteimitglieschaft UPS-VLinke!



    Eine Zuständigkeit der Moderation ist gemäß dem ModAdminG nicht gegeben.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Sebastian Fürst


  • Beschluss vom 01.11.2021


    Folgende Meldung wurde durch Mehrheitsbeschluss der Moderation verworfen und mit keiner Strafe belegt.


    Gegenstand der Meldung war der Account von Sahra Baerbock


    Folgende Begründung ist beigefügt zu entnehmen: Verdacht auf wiederholte Verletzung der Spielregeln

    (siehe etwa Hildegard Schumann, Andreas Hirte)


    Nachdem es sich hier um eine Meldung wegen Doppelaccounts handelt, ist gem. §6 Abs. 2 ModAdminG Angelegenheit der Administration.


    Es wurde im Vorhinein der Entscheidung keine Anhörung nach §14 ModAdminG aufgrund der Klarheit des Tatbestandes durchgeführt.


    i.A.

    Sebastian Fürst