Beschlüsse der Moderation

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Pierre Essel vom 03. Spetember 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Aus Sicht der Moderation kann in diesem Beitrag kein strafwürdiges Verhalten gesehen werden. In der Begründung der Meldung wird auf §8 Abs.1 Nr. 2 ModAdminG bezug genommen und somit Trolling unterstellt.

    Dies ist hier nicht gegeben, da der Beitrag zwar 6 Dislikes, aber sonst keine weiteren Reaktionen erhielt, somit kann nicht von Empörung oder Störung des Spielflusses gesprochen werden.

    Die Simulation von harten und illegalem Drogenkonsum muss jedoch von Seiten der Moderation scharf kritisiert werden. Das Simulationsforum ist für minderjährige Mitspieler offen, eine FSK Einstufung wurde nicht vergeben. Aus diesem Grund sieht die Moderation das simulieren von Konsum illegaler Drogen als nicht notwendig an und ruft dazu auf, dies zu unterlassen.



    Anhang

    Beitrag vom 03. September 2022
    Pierre Essel:
    "macht den Vorhang auf

    sieht Anastasya nackt mit weißem Zeug auf dem Brustkorb


    Ach du Schei**

    macht den Vorhang ganz schnell wieder zu und geht zu Katharina mit großen Augen "


    Kassab - Ende


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Benedikt Dregger vom 22. August 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Dr. Benedikt Dregger wird verwarnt und mit 4 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Die Moderation wurde gebeten sich den Benutzer Dr. Benedikt Dregger anzusehen. Der hier gemeldete Beitrag ist nur symbolisch und der Inhalt des Beitrages ist nicht sanktionswürdig.

    Sanktionswürdig ist jedoch die vom Benutzer Dr.Benedikt Dregger verwendete Signatur in der sich (vor dessen Löschung), nachweislich und auf Basis von Zeugenaussagen bestätigt, Bildnisse, Zeichen und Parolen befunden hatten, welche nahezu 1 zu 1 eine Verbindung zum Nationalsozialismus herstellten. Die Verwendung des Spruches "Deutsche, wehrt Euch" wurde in den Zeiten des Nationalsozialismus mit einem Zusatz (der hier nicht wiederholt wird) verwendet, um eine ganze Bevölkerungsgruppe zu diskreditieren und die Bevölkerung dazu aufzurufen diese Gruppe auszuschliessen. Es stellte eine Kernaussage der Nationalsozialisten dar und ist aus diesem Grund hier in dieser Form unerwünscht und wird von der Moderation aufgrund der engen Nähe zu den 1930er und 1940er Jahren mit 4 Strafpunkten sanktioniert..



    Anhang

    Beitrag vom 22. August 2022
    Dr. Benedikt Dregger:
    "Bayern braucht dringend eine rechtskonservative Regierung!!!! Ich bin bereit, Verantwortung zu übernehmen!!!!!!"


    Kassab - Ende


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Emilia von Lotterleben vom 16. April 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „ekelhafte Sauerei“ gemeldet.

    Auch wenn der Beitrag in einer sehr vulgären Wortwahl und mit ebenso vulgären Inhalt verfasst ist, so erkennt die Moderation keinen Verstoß gegen das ModAdminG.

    Die Moderation möchte dennoch alle Simulierenden auffordern, derartige Beiträge zu unterlassen, da viele minderjährige Mitspielende Teil unserer Plattform sind.



    Anhang

    Beitrag vom 16. April 2022
    Emilia von Lotterleben
    "Telefoniert im Preuß


    Hm ja? Schmutzbanner? Ja, ja, Emilia hier. Wir machen das mit der Lieferung. Ja. 47.000 Stück, ja genau. An die Parteizentrale des FFD. Was? Nein, es ist egal, wie lang die sind. Was? Ach komm Hildegard, bei 47.000 Dildos wird kein Schwein darauf achten wie lang die sind. Das ist dann die Masse, die Eindruck macht. Hmhm. Japs. Heute Nacht noch? Ja, das wäre nice. Supi, ick freu mir. Dir auch frohe Ostern.

    "


    Dutschke - Ende - Kassab


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 25.05.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Homophobie“ gemeldet.

    Die Moderation urteilt, dass der Beitrag einen Verstoß gegen das ModAdminG (alt) gemäß §8 Abs. 4 und §11 Abs. 2 darstellt, da der Inhalt des Beitrags diskriminierend gegenüber Mitgliedern der LGBTQ+ - Community (im besonderen ggü. Homosexuellen Männern) wirkt.

    Der Beitrag ist nicht als Meinungsäußerung zu verstehen, da er explizit normativ verfasst ist.



    Anhang

    Beitrag vom 25.05.2022

    Christian von Wildungen:
    "Ja man beleidigt mich, indem man mich als Schwl abbildet, so etwas Abbartiges ist für jeden normalen Menschen eine sehr schwere Beleidigung!."



    Dutschke - Ende - Kassab


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Ella von Angern vom 01.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Trolling“ gemeldet.

    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten.


    Weiterhin möchte die Moderation in diesem Zusammengang darauf hinweisen, dass der Missbrauch der Meldefunktion zu unterlassen ist und mit Sanktionen geahndet werden kann. Die Funktion der Meldung ist nicht für persönliche Fehden bestimmt



    Anhang

    Beitrag vom 01.11.2022
    Ella von Angern:
    "Wildungen, sie erst recht."


    Dutschke - Ende - Hirsch - Kassab


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Oxana Koslowska vom 01. November 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Dr. Oxana Koslowska wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag wurde aus Sicht des Meldenden als offensichtliches trolling und rassistischen Ressentiments gegenüber Chinesen gemeldet. Nach Meinung der Moderation ist der Beitrag nach §9 ModAdminG (a.F.) zu sanktionieren.
    Der gemeldete Post wie auch ähnliche kurz vorher geschriebene Posts die zum Kontext der Meldung dazu gehören sind ausreichend geeignet als trolling war genommen zu werden und diese zu sanktionieren.


    Was den Rassismus Vorwurf betrifft, kann die Moderation nicht Feststellen ob die benutzten L-Laute sich auf die typisch genutzten L-Laute aus in die Jahre gekommene Filmen und Hörspielen gern genutzte Ausspracheformen für Chinesen handelt und es sich damit um eine Verunglimpfung gegenüber Chinesen handelt, oder ob mit den L-Lauten eher auf etwaige Begriffe wie: Links, Linke, linkslastig usw., verunglimpfend eingewirkt werden soll.


    Daher war nur das im Kontext zu sehende Trolling sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 1. November 2022
    Dr. Oxana Koslowska:
    "Hell Kommissal, hiel hält sich mal wiedel jemand nicht an die linken Legeln des Ledens! Hintelhel!"


    Ende - Dutschke - Hirsch

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed vom 20.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „Nichteinhalten der "ausschließlich Deutsch - Regel" “ gemeldet.

    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten, da der Ausdruck „weird“ zweifelsfrei ein im Deutschen gängiger und vor allem von Jugendlichen häufig genutzter Anglizismus ist.



    Weiterhin möchte die Moderation in diesem Zusammengang darauf hinweisen, dass der Missbrauch der Meldefunktion zu unterlassen ist und mit Sanktionen geahndet werden kann. Die Funktion der Meldung ist nicht für persönliche Fehden bestimmt



    Anhang

    Beitrag vom 20.11.2022
    Prof. Dr. Dr. Finn van der Speed:
    "Weird..."


    Dutschke - Ende - Hirsch - Kassab


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Paul Fuhrmann vom 20.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „homophob[e] Aussage“ gemeldet.

    Da sich der Inhalt des gemeldeten Beitrags klar auf den Eingangsbeitrag des Threads bezieht, ist der Inhalt als Meinungskundgebung zu werten und daher nicht zu sanktionieren.


    Die Moderation erkennt allerdings an, dass die Aussage stark polarisieren kann und auf einige Mitglieder der Community verletzend wirken kann.

    Daher nutzt die Moderation die Situation für einen allgemeinen Aufruf zur gegenseitigen Rücksichtnahme (besonders im SimOff – Bereich der Plattform)



    Anhang

    Beitrag vom 20.11.2022
    Paul Fuhrmann:
    "Lieber quer als queer!"


    Dutschke - Ende - Hirsch - Kassab


  • S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Franz Xaver Schwanthaler vom 21. August 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Franz Xaver Schwanthaler wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung "Beleidigung" gemeldet.

    Der Aussage ging einer hitzigen Diskussion voraus. Dennoch dient Vergleich mit "Dreck" dazu, den Mitspieler herabzuwürdigen und ist in dieser Situation als unverhältnismäßig zu bewerten.

    Es handelt sich daher um einen Verstoß gegen §13 Absatz 1 ModAdminG.

    Aus diesem Grund ist dieser Beitrag sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 21.08.2022
    Franz Xaver Schwanthaler
    "Versehentliche Rechtschreibfehler? Junge, du bist dumm wie Dreck. Das ist der Grund für deine dahin gerotzten Beiträge."


    Dutschke - Ende - Hirsch - von Habsburg

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Benedikt Dregger vom 21. August 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß "Tommies" ein sogenannter "Ethnophaulismus" sei und dies somit "Diskriminierung" begründe. Dies würde einen Verstoß gegen §8 Abs. 1 Nr. 4 ModAdminG (alt) i.V.m. §11 Abs. 2 ebd. (Diskriminierung) darstellen. Im Wortlaut sind dies Aussagen, "welche dazu geeignet sind, eine einer bestimmten Personengruppe zugehörige Person, auch wenn diese nicht eigentlicher Adressat der Aussage ist, aufgrund dieser Zugehörigkeit abzuwerten." Der gemeldete Begriff "Tommies" stammt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs und war eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen einfachen britischen Soldaten. Diese Bedeutung ist auch heute in Großbritannien die geläufige für diesen Begriff. Daneben gilt die Bezeichnung als generell abwertende Bezeichnung für Engländer. Dafür lassen allerdings sich wenig Belege finden, die ursprüngliche Bedeutung überwiegt dabei eindeutig. Nach Auffassung der Moderation ist der Begriff nicht als diskriminierend anzusehen, was sich auch mit der Tatsache deckt, daß an dem Begriff im Laufe der Diskussion keinerlei Anstoß genommen wird. Die getätigten Aussagen bewegen sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und der Beitrag kann nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 21. August 2022
    Dr. Benedikt Dregger:
    "Um es in der Sprache der Tommies zu sagen: Not my problem! Den Flüchtling, der sich nach drei Wochen in unserer Sprache zu artikulieren vermag, möchte ich gerne mal sehen - viele sind dazu ja nicht einmal nach siebenjährigem oder gar jahrzehntelangem Aufenthalt in der Lage! Dass Sie sich über versehentliche Rechtschreibfehler künstlich echauffieren, bestätigt nur, welch armseliges Würstchen Sie sind!!!!


    Ende – Habsburg – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Franz Xaver Schwanthaler vom 21. August 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Franz Xaver Schwanthaler wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt strafwürdiges Verhalten vor. In der Meldung wurde auf das Trennungsgebot hingewiesen. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Punkt 3 ModAdminG (alt). Ein Beitrag kann nur gegen das Trennungsgebot verstoßen, wenn er SimOff-Äußerungen in einer sonst klaren SimOn-Situation beinhält. Der SimOff-Inhalt ist durch die Forderung, "die Spielleitung" solle "solche Gestalten" hinauswerfen, gegeben und wäre in einer realistischen SimOn-Situation nicht geäußert worden. Da der Beitrag ohne entsprechende Kennzeichnung in einem SimOn-Forum und in einer klar ersichtlichen SimOn-Diskussion getätigt wurde, verstößt er gegen das Trennungsgebot. Er ist somit sanktionswürdig.



    Anhang

    Beitrag vom 21. August 2022
    Franz Xaver Schwanthaler:
    "Wieso wirft die Spielleitung solche Gestalten nicht einfach raus?"


    Ende – Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Ernesto B. Dutschke vom 6. Juni 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    (3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.)

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß der Beitrag eine Unterstellung beinhalte. Denkbar ist daher ein Verstoß, §8 Abs. 1 Nr. 4a ModAdminG (alt) i.V.m. §11a Abs. 1 ebd. (Verleumdung). Allerdings muß in Betracht gezogen werden, daß dieses Verbot zum Zeitpunkt, der Meldung noch nicht Bestandteil des ModAdminG (alt) war (Beschluß am 13. Juni 2022). Somit verstößt der Beitrag nicht gegen das ModAdminG (alt) und kann nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 6. Juni 2022
    Ernesto B. Dutschke:
    "Naja, jeder andere kennt auch seinen Namen und stellt sich nicht mit Karnevalsprinz, Drachenlord, Elfenkrieger oder sonstigen Fantasytiteln vor, wie Sie es tun, Christian."


    Ende – Kassab – Hirsch


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von @Dr. Benedikt Dregger vom 21. August 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, dass der Post Trolling verursachen würde zusätzlich zu Streit und Empörung. Dies würd ein Verstoß nach § 9 ModAdminG (a.F.) darstellen. Im Kontext gesehen, handelte es sich um eine aufgeheißte Debatte die von allen Seiten her rührte. Und ebenfalls im Kontext gesehen, haben sich die betreffenden Mitspielenden gegenseitig in Ihren Post nichts geschenkt und gegenseitig hoch geschaukelt.

    Zusätzlich zur Meldebegründung, dass der Post Streit und Empörung auslösen würde, gehen in dem Post nach Auffassung der Moderation nicht wenige auf getätigte Aussagen ein anstatt es zu ignorieren besseren Wissens und durch mehrere Hinweisen von anderen Mitspielenden, dass es sich hier um trolling eines Mitspielers handelt.

    Denkbar wäre eine Sanktion im Sinne der SimOn/SimOff Trennung, da auch hier im Kontext betrachtet, die Aussage auf die Reaktion eines Post war, dem man durchaus dahingehend auslegen kann dass hier mit der Aufforderung der Spielleitung jemanden raus zu werfen und dann als Antwort genau der Punkt aufgenommen wurde, zutreffen könnte. Da dies aber nicht Teil der Meldebegründung war, entscheidet die Moderation den Post nicht zu sanktionieren möchte aber abermals daran appellieren in derartigen Situationen einfach mal die Finger still zu halten anstatt wild drauf los zu antworten.


    Anhang

    Beitrag vom 21. August 2022
    Dr. Benedikt Dregger:
    "Dann gehören Sie auch rausgeworfen. Sie haben schließlich mit der Dummschwätzerei in diesem Thema angefangen. Werden Sie im Glashaus nicht mit Steinen!!!"


    Ende - Dutschke - v. Habsburg

  • S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 29. Juli 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.


    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde vom Meldenden wegen beleidigender Begriffe und beleidigendes Verhalten gemeldet.

    Die Moderation erkennt in diesem Text folgendes:

    "Linkslastig" wird als unverhältnismäßg stark linksorientiert im Politikjargon abwertend verwendet, ist aber als legitime Meinung des Verfassers zu bewerten.

    "Zigeuner" ist als abwertende Bezeichnung für Sinti und Roma zu bewerten und nach §13 Absatz 2 sanktionswürdig.

    Die Aussage "die selben Linkslastigen die heute nicht schwul genug sein können." wird nach §13 Absatz 1 sanktioniert, da "Linkslastige" durch diese Passage verächtlich gemacht wurden.



    Anhang

    Beitrag vom 29.07.2022
    Christian von Wildungen

    Herr Präsident,

    hohes Haus,

    ehrlich gesagt habe von den Linkslatigen nichts anderses erwartet, eine Nebelkrähe hackt halt der anderen kein Auge aus.

    Allein der Ton, während ich noch höflich von Linkslastigen spräche , redet die Jachere-Wessler, nun gut, man ist der nichts anderes gewohne, von "rechter Bande"

    Wäre és in dem Antrag und Schwule , Zigeuner, Schwarze oder sonstige Randgruppen gegangen würde wurde man ihn heute durchwinken.

    Weshalb sage ich nun heute, weil es eben jene Linkslastigen waren, welche den Schwulen ,den 1946 zuerkannten statuts für Verfolgte des Nationalsozialismus (rosa Winkel), 1952 wieder aberkannten. die selben Linkslastigen die heute nicht schwul genug sein können.

    Gar nicht erst anerkannt wurden „Asoziale“ ( brauner später schwarzer Winkel) und Zigeuner (brauner §Winkel) 1950 bereits wurde der Status "Bibelforscher"( Lila Winkel) und Emigranten" (blauer Winkel) aberkannt!

    Man sieht also selbst die verdammten Kommunisten machten Unterschiede!

    Um es kurz zu machen, Frau Jachere-Wessler vergleicht mal wieder, Äpfel mit Birnen, das Mauerdenkmal steht für die Toten an der Mauer, die Gedenkstätte in Hohenschönhausen für die Opfer der Staatssicherheit! Beides wichtig , sicher ohne Frage, aber zu wenig und nicht genug thematiseirend!

    Eines vergessen die Linkslastigen aber zu gern, das es auch ihre eigen Leute traf, Kommunisten veritten kommunisten, fas ist bis heuer Parteidoktrin!

    Wir benötigen ein Mahnmal für die Opfer des Kommunistischen Gewaltherrschaft, in dem auch der Kommunisten gedacht wird, welche von ihren eigen Leuten geopfert wurden!

    Wir neigen unser Haupt von allen Opfern!

    Deshalb stehen wir für ein freies unabhängiges Deutschland, ohne Kommunismus und Sozialismus!

    Es lebe Deutschland!


    Ende - Dutschke - von Habsburg

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Dr. Christiane Winkler vom 16.10..2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung der „üblen Nachrede im SimOff“ gemeldet.

    Die Moderation sieht im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten, da sich die Wertung im Beitrag auf eine Gruppe bezieht und damit der SimOn-Kontext in der Bewertung einer Gruppe oder Partei gegeben sein kann. Dadurch kann nicht abschließend geklärt werden ob es sich in der Bewertung um die Abwertung von Spielenden oder die Bewertung der simulierten Charaktere und ihre SimOn-Handlungen handelt.



    Anhang

    Beitrag vom 16.10.2022
    Dr. Christiane Winkler
    "Ja viel Spaß mit eurer zum Teil rechtsextremen und menschenverachtenden Gruppe, bin ja gespannt wie der Herr Böttcher dem entgegentreten will"


    Dutschke - Ende


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Christian von Wildungen vom 20.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Christian von Wildungen wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung gemeldet, dass er eine persönliche Beleidigung darstelle.

    Das Betiteln als „Stasifritze“ beschreibt die Mitgliedschaft im verbrecherischen Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Dadurch wird eine vorsätzliche Herabwürdigung getätigt, die sich der inhaltlichen Debatte ebenso entzieht wie Begriffe wie Nazi, Fascho, Stalinist oder ähnliches und nur dazu gedacht ist, Empörung hervorzurufen.

    Die Moderation bewertet den Beitrag und die darin verwendete Betitelung, als Beitrag, der dazu geeignet ist, einen Mitspieler verächtlich zu machen oder öffentlich herabzuwürdigen und somit als einen Verstoß gegen §13 Abs. 1 Mod-Admin-Gesetz, der nach §13 Abs. 5 zu sanktionieren ist.



    Anhang

    Beitrag vom 20.11.2022
    Christian von Wildungen:

    "Mir geht es hervorragend, danke der Nachfrage.

    Ein großartiger Tag,für NRW, ein großartiger Tag für Deutschland.

    Frau Ministerpräsident Haßelmann hat die rechte Wahl getroffen und die Kommunisten aus der Regierung gefeuert, nach dem das Pack , den Koalitionsvertrag brach! Nicht nur das der Stasifritze , dessen Namen ich bereits vergessen habe, unbescholtene Nürger bespitzen wollte , aller Wahrscheinlichleit plante der Kerl die Regierung zu stürzen , um ein kommunistische Diktatur zu errichten.

    Jetzt können sich die Beamten des Verfassungsschutzes wider Vernünftigen zu wenden und sich mit ihm und seinesgleichen befassen!

    Wie ich es in meiner rede bereits verlauten loes , ich wünsche der Frau Ministerpräsident , das sie , die Legislatur, mit Ehre und Anstand, übersteht.

    "



    Dutschke - Ende


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Jan Friedländer vom 21.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung: „SimOff Abwertung der Persönlichkeit eines Mitspielers“ gemeldet.

    Die Moderation erkennt im gemeldeten Beitrag kein sanktionswürdiges Verhalten, da hier eine allgemeine Aussage getätigt wird und diese im Sinne der Meinungsfreiheit geschützt ist.


    Weiterhin möchte die Moderation in diesem Zusammengang darauf hinweisen, dass der Missbrauch der Meldefunktion zu unterlassen ist und mit Sanktionen geahndet werden kann. Die Funktion der Meldung ist nicht für persönliche Fehden bestimmt



    Anhang

    Beitrag vom 21.11.2022
    Jan Friedländer
    "Und ich liebe Menschen, die nicht jeden Tag ihre eigene individuelle Banalität wie auf einem Marktplatz zu Schau stellen."


    Dutschke - Ende - von Habsburg


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Jan Friedländer vom 23.11.2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der Beitrag wurde mit der Begründung „SimOff Beleidigung von einem Spieler“ gemeldet.

    Der Begriff Snob hat seinen Ursprung (vermutlich) in der Lateinischen Sprache (sine nobilitate (lat. für „ohne Adelstitel“).

    Während der Begriff im West- und Norddeutschen zum normalen Sprachgebrauch gehört (s. Bspw. Snob-Effekt), wird er im Süddeutschen und vor allem im Österreichischen überwiegend abwertend und als Beleidigung verwendet.

    Da der gemeldete Spieler aus einem Sprachbereich stammt, in dem der Begriff nicht ausschließlich abwertend benutzt wird, ist eine durch die Nutzung des Begriffes gewollte hervorgerufene Empörung nicht nachweisbar.



    Die Moderation erkennt allerdings an, dass Begriffe je nach Sprachregion unterschiedlich gedeutet werden können und ruft deshalb alle Mitspielenden zur gegenseitigen Rücksichtsnahme auf.





    Anhang

    Beitrag vom 23.11.2022
    Jan Friedländer
    "Er ist halt ein Snob."


    Dutschke - Ende - von Habsburg


  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    S A N K T I O N S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Jan Friedländer vom 25. Mai 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist sanktionswürdig .

    2. Jan Friedländer wird verwarnt und mit 2 Strafpunkten belegt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Der gemeldete Beitrag wurde aus Sicht des Meldenden als schwerste Beleidigung gemeldet. Nach Meinung der Moderation ist der Beitrag nach §11 Abs.1 i.V.m. §9 ModAdminG (a.F.) zu sanktionieren.
    Der gemeldete Beitrag trägt keinerlei sinnvollen Inhalt zur Simulation bei. Vielmehr ist der eigentliche Sinn des Beitrages das Hervorrufen von Empörung (Trolling) und zur Diffamierung des betroffenen Spielers.
    Nicht zuletzt ist weitestgehend bekannt, und da kann sich der zu sanktionierende Mitspieler nicht von frei sprechen, dass der betroffen Mitspieler eine klar homophobe Haltung an den Tag legt in der Sim.



    Anhang

    Beitrag vom 22. August 2022
    Jan Friedländer:
    "Das betreffende Bild wird von der Moderation an dieser Stelle nicht noch mal veröffentlicht. Der Link zum Beitrag muss genügen!"


    Ende - Kassab - Hirsch

  • Gemäß der ihr übertragenen Aufgaben aus dem Gesetz über die Moderation und Administration in der vBundesrepublik verhängt die Moderation die folgende Maßnahme.



    E I N S T E L L U N G S B E S C H E I D


    Im Moderationsverfahren über die Meldung des Beitrags von Jan Friedländer vom 17. Oktober 2022 hat die Moderation entschieden:


    1. Der gemeldete Beitrag ist nicht sanktionswürdig .

    2. Die Meldung wird nicht weiter verfolgt.

    3. Auf eine Anhörung nach § 14 ModAdminG wird wegen Klarheit des Sachverhalts verzichtet.

    Der gemeldete Beitrag ist dem Anhang zu entnehmen.


    B E G R Ü N D U N G


    Im gemeldeten Beitrag liegt kein strafwürdiges Verhalten vor. Die Meldung wurde dadurch begründet, daß der Gemeldete sich über die Rechtschreibschwäche eines Mitspielers lustig macht und diesen daher beleidigt. Denkbar wäre demnach ein Verstoß gegen §8 Abs. 1 Nr. 3 ModAdminG (alt) i.V.m. §11 Abs. 1 ebd. (Beleidigung) Der fragliche Absatz fäßt darunter jeden "Beitrag, der dazu geeignet ist, einen Mitspieler verächtlich zu machen oder öffentlich herabzuwürdigen. In simulierten Situationen vorgenommene Provokationen, Überspitzungen oder sonstige Verwendung politischer Kommunikation sind nicht als Beleidigung anzusehen [...]". Nach Auffassung der Moderation trifft auf den Beitrag die Charakteristika des Satzes 2 zu, wonach es sich hierbei um keinen Verstoß nach ModAdminG (alt) handeln kann. Die getätigten Aussagen sind nicht spielbeherrschend und bewegen sich im Rahmen der Meinungsfreiheit. Der Beitrag kann somit nicht als sanktionswürdig angesehen werden.



    Anhang

    Beitrag vom 17. Oktober 2022
    Jan Friedländer:
    "Schauen Sie sich Ihre Beiträge eigentlich auch mal an, bevor Sie die absenden? Das kann ja keiner mehr lesen, was vielleicht auch besser so ist."


    Habsburg – Hirsch