[Abstimmung] Spielregeländerung: Likes und Dislikes - SIM-On oder SIM-Off?

  • Für welche Variante zur Änderung der Spielregeln stimmst du? 25

    1. Variante 1 (Likes und Dislikes SIM-Off) (8) 32%
    2. Variante 2 (Likes und Dislikes SIM-On) (6) 24%
    3. Variante 3 (Keine Änderung, Enthaltungsoption) (5) 20%
    4. Variante 4 (Likes und Dislikes je nach Forum SIM-On oder SIM-Off) (6) 24%

    Liebe (Mit-)Spieler*innen,


    wir kommen nun zur dreitägigen Abstimmung über die von mir vorgeschlagene Regeländerung zur Klärung, wie Likes und Dislikes zu werten sind. Zur Abstimmung stehen vier Optionen:


    Variante 1:


    In § 3 der Spielregeln (Unterscheidung SIM-Off und SIM-On) wird folgender Absatz ergänzt:


    (4) Likes und Dislikes sind SIM-Off zu werten.



    Variante 2:


    In § 3 der Spielregeln (Unterscheidung SIM-Off und SIM-On) wird folgender Absatz ergänzt:


    (4) Likes und Dislikes sind SIM-On zu werten.



    Variante 3:


    § 3 der Spielregeln (Unterscheidung SIM-Off und SIM-On) bleibt so wie er ist erhalten (Enthaltungsoption).



    Variante 4:


    In § 3 der Spielregeln (Unterscheidung SIM-Off und SIM-On) wird folgender Absatz ergänzt:


    (4) Likes und Dislikes sind in SIM-On-Foren und auf vTwitter SIM-On zu werten. In SIM-Off-Foren sind Likes und Dislikes SIM-Off zu werten.



    Die Abstimmung endet am Donnerstag, den 10. Dezember 2020 um 13:00Uhr.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Ich sehe hier ehrlich gesagt noch keinen rechtskräftigen Beschluss, da eine Einfache Mehrheit nicht bedeutet, die meisten Stimmen. Ein Vorschlag muss in diesem Fall mehr Stimmen als alle anderen Vorschläge zusammen bekommen haben, um beschlossen worden zu sein. Enthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt.

  • Ich sehe hier ehrlich gesagt noch keinen rechtskräftigen Beschluss, da eine Einfache Mehrheit nicht bedeutet, die meisten Stimmen. Ein Vorschlag muss in diesem Fall mehr Stimmen als alle anderen Vorschläge zusammen bekommen haben, um beschlossen worden zu sein. Enthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt.

    Ein Blick ins vDGB würde helfen, der Beschluss ist gültig. Enthaltungen werden in der Tat nicht berücksichtigt, allerdings wird die einfache Mehrheit mit den meisten Stimmen erreicht.

  • Ich sehe hier ehrlich gesagt noch keinen rechtskräftigen Beschluss, da eine Einfache Mehrheit nicht bedeutet, die meisten Stimmen. Ein Vorschlag muss in diesem Fall mehr Stimmen als alle anderen Vorschläge zusammen bekommen haben, um beschlossen worden zu sein. Enthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt.

    Ein Blick ins vDGB würde helfen, der Beschluss ist gültig. Enthaltungen werden in der Tat nicht berücksichtigt, allerdings wird die einfache Mehrheit mit den meisten Stimmen erreicht.

    Du missverstehst das wieder mal. "Meiste Stimmen" bedeutet hier: Einfache Mehrheit und nicht umgekehrt. Einfache Mehrheit wiederum Bedeutet, die Mehrheit der Stimmen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt und das macht auch Sinn. Das heißt, es braucht eine neue Abstimmung oder ggf. eine Stichwahl.


    Es würde dir schon helfen einfach mal nach der Definition einer "Einfachen Mehrheit" Google zu befragen.


    Zitat

    Eine einfache Mehrheit wird bei Abstimmungen oder Wahlen dann erzielt, wenn ein Vorschlag mehr Stimmen als alle anderen Vorschläge in ihrer Gesamtheit auf sich vereinen kann beziehungsweise mehr als die Hälfte der Elemente der Grundmenge enthält.

    Es müssen also dabei mehr als 50 % der Stimmen auf den betreffenden Vorschlag entfallen, wobei bei dieser Art der Mehrheitsbestimmung lediglich die tatsächlich abgegebenen gültigen Stimmen gezählt werden.

    Enthaltungen werden hingegen nicht berücksichtigt.

  • Es würde dir schon helfen einfach mal nach der Definition einer "Einfachen Mehrheit" Google zu befragen.

    Es würde schon helfen, einfach mal das vDGB nach der Definition einer "einfachen Mehrheit" zu befragen.


    Dort heißt es in § 9 Abs. 1 Nr. 1:

    "1. Einfache Mehrheit:

    Benötigt wird die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt."


    Da das vDGB nicht zwischen einfacher und relativer Mehrheit unterscheidet, kannst du auch nicht mit Google argumentieren. Es gilt der Wortlaut des vDGB. Und die "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" ist einfach die Mehrheit, nicht eine qualifizierte, wie bspw. die absolute, sondern einfach die Mehrheit - also die meisten Stimmen. Das ist hier gegeben.


    Somit ist die Feststellung von Felix richtig.

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

  • Jetzt fängt die Diskussion schon wieder an ^^


    Einfache Mehrheit laut vDGB ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, ohne Enthaltungen. Nachdem 8 Stimmen in diesem Fall klar die Mehrheit sind, gibt es da in meinen Augen wenig zu diskutieren.

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    Administrator


    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Variante 1 hat allerdings nicht die Mehrheit der Stimmen - 17 Spieler haben sich gegen Variante 1 entschieden.


    Ich würde argumentieren, dass Variante 3 nicht mal eine ernsthafte Ebthaltungsoption darstellt, sondern ein "Nein", da Variante 3 die Änderung der Regeln ablehnt. Ist Variante 3 nicht das, dann ist bereits die ganze Abstimmung verfälscht, weil einige das sicher so interpretiert haben.


    Die ganze Umfrage ist eigentlich wenig Aussagekräftig.

  • Variante 1 hat allerdings nicht die Mehrheit der Stimmen - 17 Spieler haben sich gegen Variante 1 entschieden.


    Ich würde argumentieren, dass Variante 3 nicht mal eine ernsthafte Ebthaltungsoption darstellt, sondern ein "Nein", da Variante 3 die Änderung der Regeln ablehnt. Ist Variante 3 nicht das, dann ist bereits die ganze Abstimmung verfälscht, weil einige das sicher so interpretiert haben.


    Die ganze Umfrage ist eigentlich wenig Aussagekräftig.

    Doch, Variante 1 hat die Mehrheit der Stimmen. Die Mehrheit ist der größte Teil einer bestimmten Anzahl. Und 8 Stimmen sind in diesem Fall ebendieser größte Teil.

    Gruppe_396.png


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    Administrator


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  • Ganz ehrlich - dann ist das in diesem Fall ein ziemlich besch...eidenes System. Denn jetzt bekommen wir die Option, die die absolute Mehrheit der Spieler nicht wollte. Die Tatsache, dass hier 4 Optionen zur Auswahl standen, hat die Abstimmung damit de facto komplett verfälscht.


    17 Spieler wollen Variante 1 nicht. 8 Spieler wollen sie. Das ist vielleicht die Mehrheit relativ zu den anderen Optionen, aber grundsätzlich hat sich die absolute Mehrheit der Spieler gegen Variante 1 ausgesprochen.


    So wie ich die Sache sehe müsste es mindestens 1 weitere Abstimmung geben zwischen Variante 1 und einem schlichten "Nein". Alles andere ist moralisch illegitim.

  • Tja, das stimmt wohl, ja. Eine Änderung des vDGBs mit absoluter Mehrheit fände ich an sich eigentlich sowieso besser - könnte man mal überlegen das zu ändern. Aber stand jetzt ist das eben nun mal so...

    Gruppe_396.png


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    Administrator


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  • Alles andere als eine erneute Abstimmung wäre doch Quatsch. Ich bitte euch Leute: Das ist zwar dann nach den Regeln entschieden aber doch absolut unlogisch. Das müssen wir doch einsehen. Gibt es eine Klausel, die verhindert, dass erneut abgestimmt wird?

    797-lewerentz-signatur-png


    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Wir können auch darüber abstimmen, ob Wasser ab sofort nicht mehr nass ist. Auch wenn das durch die Mehrheit beschlossen wird, ändert das wenig an den Tatsachen. Damit ist alles gesagt.

  • Hä? Ja sicher, Mehrheit der Stimmen bedeutet immer die Mehrheit der Gesamtheit aller anderen Stimmen. (ohne Enthaltung) Die Relative Mehrheit hat auch eine ganz andere Definition. Ihr entscheidet das offenbar auch immer nur nach Gutdünken oder? Würden die meisten Stimmen reichen, würde im vDGB stehen: Für eine einfache Mehrheit reichen die meisten Stimmen. Das wäre dann faktisch eine relative Mehrheit. Das ist eigentlich immer so.


    Diese Definitionen wurden auch nur so in vDGB gepackt, damit wir endlich nicht mehr darüber streiten ob Enthaltungen dazu gehörten oder nicht. Einen anderen Grund gibt es nicht. Ändert aber eben auch nichts an der grundsätzlichen Definition einer Einfachen Mehrheit. Die wird ja hier nicht einfach umgeschrieben.


    Beispiel aus der Vergangenheit:



    1. Abstimmung:


    [Abstimmung] Wie soll es weitergehen?


    Ergebnis:, keine Mehrheit


    2. Abstimmung folgt:


    [Stichwahl] Teil- vs. Komplett-Reset